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UVV und Trustees: die Grauzonen des risikoorientierten Ansatzes

Die UVV und Trustees, die einen Bewilligungsantrag gestellt haben, wurden wiederholt auf die Bedeutung eines risikoorientierten Aufsichtsansatzes hingewiesen, ohne dass sie zwingend wussten, was das bedeutet. Diejenigen, die einen aufsichtsrechtlichen Prüfungsbericht übermittelt haben, wurden ebenfalls auf diesen Aufsichtsansatz hingewiesen, jedoch ohne weitere Hinweise. Im Rahmen der laufenden Überwachung werden Umfang und Kosten der Audits künftig jedoch vom Risikoniveau bestimmt.

Je nach Risikoniveau musste der UVV über ein von den ertragserzielenden Funktionen unabhängiges Risikomanagement- und Compliance-System verfügen. Andernfalls wurde ihm von der FINMA im Rahmen des Bewilligungsverfahrens eine Reorganisation dieser Funktionen vorgeschrieben. Konkret bedeutete dies die Delegierung dieser Funktionen an einen Dienstleister, die Abstellung eines Mitarbeiters oder sogar die Einstellung eines Risk & Compliance Officers. Im Bewilligungsentscheid ist jedoch nirgends das mit dem UVV verbundene Risikoniveau angegeben.

Der Aufsichtsansatz wirkt sich in erster Linie auf die Kontrollfunktionen aus. Die Ausführungsverordnung des FINIG sieht vor, dass UVV mit mehr als fünf Vollzeitstellen oder einem jährlichen Bruttoertrag von über zwei Millionen über ein unabhängiges Risiko- und Compliance-Management verfügen müssen. Diesen grossen UVV werden diejenigen gleichgestellt, deren Geschäftsmodell „hohe Risiken“ aufweist. Was genau unter diesem Begriff zu verstehen ist, wird nicht näher erläutert.

Nach der Höhe der Risiken richten sich auch die Zusammensetzung des Verwaltungsrats und die Kosten für den UVV. Die FINMA kann einen mehrheitlich aus unabhängigen Mitgliedern bestehenden Verwaltungsrat verlangen, wenn der UVV mindestens zehn Vollzeitstellen umfasst oder einen jährlichen Bruttoertrag von mehr als 5 Millionen erzielt. Sie kann dies auch verlangen, wenn „Art und Umfang der Geschäftstätigkeit“ dies erfordern. Zusätzlich zu den grossen UVV bezieht sich diese Regel auch auf das dem Vermögensverwalter zugeordnete Risikoniveau.

Kein “one size fits all”.

Eines der Ziele des risikoorientierten Aufsichtsansatzes bestand darin, kleineren UVV keine schwerfällige Struktur, keine unabhängigen Risiko- und Compliance-Funktionen oder gar einen Verwaltungsrat vorzuschreiben, getreu dem FINMA-Grundsatz: „not one size fits all“. Die Grösse und das verwaltete Vermögen stellen jedoch nur einen von vielen Parametern des risikoorientierten Aufsichtsansatzes dar.

Nach Erhalt der FINMA-Bewilligung richtet sich die Häufigkeit der Audits nach dem Risikoniveau. Das bei der Erteilung der Bewilligung zugewiesene Niveau stimmt nicht unbedingt mit dem Niveau nach einem oder mehreren Geschäftsjahren überein, denn nach der Bewilligung kommen Faktoren zum Tragen, die das Risiko minimieren oder erhöhen, wobei diese Faktoren sich nicht auf zu einem späteren Zeitpunkt festgestellte Abweichungen beschränken, die bei der Erteilung der Bewilligung nicht vorhersehbar waren.

Bei der Durchführung der Prüfung bestimmt der Risikoansatz den Umfang der Prüftätigkeiten und die Kosten der Prüfung. Kleine UVV kommen in dieser Hinsicht schlechter weg, wenn sie sich keine Massnahmen zur Risikoreduzierung leisten können. Dazu gehört ein PMS oder ein CRM zur Überprüfung der Übereinstimmung des Portfolios mit der Anlagestrategie oder die Identifikation von Beziehungen mit erhöhtem Risiko.

Grenzen des risikoorientierten Aufsichtsansatzes

Die Aufsichtsorganisation kann die Häufigkeit der Audits in Abhängigkeit vom beaufsichtigten UVV und den damit verbundenen Risiken auf höchstens einmal alle vier Jahre senken. Eine Prüfung im Vierjahres-Turnus mag überraschen, da die Prüfzyklen der SRO in der Regel zwei Jahre nicht überschritten hatten.

