Sustainable Solutions Week
- Céline Kohler
- EU-RechtsAnwältin, Mitglied der Genfer Anwaltskammer
- Kohler Gotzev
Green Mirage : Risikomanagement für Finanzfachleute in der Schweiz
Mit dem Volumen, das nachhaltige Investitionen annehmen, steigt auch das Risiko des Greenwashing, ein missbräuchliches Verfahren, das die Vermögensverwalter in ihren Allokationsrastern berücksichtigen müssen

Der globale Finanzsektor orientiert sich zunehmend in Richtung Nachhaltigkeit, was auf ein gestiegenes Umweltbewusstsein und die Nachfrage der Anleger nach grünen Investitionen zurückzuführen ist. Eine von Swiss Sustainable Finance (SSF) durchgeführte Studie unterstreicht diesen Trend und zeigt, dass die nachhaltigen Investitionen in der Schweiz im letzten Jahr um 31% auf 1,52 Billionen Schweizer Franken gestiegen sind. Dieses Wachstum hat jedoch zum Phänomen der „grünen Fata Morgana“ geführt – der Überbewertung von nachhaltigen Anlagen, die zu Greenwashing führt. Für die Schweizer Finanzintermediäre ist das Management dieser Risiken entscheidend, um das Vertrauen und die Compliance in einer sich ständig verändernden Regulierungslandschaft aufrechtzuerhalten.
Die Schweizer Finanzlandschaft
Die Schweiz hat sich schrittweise zu einem nachhaltigen Finanzwesen verpflichtet und sich den globalen Initiativen zur Förderung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG) angepasst, indem sie ihren Regulierungsrahmen für Grossunternehmen, aber auch für Klima, Innovation und Energiesicherheit ausgebaut hat. Schweizer Finanzintermediäre werden durch die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) und das Bundesgesetz über die Finanzdienstleistungen (FinDAG) reguliert, was den Schutz der Anlegerinnen und Anleger gewährleistet. Ein Grossteil der Regeln zur nachhaltigen Transparenz unterliegt jedoch noch der Selbstregulierung der Branche.
Trotz dieser Bemühungen sieht sich der wachsende grüne Finanzsektor in der Schweiz mit einem erhöhten Geldwäscherisiko konfrontiert, und es stellt sich die berechtigte Frage, ob die derzeitigen Regulierungsmaßnahmen die Finanzintermediäre ausreichend vor den Gefahren falsch vermarkteter grüner Produkte schützen, die das Vertrauen und die Einhaltung der Regeln gefährden könnten. Eine Stärkung des regulatorischen Rahmens und der Compliance-Bemühungen ist von entscheidender Bedeutung, um diese Risiken zu mindern und die Transparenz und Rechenschaftspflicht der Akteure im Bereich des nachhaltigen Finanzwesens zu gewährleisten.
Greenwashing verstehen
Beim Greenwashing werden irreführende Aussagen über die Umweltvorteile eines Finanzprodukts, einer Dienstleistung oder einer Geldanlage gemacht, um eine „grüne Fata Morgana“ zu schaffen, die die Anleger täuscht. Zu den häufigsten Taktiken gehören vage Aussagen zur Nachhaltigkeit, selektive Offenlegung und oberflächliche Initiativen. Irreführende Bezeichnungen wie „grün“ oder „Impact Funds“ können zu aufsichtsrechtlichen Untersuchungen und Gerichtsverfahren führen, was die Notwendigkeit von Wachsamkeit und Due Diligence unterstreicht.
Rechtliche Risiken und Verantwortlichkeiten von Finanzintermediären
Für Finanzintermediäre in der Schweiz birgt Greenwashing neben dem Reputationsrisiko auch erhebliche rechtliche Risiken. Nach Schweizer Recht kann die Irreführung von Anlegern durch falsche Nachhaltigkeitsangaben schwere Strafen wie Geldbußen und Reputationsschäden nach sich ziehen. Artikel 69 des Schweizer Finanzdienstleistungsgesetzes (FinDG) verbietet ausdrücklich irreführende und falsche Angaben, und Artikel 90 beschreibt die Sanktionen für solche Verstöße, die Geldbußen und andere Strafen umfassen können.
