Sustainable Solutions Week
- Guillaume Toffel
- Senior Legal Counsel
- Asset Management Association Switzerland
Greenwashing: Der Finanzplatz macht seine Aufgaben
Greenwashing-Vorwürfe gegen Schweizer Finanzakteure halten einer genaueren Prüfung oftmals nicht stand. Fakt ist: Der Schweizer Finanzplatz nimmt seine Verantwortung wahr.

Die Aufforderung des Bundesrats vom Oktober 2023 war nicht zu missverstehen: Sollten die Finanzverbände wie die Asset Management Association Switzerland (AMAS) oder die Schweizerische Bankiervereinigung (SBVg) ihre bestehenden Selbstregulierungen im Bereich Nachhaltigkeit in Bezug auf Greenwashing nicht weiterentwickeln, wird eine staatliche Regulierung die Bekämpfung und Vermeidung von Greenwashing auf dem Schweizer Finanzplatz übernehmen.
Die AMAS nimmt ihre Verantwortung bei der Prävention von Greenwashing sehr ernst: Greenwashing ist unvereinbar mit dem Erreichen des Zieles eines international führenden Schweizer Hubs für Sustainable Asset Management. Die AMAS hat darum ihre im September 2023 in Kraft getretene Selbstregulierung weiterentwickelt, um die Standpunkte des Bundesrates zur Prävention von Greenwashing umzusetzen.
Über 90 Prozent der Schweizer Asset Manager wenden die AMAS-Selbstregulierung bereits an, das entspricht einem verwalteten Vermögen von CHF 1.3 Billionen. Greenwashing-Vorwürfe gegen Schweizer Finanzakteure werden regelmässig von NGO und Umweltverbänden erhoben. Doch war es im Jahr 2023 ein bisheriges Darling der Schweizer Umweltszene, ein Entwickler und Anbieter von Co2-Zertifikaten, der einen Schweizer Greenwashing-Skandal verursachte.
Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren: Viele Greenwashing-Vorwürfe dienen der Bewirtschaftung der Empörung gegen die Finanzindustrie – oder sie gründen schlicht auf mangelndem Verständnis. Denn viele Greenwashing-Vorwürfe halten einer genaueren Prüfung nicht stand. Dafür gibt es drei Ursachen: Erstens, die Mängel bei Definitionen und Standards sowie bei vergleichbaren Daten aus der Unternehmenswelt. Diese Mängel müssen behoben werden. Zweitens steht dem Mangel an objektiven Kriterien die subjektive Sicht von Anlegerinnen und Anlegern und ihren individuellen Wertvorstellungen gegenüber, die sie in ihren Finanzprodukten und Portfolios abbilden möchten. Wenn ein Anlagefonds nur in Aktien von CO2-emissionsarmen Unternehmen investiert, mag dies zwar einem Kundenwunsch entsprechen, klimaneutral zu investieren. Kritiker könnten dem Anbieter aber vorwerfen, falsche Versprechungen in Bezug auf die Klimawirkung zu machen. Denn ein CO2-freier Fonds hat auf das Klima keine Auswirkung. Die dritte Ursache: Oft werden Anlageansätze schlicht falsch verstanden. Beispielsweise macht es für den Klimaschutz mehr Sinn, ein Anlageportfolio mit Unternehmen zu führen, die einen CO2-Senkungspfad verfolgen, als solche Firmen aus dem Portfolio auszuschliessen.
Insbesondere hier liegt oft ein falsches Verständnis über die Wirkungsweise von Finanzanlagen vor, die als nachhaltig gelten. Für Anlagefonds selektionieren Asset Manager Aktien von Unternehmen, die an der Börse gehandelt werden. Schliesst der Asset Manager diese oder jene Aktie aufgrund von Nachhaltigkeits- oder Klimakriterien aus, kauft sie ein anderer Investor, dem diese Kriterien nicht wichtig sind. An den globalen CO2-Emissionen ändert das nichts. Ausschluss, einer der am etabliertesten Nachhaltigkeits-Anlageansätze hat keinen nachweisbaren Nachhaltigkeitseffekt: Das Anlageportfolio wird zwar «entkarbonisiert», aber nicht die Realwirtschaft. Das gleiche gilt für den Anlageansatz der ESG-Integration, also die Berücksichtigung von Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekten in der Finanzanalyse. Dieser Ansatz ist ebenfalls sehr etabliert und dient in erster Linie der Verbesserung des Risiko-Rendite-Profils eine Anlageproduktes.
Bereits in der ersten Version der AMAS-Selbstregulierung war die klare Botschaft enthalten: Ausschluss und die ESG-Integration allein genügen nicht, dass ein Produkt als nachhaltig bezeichnet werden darf.
Mit der laufenden Weiterentwicklung wird die Selbstregulierung durch Anforderungen an die Produzenten und Anbieter in Bezug auf die verfolgten Nachhaltigkeitsziele einer Anlage, die entsprechenden Indikatoren und Metriken sowie das Reporting ergänzt. Die AMAS ist damit überzeugt, dass die Selbstregulierung weiterhin das richtige Instrument ist, um Greenwashing innerhalb eines Unternehmens und am Ort der Produktion zu verhindern und damit den Standpunkt des Bundesrates zur Prävention von Greenwashing umzusetzen.
Über AMAS
Die Asset Management Association Switzerland ist die repräsentative Branchenorganisation der Schweizer Asset Management Industrie. Ihr Ziel ist es, die Schweiz als führendes Asset Management Zentrum mit hohen Standards für Qualität, Performance und Nachhaltigkeit zu stärken. Dabei unterstützt sie ihre Mitglieder darin, die Schweizer Asset Management Industrie weiter auszubauen und langfristig Wert für die Anleger zu schaffen. Die Asset Management Association Switzerland ist ein aktives Mitglied der European Fund and Asset Management Association (EFAMA) und der weltweit tätigen International Investment Funds Association (IIFA). 1992 in Basel gegründet, zählt die Asset Management Association Switzerland heute rund 180 Mitglieder.