Die Prüfberichte nehmen die Struktur eines Triptychons an, das das GwG, die Verhaltensregeln des FIDLEG und die Corporate Governance-Grundsätze des FINIG umfasst. Bei Trustees, die keine Vermögen verwalten, kann der FIDLEG-Teil beiseite gelassen werden, allerdings wird der Aktivität ein Anfangsrisiko zugewiesen. Jeder Teil des Triptychons ist mit einem Risikoniveau verbunden, das als Teilrating bezeichnet wird. Ein konservativer Ansatz weist dem UVV ein Gesamtrating zu, wobei das ungünstigste Teilrating zugrunde gelegt wird. Nur bei einem günstigen Gesamtrating kann der UVV einen mehrjährigen Zyklus in Anspruch nehmen. Für einen Audit alle vier Jahre muss der UVV also sowohl im Einklang mit dem GwG als auch dem FIDLEG und FINIG ein geringes Risiko aufweisen. Es wird sich zeigen, ob die drei- oder gar vierjährigen Zyklen in der Praxis tatsächlich zur Anwendung kommen.

Bleibt die Frage nach der Relevanz der Teilratings. Gemäss den GwG- und FIDLEG-Abschnitten der Prüfberichte ist eine Stichprobenkontrolle erforderlich. Der Umfang der Stichprobe hängt von der Höhe des Risikos ab, das dem jeweiligen Abschnitt des Berichts entspricht. Hier gibt es für kleine UVV möglicherweise Schwellenwerte (Mindeststichprobe), die unter Umständen nicht erreicht werden.

Die erwartete Häufigkeit der vom UVV durchzuführenden Kontrollen richtet sich letztendlich auch nach dem Risiko des Unternehmens. Wenn der UVV sich über dem ihm zugewiesene Risikoniveau nicht im Klaren ist, kann die Bestimmung der Häufigkeit jeder Prüftätigkeit in der internen Organisation ein heikles Unterfangen sein.

Zugängliche Risikokriterien oder sogar eine widersprüchliche Klassifizierung

Die bisher mitgeteilten Risikokriterien sind beispielhaft oder auf dem Umweg über ein Formular. Man denkt an die Inanspruchnahme von Depotbanken, an Offshore-Gerichtsbarkeiten für das GwG, an „hauseigene“ Produkte gemäss FIDLEG, oder an gesetzlich geregelte Mandate im Sinne des FINIG. Ein systematischer Risikoansatz, segmentiert nach GwG, FIDLEG oder FINIG, ist nicht offen zugänglich. Eine derartige Segmentierung existiert jedoch, wie die Anwendung von Teilratings zeigt. Die Offenlegung der wesentlichen Elemente würde die Aufsichtsbehörden nicht an ihrer Weiterentwicklung hindern. Einige Akteure könnten versucht sein, diese Parameter zu modifizieren. Wenn dies dazu führt, die dem UVV zugewiesenen Risiken zu senken, wäre ein Teilziel des Anlegerschutzes erreicht.

Auf der Kostenseite (Prüfungen, Dienstleister, usw.) scheinen die Auswirkungen dieses risikoorientierten Aufsichtsansatzes auszureichen, dass es auf mittlere Sicht zu mehr Widersprüchen gegen die Einstufung der UVV kommt. Im Falle einer Anfechtung, beispielsweise nach einer abgelehnten Bewilligung, ist das Verwaltungsverfahren des Bundes in Bezug auf die mögliche Sperrung des Zugangs zu bestimmten Elementen eines Antrags restriktiv. Im Rahmen der laufenden Überwachung durch die Aufsichtsorganisationen (AO) könnten zugängliche Risikokriterien eine mögliche Haftung im Falle fehlerhafter Ratings mindern. Wenn ein UVV oder sein Abschlussprüfer nicht an der für ihn angewandten Behandlung interessiert ist, obwohl er Zugang dazu hat, würde er zum Entstehen eines Schadens beitragen, der im Übrigen schwer zu beziffern sein dürfte.

 

Henri Corboz

PBM Avocats

Henri Corboz ist Rechtsanwalt und Leiter der Abteilung für Regulierung und Compliance bei PBM Avocats. Er ist für regulatorische und Compliance-Themen und die damit verbundenen Rechtsstreitigkeiten zuständig. Ferner befasst er sich mit der Strukturierung von Investmentfonds und Trusts.

Corboz war in der wichtigsten Bewilligungsphase von 2021 bis 2023 Leiter der OS-AOOS in der französischen Schweiz. Vor seinem Wechsel in die Kapitalmarktabteilung von Crédit Agricole (Suisse) im Jahr 2011 war er als Anwalt tätig. Im Jahr 2014 wurde er Head of Legal & Compliance bei einem Fondsmanager und wechselte 2015 zu einer Kanzlei mit Niederlassungen in Genf, Paris und Luxemburg. Im Jahr 2017 kehrte er zu CA Indosuez (Switzerland) zurück, wo er den AIA (automatischer Informationsaustausch), die FATCA-Amtshilfe und die QI-Compliance implementierte.

