Crossover

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“Die Fähigkeit, sehr unterschiedliche Profile zusammenarbeiten zu lassen”

Cédric Roland-Gosselin hat seinen Banker-Anzug, den er bei Degroof Petercam trug, an den Nagel gehängt und mit demjenigen des unabhängigen Vermögensverwalters zu tauschen. Gemeinsam mit seinen Partnern Carine Arieh und Jasper de Raadt entschied er sich für diesen Weg, um seinen Kunden besser gerecht zu werden.

Was bedauern Sie an Ihren Jahren als Banker?

Ich bin nicht von Natur aus nostalgisch. “Früher war alles besser” ist kein Ausdruck, den ich ich oft gebrauche. Ich würde einfach sagen, dass es eine Zeit gab, in der in unserer Branche die Dinge anders waren, weniger normiert und weniger eng kalkuliert. Heute zwingen uns Faktoren, wie Regulierung, Wettbewerb oder auch die Technologie dazu, agiler auf immer anspruchsvollere Realitäten zu reagieren.

Wenn Sie sich nicht anpassen, sehen Sie den Zug an sich vorbeifahren. Aber das ist nicht unbedingt nur in unserem Beruf so. Die Kunden denken in kürzeren Iterationen, sie sind besser informiert und vergleichen die verschiedenen Angebote mehr. Sie erwarten von uns auf der anderen Seite einen konsequenteren Austausch, höhere Leistungen und mehr Transparenz. Wir sind dazu da, ihre Erwartungen zu erfüllen und dabei den Inhalt über die Form hinaus zu bewahren. Wir müssen das Menschliche bewahren. Das ist die Essenz unseres Berufs.

Was waren Ihre Prioritäten beim Start von Arode?

Wir wollten eine Organisation aufbauen, die den von einigen unserer Kunden geäusserten Bedürfnissen entsprach. Die Kunden, aber auch wir konnten von dem Team profitieren, das bei der Einführung von Arode gebildet wurde. Carine Arieh, Jasper de Raadt und ich haben zuvor schon gemeinsam bei Degroof Petercam in der Schweiz gearbeitet. Wir kennen uns sehr gut und unsere Komplementaritäten sind für Arode eine echte Stärke. Ich habe zwei sportliche Leidenschaften: Segeln und Rugby. Das sind zwei Sportarten, bei denen es weniger darauf ankommt, Spitzensportler zusammenzubringen, als vielmehr darauf, sehr unterschiedliche Profile zusammenzubringen, Vorschoter und Dreiviertelstürmer oder Skipper und Wincher.

Es geht auch um die Zeit, die Dauer und die Langfristigkeit, auf die wir uns einstellen wollen, um harmonisch zu wachsen. Das Wort Harmonie schliesst für mich die Begriffe Kohärenz, Vertrauen und Teamgeist ein. Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Wir haben uns mehrere Dossiers für mögliche Übernahmen oder Zusammenschlüsse angesehen, weil sich der Markt konsolidiert, aber wir haben uns nicht weiter darum gekümmert, weil wir nicht dazu berufen sind, eine Plattform für Vermögensverwalter zu werden.

Arode besteht heute aus einem Team, das sich gut kennt und gut zusammenarbeiten kann. Wir haben ein kohärentes Management und eine klare Leitlinie.

Welchen Blick hatten Sie zu Zeiten von Degroof Petercam auf das Geschäft der UVVs?

Aufgrund der Art und Weise, wie wir unsere Kunden bereits damals bedienten, sah ich nicht unbedingt ihren Nutzen. Ich dachte nicht, dass dieser Beruf dauerhaft bestand haben würde. Das hatte sich übrigens schon seit zehn Jahren angekündigt, mit der Konsolidierung oder dem ersten Verschwinden der Unabhängigen.

Inwiefern hat sich dieser Blick heute verändert?

Wir haben gesehen, dass sich die Dinge sowohl auf der Seite der Vermögensverwalter als auch auf der Seite der Banken weiterentwickelt haben. Die UVV werden nun von der FINMA reguliert und gleichzeitig hat sich das Angebot der Banken verändert. Diese beiden Entwicklungen fanden zur gleichen Zeit statt und sie haben das Angebot für die Kunden verändert.

