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René Brunner
Valterna
«„Als unabhängiger Vermögensverwalter haben wir eine schöne Zukunft vor uns“»
Das FINIG schreibt unabhängigen Vermögensverwaltern ab einem bestimmten Risikoniveau ein unabhängiges Risikomanagement und eine unabhängige Compliance vor. Diese Anforderung, die bei der Genehmigung strikt durchgesetzt wurde, führte zu zahlreichen Auslagerungen. In ihrem Risikomonitor 2023 und ihrer Mitteilung 2024 zu operationellen Risiken drängt die FINMA auf höhere Anforderungen an solche Auslagerungen.
Fokus auf operationelle Risiken
Die Mitteilung 2024 ist zwar formell an die Verwalter von Kollektivvermögen gerichtet, erwähnt aber die individuelle Vermögensverwaltung im Hinblick auf Rechts- und Compliance-Risiken. Nach Ansicht der Behörde wurde dem Wissen und der Erfahrung der Anbieter im Umgang mit operationellen Risiken zu wenig Bedeutung beigemessen. Insbesondere würden ausgelagerte Aktivitäten beim Management dieser Risiken nicht ausreichend berücksichtigt.
Diese Sorge spiegelt sich im Risikomonitor 2023 wider, in dem das Outsourcing als zusätzliches Risiko dargestellt wird. Die FINMA überwacht diese Risiken durch Vor-Ort-Kontrollen und die Analyse von Aufsichts- und Prüfdaten.
Diese Sorge spiegelt sich im Risikomonitor 2023 wider, in dem das Outsourcing als zusätzliches Risiko dargestellt wird. Die FINMA überwacht diese Risiken durch Vor-Ort-Kontrollen und die Analyse von Aufsichts- und Prüfdaten.
Fehlende Richtlinien
Weder das Rundschreiben zu den Risiken 2017 vom 17. Januar noch das am 23. Januar veröffentlichte, auf operationelle Risiken beschränkte Rundschreiben 2023 zielen direkt auf die UVVs ab. Dasselbe gilt für die Mitteilung über die Risiken der Geldwäsche vom Mai 2023. Von den Dienstleistern, die die unabhängigen Vermögensverwalter betreuen, wird in der Regel ein Konzept für das Risikomanagement erwartet. Auch neu ist, dass die FINMA offenbar systematisch einen Ansatz für Cyberrisiken anstrebt.
Vorteile und Risiken des Outsourcings
Die FINMA hat die Vorteile des Outsourcings erkannt. Flexibilität, Innovation und bessere operative Widerstandsfähigkeit werden unter anderem genannt. Sie ist jedoch der Ansicht, dass Ausfälle von wichtigen Dienstleistern untrennbar mit erheblichen Risiken verbunden sind. Sie führte weiter aus, dass die Überwachung der Dienstleister und der Risiken, die sie darstellen, für einen reibungslosen operativen Ablauf unerlässlich sind.
Für unabhängige Vermögensverwalter ist es zweifellos schwierig, diese enge Überwachung umzusetzen, es sei denn, sie ernennen einen COO, der für die Auslagerungen verantwortlich ist.
Nach wie vor wird die Internalisierung von Funktionen bei der UVV bevorzugt. In dieser Hinsicht ist die operative Widerstandsfähigkeit alles andere als gegeben, sobald sie den Unwägbarkeiten des Arbeitsrechts unterworfen ist. Ein vergleichender Ansatz zwischen der Internalisierung und des Outsourcings von Compliance- und Risikomanagementfunktionen für vergleichbare UVVs fehlt. Die Forderung nach Unabhängigkeit von ertragserzielenden Tätigkeiten ist hier ebenso wichtig.
Welcher Risikoansatz für UVVs?
Bei den Prüfungen konzentrieren sich die Aufsichtsbehörden auf die Risiken im Bereich GwG, FIDLEG und FINIG und verfolgen einen regulatorischen Ansatz gegenüber den UVVs. Einige Faktoren, die Risiken verschärfen oder abschwächen, werden noch analysiert.
Die UVVs müssen vor der Genehmigung eine Risikomatrix vorlegen, die oft als Grundlage für Kontrollpläne dient. Da diese Matrizen zu standardisiert sind, stimmen sie oft nicht mit den Aktivitäten des UVV überein. Sie sind zu spezifisch, um die Punkte zu erfassen, die bei der Prüfung der GwG-, FIDLEG- und FINIG-Risiken erwartet werden. Sie umfassen oftmals regulatorische, betriebliche und finanzielle Risiken in gleichem Masse.
Eine Fokussierung auf operationelle Risiken und die damit verbundenen regulatorischen und Cyberrisiken würde die Erwartungen an das Management dieser Risiken verbessern. Die FINMA bringt dies in ihrer Mitteilung 2024 klar zum Ausdruck: «[Es wurde] zu wenig Wert auf die Kenntnisse und Erfahrungen der betreffenden Dienstleister im Bereich des Managements operationeller Risiken gelegt».
So wurde beispielsweise kritisiert, dass einige Einrichtungen nicht erkannt hätten, dass sie Cyberangriffe auf ihr Unternehmen melden müssten. Auch ein falsches Verständnis und eine fehlende Kontrolle der Crossborder-Problematik werden genannt. All dies sind Elemente, die zu den operationellen Risiken gehören.