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The Swiss Financial Arena

Seit der Gründung im Jahr 2016 unterstützt und vernetzt SPHERE die Community der Schweizer Finanzbranche. SPHERE ermöglicht den Austausch, sei es mit dem vierteljährlich erscheinenden Magazin, den beiden Sonderausgaben für institutionelle Anleger, der Website, den Newsletter und den Veranstaltungen, die das ganze Jahr hindurch durchgeführt werden. Toutes les parties prenantes de la finance, l’un des plus importants secteurs économiques de Suisse, ont ainsi à leur disposition une plateforme où il leur est possible d’échanger, de s’informer et de progresser.

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Timeline

  • EAM-Lösungen
  • Daniel Ioannis Zürcher
  • Global Head, Independent Asset Managers
  • EFG

“Es ist zentral, dass wir den UVV helfen, Zeit zu sparen”.

Für EFG sind die unabhängigen Vermögensverwalter ein wichtiger Wachstumshebel, und zwar auf globaler Ebene. Mit der Schweiz als Lokomotive. Daniel Ioannis Zürcher ist von der Dynamik der Branche trotz der laufenden Konsolidierung beeindruckt. Es gebe Manager mit besonders klugen Geschäftsmodellen.

Sie begleiten die Branche der Unabhängigen Vermögensverwaltern seit über 20 Jahren. Wie haben sich die UVVs entwickelt und wie würden Sie den heutigen Zustand beschreiben?

Daniel Ioannis Zürcher. Seitdem ich in dieser Branche tätig bin, spricht man ständig von der Konsolidierung und dass die Branche nicht lange überleben wird. Tatsache ist, dass die Branche in den letzten Jahren trotzdem stark gewachsen ist und ich glaube, dass es so weitergeht. Das gilt nicht nur in der Schweiz, sondern auch ausserhalb. Das ist einer der Gründe, wieso wir bei EFG diesen Bereich ganz klar als strategisch wichtigen Bereich definiert haben.

Mit der Einführung des neuen Regulierungsregimes – FIDLEG und FINIG – war in der Industrie hierzulande viel Nervosität zu spüren. Ist das alles nun verflogen?

Ganz so weit würde ich nicht gehen. Die neuen Regeln haben eine gewisse Welle der Konsolidierung ausgelöst, aber in den meisten Fällen handelt es sich um kleine unabhängige Vermögensverwalter am Ende ihres Lebenszyklus. Das verwaltete Vermögen in der Branche ist gemäss unseren Beobachtungen nicht signifikant zurückgegangen. Das hat man jüngst an den Meldungen der Finma klar sehen können. Es dürfte sicher noch den einen oder anderen Vermögensverwalter geben, der sich aufgrund der Regulierung vom Geschäft verabschiedet. Es zeigt sich aber auch, dass die unabhängigen Vermögensverwalter ihre starke Rolle im globalen Wealth-Management behalten. Und sie spielen ihre Vorteile weiterhin aus: Dank Ihrer Unabhängigkeit können sie die besten Lösungen für ihre Kunden finden und – was noch viel wichtiger ist – sie sind diejenigen, die die Kundenbeziehungen intensiv pflegen können. Zudem sind sie agil und nicht in rigide Corporate-Strukturen eingebunden. In einem Markt, der sich sehr schnell bewegt, kann das ein entscheidender Vorteil sein.

Wie sehen Sie das künftige Zusammenspiel zwischen einer Depotbank, wie der EFG, und einem Vermögensverwalter?

Als Depotbank betreiben wir ein sogenanntes «Plattform-Business». Für uns ist zentral, dass unsere Kundschaft Zeit gewinnt. Wir schauen, dass wir unsere Plattform für unsere Kunden möglichst effizient und einfach gestalten, so dass die unabhängigen Vermögensverwalter die Kernprozesse wie zum Beispiel Trading möglichst effizient abwickeln können. Wir nehmen den Vermögensverwaltern damit einen grossen Teil des administrativen Aufwandes ab. Immer mit dem Ziel, dass diese Zeit gewinnen, um sich dem eigentlichen Kerngeschäft zu widmen: ihre Kunden zu beraten. Wir dürfen nicht vergessen: Mit der Regulierung, mit der technologischen Entwicklung, aber auch mit der zunehmenden Konkurrenz wird der Druck auf einen Vermögensverwalter nicht geringer. Wenn dieser nun mit seinen im Schnitt sechs Depotbanken immer wieder Herausforderungen hat, wenn das Portfolio Management-System (PMS) nicht einwandfrei funktioniert, wenn die Interfaces zu den Banken nicht alle Daten in einem entsprechenden Format schicken, wenn die Daten noch manuell abgeglichen werden, dann verliert er sehr viel Zeit. Da verstehe ich dann Jeden, der am liebsten bei seinen Excel-Tabellen bleibt.