Aus Gründen, die ich verstehe, auch wenn ich sie bedauere, konzentrieren sich die Banken mehr auf ihre Produkte als auf ihre Dienstleistungen. Sie stehen unter dem Druck, Quartal für Quartal Ergebnisse zu erzielen, die Dinge übermässig zu vereinfachen und sorgfältig darauf zu achten, dass keine Abweichungen von den allgemeinen Rahmenbedingungen auftreten.

Diese Veränderungen haben auch in Frankreich und Belgien stattgefunden, zwei Märkten, in denen sich unabhängige Vermögensverwalter einen Platz erobert haben.

Letztendlich besteht unsere Rolle darin, der Beziehung zwischen dem Kunden und seinem Vermögen einen Sinn zu verleihen, sie bei der Verwaltung des Vermögens anzuleiten, sie bei Generationswechseln zu orientieren und sie bei der Veräusserung ihres Unternehmens zu beraten. Dies sind Aufgaben, die Banker in der Vergangenheit übernommen haben. Heute ist es für sie insofern weniger einfach, als ihre Tätigkeit stärker unterteilt und begrenzt geworden ist.

Als Vermögensverwalter hingegen können wir Lösungen finden, weil wir in einer offenen Architektur mit einer grösseren Anzahl von Anbietern arbeiten.

Worauf haben Sie bei der Einführung von Arode Ihr Augenmerk besonders gerichtet?

Die Einführung von Arode im Jahr 2020, die Corona-Krise begann gerade, und noch dazu nach 25 Jahren in internationalen Konzernen, war alles andere als einfach. Aber die Ereignisse wurden uns manchmal aufgezwungen und wir konnten damit umgehen. Wir konnten eine solide Organisation für unsere Kunden aufbauen, mit zuverlässigen und reaktionsschnellen Partnern, “so schnell wie möglich und so langsam wie nötig”, wie Alain Berset einmal gesagt hat!

Cédric Roland-Gosselin

Arode

Cédric Roland-Gosselin war von 2011 bis 2020 CEO der Banque Degroof Petercam Suisse sowie Mitglied des Verwaltungsrats der Banque Degroof Petercam France und der Banque Degroof Petercam España. Von 1998 bis 2010 erwarb er umfassendes Bankfachwissen bei der ING-Gruppe in Frankreich, Belgien und Luxemburg. Er besitzt einen Abschluss als Wirtschaftsingenieur der Katholischen Universität Löwen.

Sphere

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Seit der Gründung im Jahr 2016 unterstützt und vernetzt SPHERE die Community der Schweizer Finanzbranche. SPHERE ermöglicht den Austausch, sei es mit dem vierteljährlich erscheinenden Magazin, den beiden Sonderausgaben für institutionelle Anleger, der Website, den Newsletter und den Veranstaltungen, die das ganze Jahr hindurch durchgeführt werden. Toutes les parties prenantes de la finance, l’un des plus importants secteurs économiques de Suisse, ont ainsi à leur disposition une plateforme où il leur est possible d’échanger, de s’informer et de progresser.

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Stempel

  • EAM-Lösungen
  • Ralph Frey
  • CEO
  • AOOS

Regulierung der UVV: AOOS-CEO zieht eine positive Bilanz

Der Regulierungsprozess der Unabhängigen Vermögensverwaltern und Trustees ist noch im Gang. Trotzdem lassen sich erste Schlüsse ziehen. Für Ralph Frey, CEO von AOOS, war der Prozess auf seiten der Aufsichtsorganisation intensiv, spannend und erfolgreich.

Die FINMA hat sich jüngst über den Stand des Bewillgungsprozesses von Vermögensverwaltern und Trustees geäussert, etwa auch in der Aufsichtsmitteilung. Wie haben Sie aus Sicht der Aufsichtsorganisation dieses “Jahr eins” unter dem neuen Regime erlebt?

Die AOOS ist nun bereits seit drei Jahren als Aufsichtsorganisation nach dem FINMA-G und als Selbstregulierungsorganisation nach dem GWG tätig. Es waren intensive, spannende und erfolgreiche Jahre. Das letzte Jahr mit sehr vielen Bewilligungs-Vorprüfungen war für die AOOS besonders herausfordernd, zumal sich das Ende der FINIG-Übergangsfrist rasch näherte und wir den Ansporn hatten, jedes einzelne Gesuch professionell zu prüfen. Dadurch konnten wir den Gesuchstellern mit der ersten Rückmeldung den Anpassungsbedarf umfassend aufzeigen, was viele Interaktionen mit der AOOS vermied und es den Vermögensverwaltern und Trustees ermöglichte, ihr Gesuch fristgerecht an die FINMA einzureichen.