Das GwG als Grundlage für Compliance und Risikomanagement
Bei der Genehmigung ist eine Analyse der Risiken der Geldwäsche erforderlich. In ihrer Mitteilung 2023 erwartet die FINMA quantifizierte Indikatoren, die sich auf Kennzahlen beschränken. Laut dem Rundschreiben zu den Risiken von 2017 setzt die Begrenzung des Geldwäscherisikos eine angemessene Definition der Risikotoleranz durch die Einrichtung voraus. Angesichts der strafrechtlichen Normen ist es kaum vorstellbar, dass diese Schwelle anders als niedrig sein könnte. Zuletzt weist die FINMA darauf hin, dass die Beobachtungen und Erfahrungen aus der Mitteilung von 2023 analog für die UVVs verwendet werden können.
Verhaltensregeln des FIDLEG
Der Entwurf des Rundschreibens vom Mai 2024 befasst sich mit bestimmten Finanz- und Marktrisiken, wie z. B. die Konzentration. Interessenkonflikte und Retrozessionen sind jedoch in erster Linie eine Frage der operationellen und regulatorischen Risiken.
Der Vermögensverwalter kann die Kontrolle der operationellen Risiken nicht mit einem quantitativen oder gar statistischen Ansatz für die Risiken, insbesondere die finanziellen Risiken, nach dem Vorbild einer Bank gleichsetzen. Die Trennung von Risiken und Compliance ist manchmal kompliziert umzusetzen. Letztendlich sind zu hohe und vor allem zu weitreichende Erwartungen an das Risikomanagement untrennbar mit einem schlechten Ergebnis verbunden. Es ist daher auch das relativ ausgefallene Konzept des Risikomanagements des UVV, das zu Fehlern führen kann. Dies gilt unabhängig davon, ob die Compliance und das Risikomanagement getrennt oder einheitlich, ausgelagert oder nicht ausgelagert sind.
Die Erwartungen an das Risikomanagement von unabhängigen Vermögensverwaltern müssen realistisch und angemessen sein, um ein effektives Ergebnis zu gewährleisten. Daher ist ein legitimes und auf die Vermögensverwalter zugeschnittenes Konzept für das Risikomanagement erforderlich.
Eine Lockerung der Anforderungen in Bezug auf die Unabhängigkeit des Risikomanagements und der Compliance würde eine Gesetzesänderung voraussetzen. In dieser Form wird das Outsourcing dieser Funktionen für viele Vermögensverwalter unumgänglich bleiben, unabhängig davon, ob sie als Risiko eingestuft werden oder nicht.
Henri Corboz
PBM Avocats
Henri Corboz ist Rechtsanwalt und Leiter der Abteilung für Regulierung und Compliance bei PBM Avocats. Er ist für regulatorische und Compliance-Themen und die damit verbundenen Rechtsstreitigkeiten zuständig. Ferner befasst er sich mit der Strukturierung von Investmentfonds und Trusts.
Corboz war in der wichtigsten Bewilligungsphase von 2021 bis 2023 Leiter der OS-AOOS in der französischen Schweiz. Vor seinem Wechsel in die Kapitalmarktabteilung von Crédit Agricole (Suisse) im Jahr 2011 war er als Anwalt tätig. Im Jahr 2014 wurde er Head of Legal & Compliance bei einem Fondsmanager und wechselte 2015 zu einer Kanzlei mit Niederlassungen in Genf, Paris und Luxemburg. Im Jahr 2017 kehrte er zu CA Indosuez (Switzerland) zurück, wo er den AIA (automatischer Informationsaustausch), die FATCA-Amtshilfe und die QI-Compliance implementierte.
Guillaume de Boccard
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„Die Audits werden von den UVV, die sich gut vorbereitet haben, recht gut aufgenommen“.
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«Wir haben ein Modell, in dem Unternehmer auch Unternehmer bleiben»
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Mitglied der Geschäftsleitung, Leiterin der Abteilung Asset Management
Mit über 86% abgeschlossener Gesuche per Ende Juli 2024 neigt sich der Bewilligungsprozess für Vermögensverwalterinnen, Vermögensverwalter und Trustees dem Ende zu. Nun stützt sich die FINMA auf Aufsichtsorganisationen, um die laufende Aufsicht sicherzustellen.
Der Bewilligungsprozess für Institute, die vor dem Inkrafttreten des FINIG aktiv waren und von der Übergangsfrist profitieren, steht vor dem Abschluss. Bis Ende Juli 2024 konnten bereits mehr als 86% der Bewilligungsgesuche bearbeitet werden. Mit diesem Prozess hat die FINMA die Organisation der auf dem Schweizer Markt tätigen Vermögensverwalter und Trustees gestärkt, indem sie insbesondere für neue oder formalisierte Kontrollen und Prozesse sorgt. Die von der FINMA erteilten Bewilligungen für Vermögensverwalter und Trustees sind ein Qualitätsmerkmal. Der Bewilligungsprozess hat damit zur Bereinigung des Schweizer Finanzmarktes beigetragen. Einige Akteure waren dabei nicht in der Lage, die gesetzlichen Bewilligungsvoraussetzungen zu erfüllen. Sie mussten sich neu organisieren, indem sie z.B. alle bewilligungspflichtigen Vermögensverwaltungsaktivitäten einstellten.