Was heisst das alles aus Sicht der EFG?

Wir investieren stark, und zwar auf zwei Ebenen: «People and Plattform». Zum einen bauen wir unsere Teams «inhouse» aus, zum anderen stärken wir unsere Plattform. Wir sind im Vergleich zu vielen Konkurrenten noch sehr jung. Deshalb können wir ganz neue Wege gehen. Wir haben strategische Kooperationen mit PMS-Systemanbietern, eine offene Produkt-Architektur, wir können Vermögensverwaltern bei der Erstellung von Produkten wie AMCs unkompliziert behilflich sein. Mit anderen Worten: Wir bieten ein einzigartiges Ökosystem an und das über die drei Standorte Zürich, Genf und Lugano in der Schweiz, sowie Booking Center an weltweit wichtigen Finanzplätzen wie Monaco, Luxembourg, Singapur oder Hong Kong.

Was ist aus Ihrer Sicht das Erfolgsrezept für einen unabhängigen Vermögensverwalter heute?

Wir sehen, dass es diejenigen, die sich klar auf ein bestimmtes Thema oder Segment fokussieren, oftmals einfacher haben. Das kann Tech sein, das kann Health Care sein. So gibt es zum Beispiel auch Vermögensverwalter, die sich erfolgreich auf das Kundensegment Sportler fokussiert haben. Grösse ist nur entscheidend, wenn man alles anbieten möchte. Wenn man seine Nische gefunden hat, kann man klein bleiben und trotzdem Erfolg haben. .

Daniel Ioannis Zürcher

EFG

Daniel Ioannis Zürcher ist seit Januar 2022 Global Head Independent Asset Managers bei der Privatbank EFG Bank, für die er seit vier Jahren arbeitet. Zuvor war er 14 Jahre bei der Credit Suisse für die External Asset Managers (EAM) tätig, zuletzt als Head of EAM Business Development. Seine Karriere begann der Manager bei PwC nach einem Lizenziat in Banking and Finance and der Universität St. Gallen. Daniel Ioannis Zürcher hält einen Executive MBA der London Business School sowie Columbia Business School.

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Countdown

  • EAM-Lösungen
  • FINMA
  • Bewilligungsprozess

Vermögensverwalter & Trustees : Die Marke von 1’000 Bewilligungen ist erreicht

Per 18. August hatte die FINMA 1’003 Vermögensverwaltern & Trustees die Bewilligung erteilt. 330 mehr als Ende Dezember 2022. 700 Fälle sind noch ausstehend. Im Moment liegt die Mediangrösse der verwalteten Vermögen bei etwas über 60 Millionen Franken.

Bis zum 18. August hatte die FINMA somit mehr als tausend Bewilligungen an in der Schweiz tätige Vermögensverwalter und Trustees erteilt. 1’003 genau genommen, die in zwei Gruppen unterteilt sind. Die erste und grösste Gruppe umfasst Vermögensverwalter und Trustees, die von der FINMA bewilligt wurden und von einer Aufsichtsbehörde beaufsichtigt werden. Die zweite Gruppe umfasst Vermögensverwalter und Trustees, die direkt von der FINMA bewilligt und beaufsichtigt werden, da sie unter die FinfraG-Regel für “Schweizer Gruppengesellschaften” fallen. Dies gilt für etwas weniger als 100 Unternehmen, wobei die Unternehmen, die zur Aquila-Gruppe gehören, fast ein Drittel dieser Gruppe ausmachen.

Zur Erinnerung: Im vergangenen Jahr hatte die FINMA 1’699 Bewilligungsgesuche erhalten. Bis zum 31. Dezember 2022 hatte sie 670 Bewilligungen erteilt, davon 642 an Vermögensverwalter. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten 1’060 Institute gegenüber der FINMA erklärt, dass sie kein Gesuch einreichen würden.

Per 18. August, waren es somit 917 Vermögensverwalter und Trustees, die ordnungsgemäss bewilligt sind und von einer Aufsichtsbehörde beaufsichtigt werden. Die Zahl der Treuhänder beläuft sich auf 54. Was die geografische Verteilung betrifft, so sind 235 in Zürich ansässig – sie bilden das grösste Kontingent – 179 in Genf und 106 in Lugano. Fünf Aufsichtsbehörden teilen sich die 917 zugelassenen Mitglieder: AOOS, SO-FIT, FINcontrol, OSIF und OSFIN. Die AOOS, eine Ausgliederung des VSV, beaufsichtigt allein 408 Mitglieder.