Was war aus Ihrer Sicht die grosse Überraschung?

Nach vielen Jahren in der Aufsicht von Vermögensverwaltern und Trustees habe ich schon einiges erlebt. Überrascht war ich aber doch von einzelnen, wenn glücklicherweise auch nur ganz wenigen, Finanzinstituten im Markt, wie sie der neuen Gesetzgebung begegnet sind und selbst nach der langen Übergangsfrist von drei Jahren ihr FINMA-Bewilligungsgesuch im Dezember 2022 noch nicht bereithielten und es gar zu Fristverletzungen kam.

Die Konsolidierung der Branche, die im Vorfeld der Umsetzung der neuen Regulierung oft diskutiert wurde, ist nicht ganz so heftig gewesen, wie viele befürchtet haben. Was ist für Sie ausschlaggebend?

Die Vermögensverwalter und Trustees waren, sind und werden weiterhin sehr erfolgreich sein. Die FINMA-Bewilligung ist ein Gütesiegel und lässt die Vermögensverwalter und Trustees professionell auf den nationalen und internationalen Märkten agieren. Altersbedingt haben sich einige Vermögensverwalter Ende 2022 entschlossen, kein FINMA-Bewilligungsgesuch mehr einzureichen und ihre Geschäftstätigkeit einzustellen. Dies war vorauszusehen, weshalb ich weiterhin nicht von einer grossen Konsolidierung aufgrund der neuen Regulierung ausgehe. Dieses Jahr haben bereits rund 50 neue Firmen ein Bewilligungsgesuch als Vermögensverwalter oder Trustee bei der FINMA eingereicht.

Die AOOS hat gemäss FINMA-Statistik am meisten bewilligte Institute “durchgebracht”. Was ist der Grund für die zahlenmässig sehr gute Performance der AOOS?

Mit der Integration der damaligen SRO des VSV in die AOOS konnten wir von Beginn weg auf viele bisherige bei der SRO des VSV angeschlossene Vermögensverwalter und Trustees sowie langjährige SRO-Mitarbeitende zählen, die es uns erlaubt haben, die AOOS mit viel Substanz in die Zukunft zu führen. Das sehr erfahrene Team von Mitarbeitenden konnte die vielen, erst gegen Ende der FINIG Übergangsfrist eingegangenen Gesuche, zeitnah bearbeiten. Geholfen hat sicherlich auch die bereits früh publizierte AOOS-Wegleitung mit den Anforderungen an ein FINMA-Bewilligungsgesuch. Bewilligungsgesuche mit offenen Fragen in Teilbereichen, für welche noch keine FINMA-Praxis existierte oder letztendlich einen finalen Entscheid der FINMA benötigten, haben wir zusammen mit unserer Einschätzung proaktiv an die FINMA weitergeleitet, was von allen Parteien sehr geschätzt wurde und den Bewilligungsprozess beschleunigte.

Bei Vermögensverwaltern und Trustees wird die laufende Aufsicht über die Einhaltung der Bewilligungsvoraussetzungen nicht direkt von der FINMA , sondern von einer Aufsichtsorganisation wahrgenommen. Was wird die grösste Herausforderung?

Ab Erhalt der FINMA-Bewilligung beginnt die laufende prudentielle Aufsicht durch die Aufsichtsorganisation. Die AOOS arbeitet wie bisher grundsätzlich mit externen Prüfgesellschaften und leitenden Prüfern zusammen, welche durch die AOOS vorgängig zugelassen werden. Die durch den Vermögensverwalter oder Trustee gewählte Prüfgesellschaft wird in den ersten beiden Jahren eine jährliche Prüfung in den Bereichen FINIG, FIDLEG und GwG sowie allfälligen Nebentätigkeiten vornehmen und der Aufsichtsorganisation Bericht erstatten müssen. Die Aufsichtsorganisation prüft dies und kann dabei, sofern nötig, jederzeit weitere Aufsichtsinstrumente wie zum Beispiel eine Zusatzprüfung oder ein Aufsichtsgespräch einsetzen. Zudem wird von jedem Vermögensverwalter und Trustee ein Risikorating als zentrales Element der prudentiellen Aufsicht durch die Aufsichtsorganisation erstellt, welches ihm allenfalls erlauben wird, einen mehrjährigen Prüfzyklus zu erlangen und in den prüfungsfreien Jahren lediglich eine Selbstdeklaration an die Aufsichtsorganisation liefern zu müssen.

