Cross-Border Compliance ist die gemeinsame Aufgabe aller Stellen

  • Von Achille Deodato
  • CEO
  • Indigita

Der Verwaltungsrat gibt die Richtung vor, indem er die Cross-Border-Strategie und die allgemeine Risikobereitschaft des Unternehmens festlegt. Die Verantwortung für die Einhaltung der anwendbaren Vorschriften erstreckt sich dabei über alle organisatorischen Ebenen eines Vermögensverwalters, vom Verwaltungsrat bis zu den einzelnen Kundenberaterinnen und Kundenberatern.

Der VR legt die Strategie fest, indem er die Zielländer und die allgemeine Risikobereitschaft der Organisation definiert. Dazu gehört die Definition von Kern- und Sekundärmärkten und der Entscheid, ob die Kundenakquisition in diesen Märkten aktiv oder passiv erfolgt. Die Cross-Border-Strategie legt zudem fest, in welchen Ländern keine Geschäftsbeziehungen aufgenommen werden dürfen. Wenn diese Parameter definiert sind, muss der Verwaltungsrat der Geschäftsleitung die für die Umsetzung der gewählten Strategie nötigen Ressourcen zur Verfügung stellen. Dazu gehört ein Budget, die Schulung der Mitarbeitenden, die Installation von Kontrollen und die Überwachung von Cross-Border-Aktivitäten. Und schliesslich muss der Verwaltungsrat sicherstellen, dass die Geschäftsleitung regelmässig über Cross-Border-Aktivitäten Bericht erstattet.

Die Geschäftsleitung ist dafür verantwortlich, dass die Cross-Border-Strategie des Unternehmens umgesetzt wird, indem sie ein wirkungsvolles Kontrollsystem errichtet und die erforderlichen Kontrollen einführt, einen geeigneten Trainingsplan aufstellt und über Cross-Border-Aktivitäten und Risiken Bericht erstattet. Die tägliche Überwachung von Cross-Border-Risiken erfolgt in der Regel durch die Compliance- und Risikofunktionen, während es die Pflicht der einzelnen Mitarbeitenden, insbesondere der Kundenberaterinnen und Kundenberater, bleibt, alle internen Regeln und anwendbaren Vorschriften im Umgang mit Kunden und Interessenten aus dem Ausland einzuhalten.

Da sich die Verantwortung für die Einhaltung von Cross-Border-Vorschriften auf alle organisatorischen Ebenen eines Finanzintermediärs verteilt, kann die Verletzung von Cross-Border-Vorschriften nicht nur für die direkt an einer Interaktion beteiligten Personen, sondern auch für Leitungsorgane wie den Verwaltungsrat und die Geschäftsleitung Konsequenzen haben. Dies kann einerseits zur Folge haben, dass die FINMA das Gewährserfordernis eines Finanzinstituts als nicht mehr gegeben erachtet, und andererseits zivil- und strafrechtliche Verfahren bis hin zu persönlichen Strafanzeigen und Geldbussen nach sich ziehen.

Indigita hat eine Reihe innovativer digitaler Lösungen entwickelt, die eine wirkungsvolle und effiziente Umsetzung von Cross-Border-Strategien ermöglichen, indem automatisierte Prüfungen und Kontrollen nahtlos in bestehende Prozesse integriert werden.

Achille Deodato verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung in der Banken- und Beratungsbranche, wo er verschiedene Führungspositionen in den Bereichen Geschäftsentwicklung, Marketing, Governance, Wirtschaftsprüfung, Sonderprojekte, Risikomanagement und Compliance innehatte Ehemaliger Chief Commercial Officer und Generalsekretär einer in Genf ansässigen Bankengruppe und COO eines Anbieters digitaler Identitäten. Er hat einen MBA der IMD Business School und einen Abschluss in Wirtschaftswissenschaften der LUISS-Universität Rom.

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