Am 18. August veröffentlichte die FINMA auch eine neue Aufsichtsmitteilung über den Stand des Bewilligungsprozesses und der Aufsicht über Vermögensverwalter und Trustees. Die von ihr gelieferten Zahlen beziehen sich auf den 30. Juni 2023. Zu diesem Zeitpunkt waren 950 Bewilligungen erteilt worden.

Von den bis zum 30. Juni eingegangenen Gesuchen verteilten sich 56% auf die Deutschschweiz, 34% auf die Romandie und 10% auf das Tessin.

In Bezug auf die zugelassenen Vermögensverwalter und Trustees weist die FINMA darauf hin, dass die Mehrheit Kleinstunternehmen sind, die als Aktiengesellschaften konstituiert sind und weniger als drei Vollzeitstellen beschäftigen. «Über alle Rechtsformen hinweg liegt der Gesamtbetrag der von den per 30. Juni 2023 bewilligten Instituten verwalteten Vermögen bei 177 Milliarden Franken, erklärt die FINMA-Aufsichtsmitteilung. Dies entspricht einem Medianwert von 61 Millionen Franken pro Institut, wobei grosse Unterschiede zu beobachten sind.»

Link zur FINMA-Aufsichtsmitteilung:

20230818-finma-aufsichtsmitteilung-03-2023.pdf

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Innovation

  • EAM-Lösungen
  • Adina Krausz
  • Chief Executive Officer
  • InnoSource Ventures

“Unseren Kunden Zugang zu sorgfältig ausgewählten Startups verschaffen”

Das Multi-Family-Office Toledo Capital hat InnoSource Ventures als Innovationsabteilung gegründet. Damit werden Erfahrungen mit einer noch jungen Assetklasse gesammelt, und gleichzeitig eine neue Generation von Kunden angesprochen, wie die InnoSource-Gründerin Adina Krausz im Gespräch erläutert.

Welche Absicht steckt hinter der Gründung von InnoSource Ventures als Teil von Toledo Capital?

Die Gründung von InnoSource Ventures als Innovationsabteilung von Toledo Capital schafft unseren Kunden den Zugang zu sorgfältig ausgewählten Startups. Durch die enge Zusammenarbeit mit diesen Startups über einen längeren Zeitraum können wir nicht nur finanzielle Aspekte, sondern auch den Markt-Fit, das Team und die Skalierbarkeit des Geschäftsmodells bewerten. So bieten wir unseren Kunden attraktive Investitionsmöglichkeiten mit Wachstumspotenzial, die ihre individuellen Anlageziele ergänzen. Zudem können sie auch in späteren Investitionsrunden mit kleineren Tickets diversifiziert investieren.

Welche Investitionen tätigen Sie, was sind ihre Sektoren?

Unsere Tätigkeit bei InnoSource Ventures konzentriert sich hauptsächlich auf die Bereiche Healthcare, Technology, Impact und Nachhaltigkeit, mit einem besonderen Fokus auf israelische Unternehmen, die bereits Umsätze generieren. Wir unterstützen diese Startups aktiv bei der Erschliessung neuer Märkte durch gezielte Kooperationen und Partnerschaften mit Corporates und Accelerator-Programmen. Wenn sich die Zusammenarbeit als erfolgreich erweist, bieten wir den Kunden des Family Offices die Möglichkeit in das Startup zu investieren.

Wie sieht das Team unter Ihrer Leitung aus?

Es besteht aus über 20 Mitarbeitern mit vielfältigen Kenntnisschwerpunkten. Ausserdem erhält sie Unterstützung von Friedrich von Bohlen, einem erfahrenen Investor im Gesundheitswesen, als Partner und Verwaltungsratspräsident.

Das Thema «Next Generation» beschäftigt derzeit viele Vermögensverwalter und Private Banker. Welche Erfahrungen haben Sie gemacht und welche Learnings ergeben sich daraus?

In den kommenden Jahren steht der grösste Vermögenstransfer aller Zeiten bevor, was das Thema Next Generation für Vermögensverwalter und Private Banker äusserst relevant macht. Dies tangiert natürlich auch Toledo Capital, da wir unsere Kunden oftmals seit bereits 20 Jahren betreuen und deren Kinder ebenfalls gut kennen. Während die erste Generation häufig das Vermögen aufgebaut hat, ist es für die zweite Generation von entscheidender Bedeutung, das Vermögen zu erhalten und gleichzeitig ihre eigenen Investitionsziele einzubringen.

Ein interessantes Beispiel dazu ist das ausgeprägte Interesse der ersten Generation an Immobilien, das wir durch unsere enge Partnerschaft mit der Bluerock Group bedienen können. Immobilien waren eine natürliche erste Diversifikation in einem klassischen Investmentportfolio und haben in den letzten zehn Jahren attraktive und stabile Erträge generiert.