Die FINMA hat fünf Aufsichtsorganisationen bewilligt und muss nun für eine einheitliche Bewilligungs- und Aufsichtspraxis sorgen. Wir befinden uns jedoch weiterhin in der Start- und Aufbauphase, weshalb sich die laufende Aufsicht über Vermögensverwalter und Trustees weiterentwickeln wird.

Ein grosses Thema für viele Vermögensverwalter ist die Trennung der Funktionen, sprich die Stärkung der Risikokontrolle und Compliance ab einer bestimmten Grösse. Wo macht eine Auslagerung dieser Funktionen Sinn?

Vermögensverwalter und Trustees unterliegen der Pflicht, die Grundzüge des Risikomanagements zu regeln und die Risikotoleranz zu bestimmen. Mit dem Risikomanagement sollen sie in der Lage sein, die mit der Geschäftstätigkeit verbundenen Risiken zu identifizieren, messen, steuern und überwachen. Sofern eine Trennung von Risikomanagement und der internen Kontrolle von den operativen Geschäftseinheiten nötig ist, besteht gerade für kleinere Vermögensverwalter und Trustees, welche häufig nicht die kritische Grösse für ein eigenes Risikomanagement oder eine eigene Compliance Funktion erreichen, die Möglichkeit einer Auslagerung an Dritte. Die Verantwortung der Geschäftsleitung für ein angemessenes Risikomanagement und eine wirksame interne Kontrolle kann dabei jedoch nicht ausgelagert werden. Zudem muss der Vermögensverwalter oder Trustee auch über die personellen Ressourcen, das notwendige technische Knowhow und Fachwissen sowie angemessene Prozesse verfügen, um die ausgelagerten Funktionen überwachen zu können. Ein professioneller Auslagerungspartner im Bereich Risikomanagement und interne Kontrolle ist sicherlich eine Chance für Vermögensverwalter und Trustees und sollte nicht als Belastung angesehen werden.

Ralph Frey

AOOS

Ralph Frey ist Geschäftsführer der AOOS. Davor war er als Geschäftsstellenleiter der Hauptniederlassung des Verbands Schweizerischer Vermögensverwalter VSV in Zürich und Mitglied der Geschäftsleitung tätig. Vor dem Wechsel in die Aufsicht arbeitete er als Leiter Compliance und Risikokontrolle bei einem Schweizer Wertpapierhaus und im Rechtsdienst einer Zürcher Privatbank. Ralph Frey studierte Rechtswissenschaften an der Universität Zürich und absolvierte einen MAS in Bank Management an der Hochschule Luzern.

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Takeover

  • EAM-Lösungen
  • Elmar Meyer
  • Partner und CEO
  • Rieter Fischer

«Due Diligence war bei dem Kauf von Rieter Fischer Partners nicht nötig»

Im April wurde Elmar Meyer Aktionär und CEO von Rieter Fischer. Eine Boutique, die er zunächst Mitglied des Verwaltungsrats kannte. In diesem Interview spricht er über diesen Rollenwechsel und über seine Pläne für das Unternehmen.

Vom Unternehmensanwalt zum Eigentümer und CEO eines der Asset Managers und Vermögensverwalters. Was hat Sie zu diesem Schritt motiviert?