Aktueller Stand zu Bewilligungs- und Änderungsgesuche
Der FINMA lagen bis zum 31. Dezember 2022 1699 Bewilligungsgesuche vor. Ende Juli 2024 waren 86,5% der Bewilligungsgesuche, die vor Ablauf der Übergangsfrist eingereicht worden waren, entweder genehmigt, abgelehnt oder vom Institut zurückgezogen worden. Die Bewilligungsgesuche der verbleibenden Institute wurden bereits 2023 beschleunigt bearbeitet. Die Bearbeitungszeit für die verbleibenden Bewilligungsgesuche verlängert sich aufgrund der Komplexität der Geschäftsmodelle und der Qualität der Unterlagen, die den Gesuchen beigefügt wurden. Verzögerungen bei Antworten aufseiten der verbleibenden Institute führen ebenfalls zu einer längeren Bearbeitungszeit, obwohl die FINMA ein standardisiertes Mahnverfahren zwecks Überwachung der ausstehenden Antworten eingeführt hat.
Bei der FINMA sind zudem seit dem 1. Januar 2023 mehr als 100 neue Bewilligungsgesuche eingegangen. Zusätzlich reichen bereits zugelassene Vermögensverwalter und Trustees monatlich rund 100 Änderungsgesuche ein. Sie müssen jede als wesentlich eingestufte Änderung der Bewilligungsvoraussetzungen der Aufsichtsorganisation und der FINMA melden. Die Änderungen erfordern eine vorherige Genehmigung durch die FINMA. Sie betreffen sowohl die Organisation der Institute als auch ihre Governance. Die Bearbeitung der Änderungen beansprucht die Ressourcen zwar stark, ist jedoch notwendig, da die gesetzlich vorgeschriebenen Bewilligungsvoraussetzungen eingehalten werden müssen.
Die FINMA bevorzugt einen risikobasierten Ansatz in ihrem Bewilligungsprozess
Zusammen mit den Bewilligungsgesuchen beurteilt die FINMA die Geschäftsmodelle mit Hilfe eines risikobasierten Ansatzes nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Je mehr Risiken das Geschäftsmodell birgt, desto vertiefter erfolgt die Prüfung. Zum Teil identifizierte die FINMA auch bestimmte erhöhte Risiken, die in der Regel eine Trennung der Kontrollfunktionen (Risk Compliance) und der ertragsgenerierenden Aktivitäten erfordern. Zu diesen erhöhten Risiken gehören unter anderem die Verwaltung von Vermögenswerten von mehr als einer Milliarde Schweizer Franken und die De-minimis-Verwaltung von kollektiven Kapitalanlagen oder von Vorsorgeeinrichtungen.
Besondere Risiken bestehen auch im Zusammenhang mit den Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Ebenso bestehen sie im Zusammenhang mit der Einhaltung von Sanktionen, insbesondere bei Geschäftsmodellen mit einem grossen Kundenstamm im Ausland, die ausländische Depotbanken nutzen. Darüber hinaus müssen Finanzdienstleister den Risiken von Interessenkonflikten und der Verwendung unbegrenzter Vollmachten besondere Aufmerksamkeit schenken.
Derzeit weist die Mehrheit der zugelassenen Institute eines oder mehrere dieser erhöhten Risiken auf. Im Rahmen des Bewilligungsprozesses können die Institute in Zusammenarbeit mit ihren Aufsichtsorganisationen und der FINMA Massnahmen formalisieren, um die identifizierten Risiken durch geeignete organisatorische Massnahmen zu mindern.
Die Entwicklung der Auslagerung von Aufgaben im Bereich Risk Compliance
Im Rahmen des Bewilligungsprozesses hat die FINMA festgestellt, dass mehr als die Hälfte der bewilligten Institute ihre Kontrollfunktionen (Risk Compliance) an externe Dienstleister auslagern. Folglich stehen diese Anbieter unter besonderer Beobachtung der FINMA, insbesondere da sie für die Institute eine zweite Verteidigungslinie darstellen. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass es keine gesetzliche Grundlage für eine Anerkennung oder Zertifizierung von im Finanzbereich tätigen Dienstleistern durch die FINMA gibt.
Unter Berücksichtigung der Auslagerungen, die von den bereits bewilligten Instituten vorgenommen wurden, zeichnet sich ein Trend hin zu einer Konzentration der Mandate auf etwa zwanzig Dienstleister ab. Dabei bleiben die Institute für die Auswahl der für die Kontrollfunktionen Mandatierten und für die Qualität und Relevanz der von den Dienstleistern durchgeführten Kontrollen verantwortlich. Da viele Vermögensverwalter und Trustees auf diese Dienstleister zurückgreifen, ist es unerlässlich, dass sie über die notwendigen Kompetenzen und Ressourcen, insbesondere im Hinblick auf das Risikomanagement, verfügen, um ihre Aufgaben angemessen zu erfüllen. Dadurch werden die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und die gewünschte Unabhängigkeit der oben genannten Kontrollfunktionen ist gewährleistet.
Die laufende Aufsicht durch die Aufsichtsorganisationen
Im Rahmen ihrer laufenden Aufsicht (einschliesslich der Prüftätigkeit) werden die zugelassenen Vermögensverwalter und Trustees von den Aufsichtsorganisationen entsprechend den in ihrem Geschäftsmodell identifizierten Risiken beaufsichtigt. Für jedes beaufsichtigte Institut wenden sie die Aufsichtsmassnahmen an, die im Verhältnis zum ermittelten Risiko stehen. Dabei verwenden sie ein individuelles Rating, das auf der Analyse von Prüfberichten und anderen ihnen zur Verfügung stehenden Instrumenten der laufenden Aufsicht beruht. Diese Risikobewertung ist dynamisch, d.h. es ist den Aufsichtsorganisationen möglich, sie bei Bedarf jederzeit und individuell anzupassen.