Die nächste Generation konnte hingegen den Aufschwung im Bereich Venture Capital und Unternehmensbeteiligungen miterleben. Während die erste Generation dieser Entwicklung manchmal noch skeptisch gegenübersteht, zeigt die zweite Generation eine deutlich grössere Offenheit für dieses Thema. Darüber hinaus ist es der neuen Generation ein besonderes Anliegen, Finanzerträge mit Impact- und Nachhaltigkeitsthemen zu verknüpfen.

Inwiefern ist diese neue Generation sensibel für Impact oder Nachhaltigkeit?

Sie sucht nach Investitionen, die einen positiven Wandel bewirken und nachhaltige Praktiken fördern, wie den Schutz von Ökosystemen, die Reduzierung von Kohlenstoffemissionen und die Förderung erneuerbarer Energien. Rendite bleibt wichtig, doch Nachhaltigkeit und gesellschaftliche Themen spielen eine immer grössere Rolle bei Investitionsentscheidungen.

Adina Krausz

InnoSource Ventures

Adina Krausz erwarb ihr umfangreiches Wissen in den wichtigsten Finanzzentren der Welt, von Deutschland über New York bis in den Nahen Osten. Sie hat als Bankkauffrau bei der Deutsche Bank und First International Bank of Israel im Private Banking gearbeitet, bevor sie sich 2015 der Toledo Capital angeschlossen und die InnoSource Ventures aufgebaut hat.

Mit über zwei Jahrzehnten Geschäftsbeziehungen nach Israel hat sie ein breites Netzwerk von israelischen High-Tech-Start-ups, internationalen VC-Gesellschaften und Unternehmen aus der DACH-Region aufgebaut.

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Handbuch

  • EAM-Lösungen
  • Eliane Gmünder
  • Partnerin, LCR Services
  • Mitgründerin, IFINITY

«Compliance bleibt immer in der Verantwortung des Vermögensverwalters»

Aufgrund der neuen Regulierung der unabhängigen Vermögensverwalter haben sich die Anforderungen an die Organisation und das Riskmanagement der Institute verschärft. Für die Expertin Eliane Gmünder werden sich vermehrt hybride Compliance-Modelle durchsetzen, wobei die Verantwortung für die Einhaltung der Regeln nicht ausgelagert werden kann.

Seit Anfang Jahr greift die neue Regulierung und die Vermögensverwalter werden nun von den Aufsichtsorganisationen überwacht. Welche Erfahrungen haben Sie in den letzten Monaten gemacht?

Die Aufsicht gegenüber den Vermögensverwaltern hat sich ganz klar verschärft. Nicht nur der Prüfrhythmus wurde verkürzt, sondern auch die Anforderungen an die Organisation (qualitativ und finanziell) sowie an die Fähigkeiten der Gewährspersonen und Mitarbeitenden wurden massiv erhöht. Insgesamt will der Regulator eine robuste Governance und ein funktionierendes Risikomanagement – und dies wird auch überwacht.

Sie haben einige Vermögensverwalter bei ihrer ersten aufsichtsrechtlichen Prüfung / Audit begleitet. Was sind da die Erfahrungen?

Ja, das ist richtig. Die aufsichtsrechtlichen Prüfprogramme der AOs sind sehr umfassend und aufwändig. Je nach Prüfer und AO kann die Prüftiefe variieren, was auch Konsequenzen auf die Kosten hat. Es ist zu hoffen, dass bald mehrjährige Prüfzyklen für nicht als risikoreich eingestufte Vermögensverwalter gewährt werden.

Welche organisatorischen Herausforderungen – insbesondere im Bereich Compliance und Risk Management – müssen aufgrund der neuen Regulierung gelöst werden?

Die FINMA verlangt vermehrt eine von den geschäftsverantwortlichen Einheiten unabhängige Risk- und Compliance-Funktion. Die Grösse der Gesellschaft kann hierfür ein Kriterium darstellen; aber auch die Art der Kunden, die eingesetzten Produkte sowie die Aktivitäten des Vermögensverwalters. Dies stellt insbesondere kleinere Organisationen vor eine grosse Herausforderung, da in der Regel sämtliche Mitarbeitenden entweder mit dem Portfoliomanagement oder der Kundenberatung betraut und somit geschäftsverantwortlich sind. Ausserdem sind die Anforderungen an die Ausbildung sowie die Berufserfahrung der Risk- und Compliance-Verantwortlichen deutlich gestiegen und entsprechende Nachweise müssen erbracht werden.

Viele Vermögensverwalter scheuen sich davor, einen eigenen Compliance-Officer einzustellen – nicht zuletzt auch aus einer Kostenüberlegung. Outsourcing ist die andere Möglichkeit. Wie sehen Sie das?