Darüber hinaus enthält das FINMA-Rundschreiben 05/2021 detaillierte Leitlinien zu den Erwartungen und Anforderungen an die Transparenz und Genauigkeit von Nachhaltigkeitserklärungen. Es betont die Notwendigkeit, dass Finanzintermediäre klare und wahrheitsgetreue Informationen über die Nachhaltigkeitsaspekte ihrer Produkte und Dienstleistungen zur Verfügung stellen. Der Druck auf die Schweiz dürfte mit der Verabschiedung der EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen im Bereich der nachhaltigen Entwicklung (DDDDC) und der künftigen EU-Richtlinie über umweltbezogene Angaben (EGCD) weiter zunehmen. Diese Richtlinien zielen darauf ab, die Transparenz und Verantwortlichkeit von Nachhaltigkeitsangaben in der EU zu verbessern. Obwohl die Schweiz nicht Mitglied der EU ist, haben diese Vorschriften Auswirkungen auf Schweizer Finanzintermediäre, die auf dem EU-Markt tätig sind oder Geschäfte mit Kunden mit Sitz in der EU tätigen.
Strategien zur Risikominderung
Um die mit grünen Investitionen verbundenen Risiken zu vermeiden, stehen den Finanzintermediären verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um sich an die Best Practices anzupassen:
– Durchführung von Due-Diligence-Prüfungen bei allen grünen Investitionen, einschließlich unabhängiger Nachhaltigkeitsprüfungen.
– Transparenz gegenüber den Kunden durch klare und präzise Informationen über die Umweltauswirkungen der Investitionen.
– Sensibilisieren und schulen Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig in Bezug auf nachhaltiges Finanzwesen und Greenwashing-Taktiken.
– Nutzen Sie Verifizierungsdienste von Drittanbietern, um Nachhaltigkeitserklärungen zu authentifizieren.
– Kontinuierliche Überwachung der Investitionen, um sicherzustellen, dass sie den erklärten Nachhaltigkeitszielen entsprechen, und Korrektur von Abweichungen.
Schlussfolgerung.
Um die Reputation des Schweizer Finanzplatzes zu erhalten und zu schützen, ist es entscheidend, die Regulierung zu stärken und das Risiko von Geldwäscherei zu reduzieren, indem Transparenz und Datenintegrität Priorität erhalten. Trotz der Fortschritte im Bereich des nachhaltigen Finanzwesens erfordern die gestiegenen Risiken der Geldwäscherei kontinuierliche Anstrengungen zur Einhaltung der Vorschriften. Indem sich die Schweizer Finanzintermediäre zu angemessener Sorgfalt, vollständiger Transparenz und kontinuierlicher Weiterbildung verpflichten, können sie das Vertrauen der Anleger und die Glaubwürdigkeit des Finanzsektors stärken und sich gleichzeitig an eine sich ständig verändernde Regulierungslandschaft anpassen.
Céline Kohler
Kohler Gotzev
Céline Kohler ist die Gründerin der Anwaltskanzlei Kohler Gotzev, die in Luxemburg und Genf vertreten ist. Sie berät Investmentfonds, Verwaltungsgesellschaften und MIFID2/FIDLEG-Fachleute in rechtlichen, regulatorischen und Compliance-Fragen, die grenzüberschreitende Aspekte beinhalten. Ausserdem ist sie in der beruflichen Aus- und Weiterbildung im Zusammenhang mit nachhaltigen Finanzen in Genf und Luxemburg tätig. Céline Kohler hat einen Master in internationalem Recht der Universität Paris 1 – Panthéon Sorbonne und einen LL.M. im Recht der Europäischen Union der Universität Lausanne. Sie ist bei der Anwaltskammer von Luxemburg und der Anwaltskammer von Genf zugelassen.