Die FINMA greift als letztes Mittel dann ein, wenn es der Aufsichtsorganisation nicht gelingt, den ordnungsgemässen Zustand wiederherzustellen, nachdem sie alle ihr zur Verfügung stehenden Aufsichtsinstrumente eingesetzt hat oder schwere Verletzungen der Finanzmarktgesetze oder andere Missstände zu beheben sind. In einem solchen Fall wird der Beaufsichtigte unter die Intensivüberwachung der FINMA gestellt, die als ultima ratio auch Enforcement-Massnahmen und Sanktionen gegen den Beaufsichtigten verhängen kann, um den ordnungsgemässen Zustand wiederherzustellen. Die FINMA ist auch zuständig für die Genehmigung von Änderungen der Bewilligungsbedingungen nach der Erteilung der Bewilligung (wie oben erwähnt) sowie für die Erteilung von Bewilligungen an Aufsichtsorganisationen und deren Überwachung.
Dieses zweistufige Aufsichtsmodell erfordert eine enge Koordination zwischen der FINMA und den fünf Aufsichtsorganisationen. Der Informationsaustausch ermöglicht es den Aufsichtsorganisationen, ihre laufende Aufsicht auszuüben und die Vorgaben der FINMA für die Beaufsichtigung von Vermögensverwaltern und Trustees umzusetzen. Die FINMA gibt den Aufsichtsorganisationen bei der Durchführung ihrer Aufsichtstätigkeit einheitliche Richtlinien vor, um eine Aufsichtsarbitrage zwischen den fünf Aufsichtsorganisationen zu vermeiden.
So neigt sich die Übergangsphase und die Überführung in die gesetzlichen Verhältnisse der vor dem Inkrafttreten bereits tätigen Institute dem Ende zu und macht dem zweistufigen Aufsichtsmodell Platz. Die Branche zählt nunmehr auf die Aufsichtsorganisationen, um sicherzustellen, dass die organisatorische, finanzielle und personelle Stärkung von Vermögensverwaltern und Trustees gemäss den rechtlichen Rahmenbedingungen durch eine angemessene laufende Aufsicht aufrechterhalten wird. Die Aufsichtsorganisationen spielen damit eine zentrale Rolle im dualen Aufsichtsmodell, da sie die erste Anlaufstelle für Vermögensverwalter und Trustees sind.
Marianne Bourgoz Gorgé
FINMA.
Marianne Bourgoz Gorgé hat einen Masterabschluss in Mathematik der ETH Lausanne. Sie begann ihre Karriere 1999 in der Abteilung Risk Management der Credit Suisse First Boston in Zürich. 2002 wechselte sie zur UBS in Zürich, wo sie nach zwei Jahren im Team Group Issuer Risk während mehreren Jahren als Executive Director und Teamleiterin für die Risikokontrolle der UBS Group Treasury verantwortlich war. Anschliessend war sie acht Jahre als Group Chief Risk Officer bei der Genfer Kantonalbank tätig. Marianne Bourgoz Gorgé ist seit September 2022 Leiterin des Geschäftsbereichs Asset Management und Mitglied der Geschäftsleitung der FINMA.
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Von Levy-Sergio Mutemba
Die meisten Vermögensverwaltungsgesellschaften, die von der FINMA zugelassen wurden, beschäftigen weniger als drei Mitarbeitende und verwalten jeweils Vermögenswerte in Höhe von weniger als 200 Mio. CHF. Wie können solche Strukturen in einem sich schnell verändernden Umfeld bestehen? Durch technologisches Know-how Dies ist der Weg, den Probus Pleion eingeschlagen hat. Das Unternehmen sieht in der Datenkontrolle den Schlüssel zum Erfolg, wie COO Patrick Humbert-Verri erläutert.
Die Digitalisierung ist für viele unabhängige Vermögensverwalter eine Frage des Überlebens. Aber was genau bedeutet Digitalisierung?
In unserem Fall war die Digitalisierung des Portfoliomanagementsystems, kurz PMS, grundlegend. Darüber hinaus haben wir es intern entwickelt. Das Ziel hierbei ist es, mehrere Depotbanken zu haben, aber auch unsere Daten auf ein einziges System zu konzentrieren, anstatt von den Systemen der 50 Depotbanken, mit denen wir zusammenarbeiten, abhängig zu sein. Die Idee dahinter ist, die volle Kontrolle über die Daten zu behalten.
Es ist wichtig, daran zu erinnern, dass es bei einem Wechsel des PMS-Anbieters vorkommen kann, dass die historischen Daten des Kunden, insbesondere die Daten in Bezug auf die Vermögensverwaltung und die Leistung, möglicherweise nicht mehr zugänglich sind. Durch die Internalisierung unseres PMS werden diese Daten bewahrt, was für die Arbeit mit unseren Kunden sehr wichtig ist.
Ein zweiter Entwicklungsschwerpunkt ist die Hypermobilität unserer Mitarbeitenden. Das heisst, die Integration von Tools, mit denen wir von jedem Büro in der Schweiz oder von zu Hause ausarbeiten können. Denn wir können nur dann vielfältige Lösungen anbieten, wenn wir für unsere Kunden sieben Tage die Woche, vierundzwanzig Stunden am Tag erreichbar sind.
Inwieweit müssen Sie externe Partnerschaften eingehen, um Ihre digitale Architektur zu entwickeln und Lösungen für Ihre Kunden bereitzustellen?