Zunächst möchte ich klarstellen, dass ein «Outsourcing der Compliance», wie dies in der Branche oft proklamiert wird, gar nicht möglich ist. Compliance ist Chefsache und bleibt immer in der Verantwortung des Vermögensverwalters selbst. Dies heisst allerdings nicht, dass nicht gewisse Tätigkeiten in den Bereichen Compliance und Risk Management ausgelagert werden können. Alle Tätigkeiten, für welche Spezialwissen gefragt ist und die nicht direkt mit den Endkunden des Vermögensverwalters und damit mit dem Daily Business zu tun haben, bieten sich für ein Outsourcing, respektive auch ein Insourcing an. Dazu gehören beispielsweise das Erstellen und Aktualisieren von Weisungen, die Beratung zu High Risk Kunden und Fällen, die regelmässige Schulung der Mitarbeitenden sowie die Bewirtschaftung des internen Kontrollsystems.

Die Auslagerung gewisser Tätigkeiten ist für den Vermögensverwalter nicht nur aus einer Kostenüberlegung attraktiv, sondern gleichzeitig wird auch die verlangte Stellvertreterregelung gewährleistet. Bei grösseren Vermögensverwaltern sollte ein starker COO, die operationellen sowie Risikothemen bei sich vereinen. Die Zukunft wird zweifellos noch mehr solche hybriden Modelle bringen, wo spezifisches Fachwissen gepaart mit einem digitalen Knowledge-Management nahtlos in die bestehenden Compliance-Prozesse integriert werden.

Das Thema Verantwortlichkeit des Verwaltungsrats wird immer zentraler. Was sind hier Ihre Erfahrungen?

Den Verwaltungsräten, insbesondere den externen, ist ihre Verantwortung sehr wohl bewusst. In jüngerer Zeit gab es auch vermehrt Medienberichte in Bezug auf die dramatischen Konsequenzen für Vermögensverwaltungsgesellschaften, welche sich etwa im Bereich der Russlandsanktionen exponiert hatten. Ein solcher Vorfall betrifft den Verwaltungsrat unmittelbar und kann nicht zuletzt einen Reputationsschaden nach sich ziehen. Deshalb sollte jedes Verwaltungsratsmandat wohl überlegt sein, auch die Anzahl Verpflichtungen und Mandate.

Eliane Gmünder

LCR Services, IFINITY

Eliane Gmünder hat 15 Jahre Berufserfahrung an der Schnittstelle von Finanzmarktregulierung, Governance, Compliance und Risk Management. Die studierte Juristin unterstützt seit 2011 Unternehmen der Finanzindustrie als Beraterin. Davor war sie mehrere Jahre als Compliance-Officerin und Leiterin des AML Monitorings bei UBS AG tätig. Als Unternehmerin und Mitgründerin von LCR Services AG und IFINITY AG arbeitet sie gemeinsam mit ihrem Team an der digitalen Skalierung von Compliance Know-how und Prozessen.

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Attraktivität

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  • Rino Miraglia
  • Head Asset Management
  • Reuss Private

« Das abrupte Ende des Tiefzinsumfelds: Renten-Markt ist attraktiv wie seit Jahren nicht mehr! »

Global hartnäckige Inflationsraten und Befürchtungen auf Zweitrundeneffekte schüren immer wieder Rezessionsängste. Wie sieht die Anlagestrategie in einem solch unsicheren Umfeld aus und wie kann diese effizient umgesetzt werden?

Rino Miraglia, Leiter Asset Management bei der Reuss Private AG, stellt Lösungsvorschläge vor, die sich einfach in jede Asset Allokation einfügen lassen. Dank dem komplementären Baukastensystem kann je nach Risikoneigung und Renditeerwartung der geeignete Fonds ausgesucht werden. Erfahrung, Expertise und Professionalität zeichnen das Investment Team aus.

Rino Miraglia hat einen Master-Abschluss in Banking & Finance der Universität Zürich, einen Diplomabschluss als Finanzanalyst und Vermögensverwalter (CIIA) und gehört zu den ersten Absolventen des Certified Environmental, Social and Governance Analyst (CESGA)-Lehrgangs.

Was sind die wichtigsten Erkennungsmerkmale, die das Reuss Private Asset Management einzigartig machen?

Rino Miraglia: Jahrzehntelange Erfahrung und hohe Professionalität zeichnet das Reuss Private Investment Team aus, was wir für unsere anspruchsvollen Kunden seit vielen Jahren erfolgreich unter Beweis stellen. Dies ist nicht zuletzt auf die einzigartige Kombination und Expertise in den Bereichen Trading, Advisory und Portfolio Management zurückzuführen. Diese entscheidenden Merkmale bilden das Fundament, um langfristige kontinuierliche Erfolge zu erzielen.