Zweifellos schreitet die weltweite Entwicklung sehr schnell voran und wir können nicht alle IT- oder digitalen Tools intern erstellen. Die Idee besteht darin, Elemente, die intern nicht entwickelt werden können, extern zu beschaffen. Seit vier Jahren arbeiten wir beispielsweise mit einem externen Blockchain-Partner, der Wecan Group, im Rahmen der «Know Your External Asset Manager»- oder «Know Your EAM»-Prozesse zusammen, die den Datenaustausch des unabhängigen Vermögensverwalters mit den Depotbanken begleiten. Wir gehen nun dazu über, KYC auf einer ähnlichen Plattformtypologie mit Blockchain-Technologie durchzuführen. Probus Pleion tauscht sich regelmässig mit anderen unabhängigen Vermögensverwaltern aus, um gemeinsam einen Standard festzulegen, da es wichtig ist, den Berufsstand auf der Grundlage gemeinsamer Technologien und Standards zu vereinen.
Im Jahr 2021 gaben Probus und Pleion ihre Fusion zu Probus Pleion bekannt. Stehen auch Übernahmen von Technologieunternehmen auf Ihrer Agenda?
Wie ich bereits erwähnt habe, besteht ein Interesse daran, bei Dritten die fehlenden internen Ressourcen zu finden. Aus diesem Grund haben wir im letzten Jahr das in Lausanne ansässige Unternehmen Finstoy übernommen, das seit vielen Jahren mit Swissquote im Bereich Robo-Advising zusammenarbeitet. Durch diese Übernahme konnten wir das Know-how im Zusammenhang mit der algorithmischen Vermögensverwaltung internalisieren und mit der Arbeit an Lösungen oder Prozessen beginnen, die auf künstlicher Intelligenz basieren. Heute entsprechen diese Entwicklungen einem Nischenmarkt, der jedoch in einigen Jahren zum Mainstream werden wird.
Patrick Humbert-Verri
Probus Pleion
Patrick Humbert-Verri begann seine Bankkarriere 1994 bei der Banque Cantonale Vaudoise. Nach einer dreijährigen Ausbildung in einer Filiale arbeitete er im Bereich der gefährdeten Kredite, bevor er 2001 seine Tätigkeit in der Kundenberatung aufnahm. Anschliessend durchlief er verschiedene Positionen in der Kundenberatung und im Management. Im Jahr 2015 wechselte er zu Probus Pleion, einem Vermögensverwalter mit rund 200 Mitarbeitenden und einem verwalteten Vermögen von über 4 Milliarden CHF. Hier konnte er seine Fähigkeiten im Bereich des Projektmanagements und der Koordination der Unterstützung für Vermögensverwalter in die Gruppe einbringen. Seit 2019 – und dem direkten Anschluss des Unternehmens an die FINMA – verantwortet er das Risikomanagement und die Geschäftstätigkeit des Unternehmens.
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Alpha ist zweifellos der heilige Gral eines jeden Vermögensverwalters. Allerdings besteht die Herausforderung darin, zu wissen, wie es gemessen wird. Dabei ist die Wahl der Benchmark entscheidend, und es ist sehr zu empfehlen, Standard-Benchmarks zu vermeiden, die die Aussichten einschränken.
Alpha gibt die Überschussrendite einer Investition im Vergleich zu einem Referenzindex an. Man kann auch von Outperformance oder der Fähigkeit sprechen, «den Markt zu schlagen» – in diesem Fall darf sich auf die Schulter geklopft werden.
In der Finanzwelt wird ein positives Alpha oft als der heilige Gral angesehen. Portfoliomanager streben nach dieser kaum greifbaren Zahl, in der Hoffnung, ihre Investmentfähigkeiten unter Beweis stellen zu können. Wenn Sie über Alpha verfügen, folgen Sie nicht einfach nur der Marktentwicklung, sondern Sie folgen ihr besser, schneller und mit mehr Stil. In Bezug auf Investitionen entspricht dies einem perfekt ausgeführten Sprung ins Wasser, der mit einer 10 von 10 bewertet wird, während der Markt einen massiven Dämpfer erhält.
Seien wir doch mal ehrlich: Angesichts unserer langjährigen Erfahrung wird eine unterdurchschnittliche Wertentwicklung oder ein negatives Alpha von den Vermögensverwaltern häufig bequem auf Faktoren zurückgeführt, auf die sie keinen Einfluss haben, und nicht auf die Qualität ihrer Arbeit. Einschränkungen, Kosten, Pech oder die gefürchtete «schlechte Benchmark» werden als Argumente verwendet, ob sie nun stichhaltig sind oder nicht. Ist das Alpha jedoch positiv, wird es häufig den klugen Entscheidungen und dem Scharfsinn des Vermögensverwalters zugeschrieben. Vergessen wir nicht, dass das Alpha von vielen Faktoren beeinflusst wird, darunter auch Glück, vor allem kurzfristig. Die Märkte sind unberechenbar und selbst die besten Strategien können durch unerwartete Ereignisse gestört werden.
Auf lange Sicht – 3 bis 5 Jahre – ist es realistisch zu erwarten, dass Ihr Portfolio eine angemessen definierte Benchmark erreicht oder übertrifft. Ist dies nicht der Fall, sollten Sie einige Anpassungen vornehmen oder eventuell über einen Wechsel zu kostengünstigeren Indexfonds nachdenken.
Da Alpha eine relative Kennzahl ist, ist die Wahl einer für Vergleichszwecke relevanten Bezugsgrösse von entscheidender Bedeutung. Das Festhalten an einem Marktindex oder einem massgeschneiderten zusammengesetzten Index ist für Portfolios der privaten Vermögensverwaltung jedoch weniger opportun als für passive Portfolios. Die Portfolios der privaten Vermögensverwaltung werden nicht auf der Grundlage von «Tracking Error» und relativen Risikoprofilen verwaltet. Privatkunden verhalten sich bei fallenden Kursen nicht rational und ihre Risikoprofile ähneln eher Call-Optionen als Delta-One-Futures auf Indizes. Mit anderen Worten: Sie verlieren ungern auch nur ein paar Cent, aber sie lieben natürlich hohe Renditen.
Es ist daher viel sinnvoller, ein bestimmtes Portfolio mit dem kollektiven Verhalten anderer Vermögensverwalter zu vergleichen, die dem gleichen Druck und den gleichen Imperativen unterliegen, d. h. die Rückgänge so weit wie möglich zu begrenzen und an den Anstiegen so weit wie möglich zu partizipieren. Die private Vermögensverwaltung beinhaltet häufig individuellere Strategien, die auf die Bedürfnisse und Ziele des Einzelnen zugeschnitten sind. Daher sind die marktüblichen Benchmarks nicht immer die naheliegendsten Referenzwerte. Darüber hinaus sind die Kostenstrukturen von Portfolios, die bei Banken liegen, in der Regel höher als die von institutionellen Portfolios, und es ist schwierig, sie zu ignorieren.
Der Vergleich mit einer Benchmark, die auf verwalteten Portfolios basiert, ist wichtig, da dadurch ein genaueres Bild der Qualität gegenüber vergleichbaren Portfolios entsteht – statt gegenüber einem abstrakten, Brutto- oder marktbasierten Index. Solche Tools werden von verschiedenen Anbietern bereitgestellt. Der Vergleich eines Portfolios mit anderen Portfolios, die unter ähnlichen Bedingungen verwaltet werden, liefert ansonsten genauere Anhaltspunkte für die Beurteilung. Wenn Ihr Portfolio bei identischen Risiko-Rendite-Profilen hinter anderen zurückbleibt, kann dies ein Hinweis darauf sein, dass Sie Ihre Anlagestrategie neu bewerten müssen. Die Steuerung der Verwaltung wird viel feiner.
Insgesamt betrachtet lässt sich sagen, dass Alpha auf übermässigen Hochmut hindeuten kann, insbesondere wenn Vermögensverwalter schnell dabei sind, positive Ergebnisse für sich zu beanspruchen und ebenso schnell die Verantwortung für Unzulänglichkeiten auf externe Faktoren zu schieben. Alpha ist zwar eine nützliche Massnahme, aber kein Allheilmittel. Es ist besser, die langfristige Performance, die Konsistenz der Ergebnisse und die Art und Weise, wie Ihr Portfolio mit anderen ähnlichen Portfolios verglichen wird, zu berücksichtigen. Diese erweiterte Sicht kann Ihnen helfen, fundiertere Entscheidungen zu treffen und sicherzustellen, dass Ihre Investitionen wirklich für Sie arbeiten.
Eric Bissonnier
Performance Watcher
Eric Bissonnier ist seit letztem Jahr CEO von Performance Watcher. Er begann seine Karriere 1992 bei Chase Manhattan Private Bank in Genf und New York. Im Jahr 1998 wechselte er zum alternativen Multi-Management-Unternehmen EIM, wo er 2002 CIO wurde. Bei den EIM-Nachfolgeunternehmen Gottex und LumX Asset Management blieb er bis 2019 im Amt. Er war massgeblich an der Entwicklung des Fintechs LumRisk beteiligt, einem Spin-off von EIM, das sich auf Risikomanagement spezialisiert hat. Eric ist CFA-zertifiziert und hat einen Master-Abschluss in Wirtschaftswissenschaften von der Universität Genf.
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Michel Troehler, der früher beim VSV tätig war, gründete im vergangenen Sommer die Schweizerische Genossenschaft für Vermögensverwalter. Ein Jahr später, nachdem die SGVV bereits über fünfzig Mitglieder zählt, will er ihr noch mehr Schwung verleihen, indem er sie stärker als Berufsverband positioniert.
Seit nunmehr einem Jahr gibt es SGVV, wie habt ihr euch entwickelt?
Die Schweizerische Genossenschaft für Vermögensverwalter feiert ihren ersten Geburtstag zwar erst Ende August; wir haben aber bereits im März 2024 unser 50. Mitglied aufnehmen dürfen und gewinnen laufend neue Genossenschafter hinzu. Die Genossenschaft wurde von Berufsleuten initiiert, um unabhängigen Vermögensverwaltern in den Bereichen Compliance & Riskmanagement eine wirksame Unterstützung bieten zu können. Zudem stellte die SGVV von Beginn weg als Bildungsanbieter die gesetzlich geforderte Fortbildung ihrer Mitglieder im Finanzmarktrecht sicher. Sie organisiert hierfür jährliche Tagungen für die qualifizierten Geschäftsführer von Vermögensverwaltern, die auch rege von weiteren Fachleuten wie Kundenbetreuer und Compliance & Risk Officer besucht werden.
Was planen Sie für die Zukunft?