Ein disziplinierter Investmententscheidungs-Prozess sorgt dafür, dass Positionierungs- und Strategieänderungen aus den regelmäßigen Marktmeetings sowie dem monatlichen Anlageausschuss direkt und zeitnah über geeignete Instrumentenauswahl in die Portfolioallokation einfließen. Dank unserer ausgeprägten Marktnähe können wir schnell in einem sich ständig verändernden Marktumfeld auf neue Informationen und Entwicklungen reagieren, um potenzielle Chancen besser zu nutzen und Risiken zu minimieren.

Unser aktives Management und die Abkehr einer spezifischen Indexorientierung führt zu einem breiteren Anlagespektrum und eröffnen zusätzliche interessante Opportunitäten sowie Ideengenerierung.

 In einem Umfeld von steigenden Zinsen und einer drohenden Rezession, wie richten Sie Renten-Portfolio aus?

In Antizipierung einer möglicherweise unterschätzten Inflation seitens der Zentralbanken haben wir bereits im Verlauf des Sommers 2021 begonnen, die Zinssensitivität (Modified Duration) innerhalb der Renten-Anlageklasse zu reduzieren. Im Vergleich zu einer durchschnittlichen Markt-Duration von rund 6 Jahren haben wir in den Portfolios sukzessive bis auf unter ein Jahr reduziert. Dies hat das Zinsänderungsrisiko deutlich minimiert und sich im Laufe des letzten Jahres im Zuge des globalen Zinserhöhungszyklus als richtig erwiesen. Obwohl wir uns dem Markttrend nicht ganz entziehen konnten, haben wir vergleichsweise nur geringe Verluste in unseren Rentenportfolios verzeichnet. Entsprechend wurde auch das Exposure gegenüber risikobehafteten Schuldnern mit niedrigeren Rating-Bonitäten deutlich zurückgefahren.

Aktuell bauen wir wieder etwas Duration in den Portfolios auf und erreichen einen Wert von rund vier Jahren, da wir davon ausgehen, dass wir uns nahe dem Ende des Zinserhöhungszyklus befinden. Zusätzliche Zinsschritte sollten auch nur noch marginalen Einfluss auf die Anleihe-Preise haben, da wir uns auf einem deutlich höheren Zinsniveau befinden als zuvor und die laufenden Coupons nun einiges auffangen können.

Vorsichtig bleiben wir weiterhin im Bereich von Kreditrisiken. Wir haben im kurzen bis mittleren Laufzeitensegment die Gewichtung aufgebaut, während wir am langen Ende der Zinskurve nur mit Top-Schuldnerpositionen vertreten sind. Diese Positionierung werden wir weiter ausbauen und beibehalten, um möglichst viel bei der anstehenden Normalisierung der Zinskurven (von invers zu einer normalverlaufenden Zinsstruktur) zu profitieren.

Die Attraktivität von Renten-Papieren ist rasant gestiegen und eine angemessene Allokation gehört wieder in jedes gut diversifiziertes Portfolio.

Ein weiterer Anstieg, eine Stabilisierung oder gar ein Rückgang der Zinsen vom aktuellen Niveau aus, sollte Dank einer geschickten Zinskurven- sowie Schuldnerpositionierung jedenfalls einen positiven Performance-Beitrag im Portfolio beisteuern können. Dies macht den Renten-Markt attraktiv wie schon seit Jahren nicht mehr!

Wie lassen sich die Reuss Private Renten Fonds in der klassischen Vermögensverwaltung einsetzen oder kombinieren und was sind die Vorteile? 

Unsere Fondspalette ist nach schweizerischem Recht aufgebaut und unterliegt der strengsten Regulierungsform durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA. Seit Juni 2023 haben wir für sämtliche Fonds (Renten und Aktien) zusätzliche D-Anteilsklassen in EUR lanciert, die in Deutschland zum Vertrieb und Kauf zugelassen sind. Auf Wunsch können jederzeit weitere Währungsklassen aufgelegt werden.

Unser breites und modulares Fonds-Universum bietet eine attraktive Möglichkeit, sich ein diversifiziertes Portfolio aufzubauen.

Je nach Ertragsziel und Anlagehorizont kann die passende Kollektivlösung ausgewählt werden. Das Portfolio kann entsprechend um den gewünschten Fonds oder Kombinationen daraus angereichert werden, sodass Investoren von unserer langjährigen Erfahrung profitieren können. Dabei messen wir uns täglich mit den entsprechenden Fonds Peer Groups.

Nachhaltigkeitsaspekte sind ein wichtiger Bestandteil im Management von Anlagen. Zusätzlich zu unserer ESG-Expertise gehen wir im Bereich der Nachhaltigkeit externe Kooperationen ein, die direkt in die der Vermögensverwaltung der Produkte einfliessen.

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