Die genossenschaftliche Selbsthilfe ist und bleibt ein wichtiges Element. In diesem Kontext wurden den Mitgliedern bereits Vorlagen zur freien Verwendung ausgeliefert, so eine Vorlage zur GWG-Risikoanalyse. Auch beginnt die SGVV sich zunehmend als Branchenverband zu betätigen. Bis Mitte Juli 2024 werden wir der FINMA innerhalb der Anhörungsfrist mittels der Redaktion einer eigenen Stellungnahme im Sinne unserer Genossenschafter gewisse Änderungswünsche zum geplanten FINMA-Rundschreiben Verhaltenspflichten nach FIDLEG/FIDLEV formulieren.
Welche Rolle sollte ein Berufsverband für UVV heute spielen?
In der Schweiz haben wir gleich mehrere Berufsverbände, die die Interessen der unabhängigen Vermögensverwalter gegenüber den Behörden und dem Parlament vertreten. Il va de soi qu’une association professionnelle devrait protéger ses membres contre la surrèglementation souvent redoutée, mais cela ne peut se faire que de manière relative. Natürlich sollte ein Berufsverband seine Mitglieder vor der häufig befürchteten Überregulierung schützen, jedoch kann dies nur in einem bestimmten Mass gelingen, weil sich die Schweiz in Europa in einem grösseren regulatorischen Umfeld bewegt und gewisse Themen wie ESG nicht einfach ausser Acht gelassen werden können. Unser Ziel sollte daher eine möglichst pragmatische Umsetzung solcher Normen sein.
Neben der Regulierung gibt es jedoch andere wichtige Themen wie die Professionalisierung der Branche mittels IT-Lösungen. Hier verfügen wir mit unseren Kooperationspartnern bereits über ein Netzwerk in den Bereichen RegTech sowie PMS & CRM und werden in weiteren Bereichen mit von uns geprüften Dienstleistern Kooperationen eingehen damit Vermögensverwalter zum Beispiel effizient eigene Produkte lancieren können oder optimale Unterstützung im Research erhalten.
Es gibt einen Platz für gesamtschweizerisch tätige Branchen-, bzw. Berufsverbände, aber auch für regional verankerte Branchenverbände, zu welchen wir sicherlich zunächst gehören werden, da es für uns in der Deutschschweiz mehr als genug zu tun gibt.
Auf welche Art von Dienstleistungen möchten Sie sich konzentrieren?
Unsere Verwaltung wird Mitte Juli mit unseren Kollegen vom Beirat offsite einen Strategie-Workshop durchführen, der von zwei erfahrenen Beratern von der Advea und der FinCom moderiert werden wird. Soviel darf ich jetzt schon verraten: der Ausbildungsbereich wird bei uns stark an Bedeutung gewinnen.
Wo glauben Sie, dass die schweizerische UVV heute am meisten Unterstützung benötigen?
Von den rund 1‘500 Vermögensverwaltern, welche die FINMA-Lizenz bis Ende 2024 im Endausbau erhalten werden, haben wohl über die Hälfte noch kein eigens Tool zur effizienten Portfolio-Bewirtschaftung. Im Sinne eines risikobewussten Wirtschaftens und zur Erfüllung von regulatorischen Anforderungen empfiehlt die SGVV ihren Mitgliedern weg von Excel-Listen und Papier mit einem PMS in Richtung einer Software-Lösung zu gehen.
Was antizipieren Sie in Bezug auf die Regulierung?
Viele Themen in der Regulierung sind nicht grundsätzlich neu, sondern es sind dies bestehende Fragestellungen, bei welchen sich laufend neue Gesichtspunkte ergeben. So wurde zum Beispiel das Thema «Retrozessionen» seit 2006 durch eine Kasuistik von Handels- und Bundesgerichtsentscheiden immer wieder weiterentwickelt und dieses Richterrecht wird früher oder später in das Gesetz überführt. Das geplante Transparenzregister stellt sicherlich eine grössere Baustelle dar, bei FINIG und FIDLEG sehen wir aber eher graduelle Veränderungen.
Michel Tröhler
SGVV
Michael Tröhler ist Jurist und Regulierungsspezialist. Er ist Präsident der Verwaltung bei Schweizerische Genossenschaft für Vermögensverwalter (SGVV). Michel Tröhler ist zudem mit Teilzeitpensen bei verschiedenen UVV’s entweder als Funktionsträger oder als Stellvertreter in der Compliance und im Riskmanagement direkt angestellt. Bevor er in die Praxis zurückkehrte, war Michel Tröhler bis Ende 2021 in der Geschäftsleitung beim Verband Schweizerischer Vermögensverwalter (VSV) für die rund 400 Mitglieder in der Deutschschweiz zuständig und zuvor war er jahrelang in der Fondsindustriee tätig.
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Ob mit NS Partners oder mit der ASV, der Allianz Schweizer Vermögensverwalter, deren Vorstand sie gerade beigetreten ist, Amélie Janssens de Bisthoven weiss, wie man Projekte vorantreibt. Mit einem Ansatz, dessen Grundsätze sie hier erläutert.
In welchem Bereich können die Mitglieder der Allianz langfristig am meisten von ihrer Mitgliedschaft profitieren?
Der grösste Vorteil der Allianz ist, dass es seinen Mitgliedern einen konstruktiven Austausch zu beliebig vielen Themen ermöglicht. Die Zeiten sind vorbei, in denen wir alle eine gewisse Furcht vor Industriespionage hatten. Heute teilen wir gerne unser Feedback zu allen regulatorischen oder operativen Aspekten. Dies ist umso interessanter, als die Mitglieder der Allianz aufgrund ihres verwalteten Vermögens von über einer Milliarde Franken besonders robuste operative Strukturen aufgebaut haben.
Der Mehrwert der Allianz liegt auch in ihrer Tagline «Stronger together» und dem gemeinsamen Willen, den Dialog mit allen Akteuren, die den Finanzplatz in der Schweiz beleben, zu verstärken. Dazu gehören unter anderem die FINMA, die Aufsichtsbehörden, die Wirtschaftsprüfer, die verschiedenen Verbände in der Schweiz und auf internationaler Ebene und natürlich die Depotbanken, die wir eher als Partner denn als Konkurrenten sehen. Wenn wir alle unsere Kräfte bündeln, sind wir sicher, dass wir letztendlich den Interessen unserer Kunden besser dienen können.
Seit März sitzen Sie selbst im Vorstand der Allianz. Auf welche Aufgaben konzentrieren Sie sich?
Die Allianz hat sich in drei Task Forces organisiert. Die erste befasst sich mit der Zusammenarbeit mit Dritten, die zweite mit Synergien bei Investitionen, Lösungen und Tools und die dritte, der ich zugeordnet bin, mit Kommunikation und Veranstaltungen. Wir organisieren zum Beispiel Anfang Juli ein Webinar zum Thema soziale Netzwerke, wie man sie am besten nutzt, welche Fehler man vermeiden und welche Ressourcen man in Betracht ziehen sollte. Das Seminar steht den Mitgliedern der Allianz, aber auch anderen Vermögensverwaltern offen.
Unsere «Custody Bank Awards», die eine Art Leuchtturm-Veranstaltung sind, fallen ebenfalls in den Rahmen dieser dritten Task Force. Diese Awards spiegeln den Geist der Partnerschaft wider, im Rahmen dessen wir mit den Depotbanken zusammenarbeiten wollen. Sie finden alle zwei Jahre statt. Ich habe mich dieses Jahr im März in Zürich an ihrer Organisation beteiligt und werde das Gleiche auch für 2026 tun.
Wie gehen Sie bei NS Partners vor, um Prioritäten im digitalen Bereich zu setzen?
Wir bewegen unseren Cursor zwischen zwei Extremen, «Do it or die» und «Nice to have». «Do it or die» ist in gewisser Weise unser Standard, wie im Fall unseres CRM, das wir auf seine neue Version migrieren. Wir haben keine Alternative. In der Kategorie «Nice to have» bewerten wir Projekte nach Aufwand, Budget, Ressourcen, die sie beanspruchen, und möglichen Gewinnen, die im Gegenzug zu erwarten sind. Voraussetzung ist natürlich, dass sich der Einsatz lohnt. Auf einer allgemeineren Ebene versuchen wir, zuerst die zeitraubenden Aufgaben zu identifizieren, die uns von unserem Kerngeschäft abhalten, und zu prüfen, ob eine Digitalisierung möglich ist. Gleichzeitig ist es jedoch unerlässlich, sich vor Augen zu halten, dass die Digitalisierung kein Selbstzweck ist.
Welche digitalen Lösungen schaffen Ihrer Meinung nach den grössten Mehrwert für die Vermögensverwalter?
Es kommt ganz darauf an, in welchem Reifestadium sich die Vermögensverwalter befinden. Und es ist nicht unbedingt notwendig, sich in grosse Projekte zu stürzen. Man muss auch an «Quick Wins» denken, die sofortige Ergebnisse bringen. Ich sehe viele kleine Aufgaben, die sich leicht automatisieren lassen. Und wenn man hier und da eine Stunde spart, erzeugen diese Mini-Automatisierungen schliesslich einen grossen Mehrwert.
Bei all den Entwicklungen, die Sie ins Auge fassen, auf welche Bereiche werden Sie in den nächsten Jahren den grössten Schwerpunkt legen?
In der nächsten Zeit werden wir die Migration unseres CRM zum Abschluss bringen. Zudem wollen wir die Kundendaten weiter digitalisieren, um sie effizienter nutzen zu können, sei es im Rahmen der regelmässigen Überprüfungen oder bei der Dateneingabe selbst. Und wir haben damit begonnen, eine vollständig digitalisierte Bibliothek für die Risikokontrolle aufzubauen. Wir haben bereits vor einigen Jahren eine Risikomatrix erstellt, aber wir werden sie dynamisch gestalten. Dies ermöglicht uns einen bereichsübergreifenden Blick auf die Risiken und erleichtert die Kontrollen sowie die Analysen und die Berichterstattung. Auch hier werden wir durch Vermeidung unnötiger Wiederholungen effizienter arbeiten können.
Amélie Janssens de Bisthoven
NS Partners
Amélie Janssens de Bisthoven ist seit 2008 bei NS Partners, wo sie den Bereich Business Intelligence leitet. Sie ist für mehrere Schlüsselprojekte der drei Geschäftsbereiche der Gruppe verantwortlich, die auf die Optimierung der Geschäftsprozesse abzielen. Bevor sie zu NS Partners kam, war sie vier Jahre lang Mitglied des Business Development Teams von Optimal Investment Services, einer Tochtergesellschaft der Banco Santander Group. Amélie besitzt einen Abschluss als Bachelor of Business Administration der International University in Geneva und hat 2014 das Executive Program «Building On Talent» des IMD Lausanne absolviert.
Guillaume de Boccard
Geneva Compliance Group
„Die Audits werden von den UVV, die sich gut vorbereitet haben, recht gut aufgenommen“.
Gordian Giger
Cinerius Financial Partners
«Wir haben ein Modell, in dem Unternehmer auch Unternehmer bleiben»
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