Ich muss hier kurz ausholen. Bei Julius Bär in Dubai habe ich gemerkt, dass mir das Bankgeschäft immer mehr Freude gemacht hat. Ich hatte dann nach der Rückkehr die Gelegenheit zunächst mit Vermögensverwalter zusammenzuarbeiten und hatte auch mit Rieter Fischer intensiven Kontakt – zuletzt war ich ja auch Verwaltungsrat. Als es dann darum ging, eine Nachfolgelösung für die beiden Gründer Patrick Rieter und Erich Fischer zu suchen, hat es mich gepackt. Es ist also – wenn es auch von aussen her nicht so scheint – eine natürliche Lösung, die intern sehr gut akzeptiert wurde. Das ist mir extrem wichtig. Eine Due Diligence, wie bei solchen Übernahmen üblich, war auch nicht nötig: Ich kenne praktisch jede Schraube und weiss, wieviel jeder Tisch gekostet hat. Ich konnte also auch die Risiken dieser Transaktion sehr genau abschätzen.

Wo sehen Sie bei Rieter Fischer die wichtigsten Wachstumsmöglichkeiten?

Wir merken im Gespräch mit Vermögensverwaltern und institutionellen Kunden immer wieder, dass unser fundiertes Wissen über Schweizer Aktien weiterhin sehr gefragt ist. Darauf können wir bauen, indem wir neben Fonds etwa auch Zertifikate wie AMCs auflegen, die dann auch für unabhängige Vermögensverwalter interessant sein können. Wir gehen also eher auf der Produkteseite in die Offensive und stellen jetzt nicht mehr Privatbanker ein. Doch wenn ich sage Produkteoffensive, dann ist klar, dass wir unseren Fokus im Bereich Schweizer Mid- und Smallcaps beibehalten. Wir sind die Falschen, wenn Sie japanische Bonds geht oder Crypto-Produkte suchen.

Wo legen Sie künftig das Gewicht beim weiteren Wachstum?

Der Anteil der Vermögensverwaltungs-Kunden ist im Vergleich zu den anderen – vor allem institutionellen Kunden – gering. Viele habe ich auch durch meine Arbeit bei Lexpert mit hineingebracht. Diese Gewichtung würde ich auch so weiteführen. Rieter Fischer ist ein Experte im Bereich Schweizer Small- und Midcaps– das ist eine unglaubliche Stärke, die wir noch ausbauen können.

Der Generationenwechsel beschäftigt derzeit viele Asset Manager und Vermögensverwalter. Was sind Ihre Erfahrungen aus diesem Prozess?

Nun, bei mir ist es sicher sehr speziell, da ich Rieter Fischer gut gekannt habe. Ich habe aber als Berater und Anwalt viele solche Prozesse bei Vermögensverwaltern miterlebt. Entscheidend ist sicher das Vertrauen in die neue Führungskraft und in die neuen Eigentümer. Und natürlich die Frage, wie sich die Schlüsselpositionen innerhalb der Firma wohlfühlen mit der neuen Lösung. Deshalb ist es wichtig, dass man nicht einfach eine Equity-Lösung sucht, die einfach die Gewinne maximiert, sondern eine langfristig tragbare Lösung. Das kann für Vermögensverwalter auch eine Plattform sein.

Elmar Meyer

Rieter Fischer Partners

Elmar Meyer ist seit April 2023 CEO und Mehrheitsaktionär von Rieter Fischer Partners in Zürich. Ausserdem ist er Gründer und Verwaltungsrat von Lexpert Partners, einer auf Finanzdienstleister und deren Kunden spezialisierte Kanzlei. Von 2012-2016 war Meyer Partner bei der Rechts- und Steuerberatungskanzlei GHM Partners in Zug. Davor arbeitete er für Julius Baer zunächst in Zürich, später in Dubai als Head Legal & Compliance und Mitglied der Geschäftsleitung. Vor seiner Zeit bei Julius war Elmar Meyer bei der die Wirtschaftskanzlei Froriep in Zürich Mitglied des M&A- und Banking-Teams.

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Antizipation

  • EAM-Lösungen
  • Patrick Heritier
  • CEO
  • Pleion

“Ein grosser Schritt in Richtung der notwendigen Digitalisierung unseres Geschäfts”.

Nach der erfolgreichen Fusion mit Probus, die 2021 abgeschlossen wurde, setzt Pleion sein Wachstum mit der Übernahme von Finstoy fort, einer jungen Vermögensverwaltungsgesellschaft aus Lausanne, die beim Einsatz neuer technologischer Instrumente wie Robo-Advisors sehr fortschrittlich ist. Patrick Heritier, dem Hauptverantwortlichen für den Zusammenschluss nimmt Stellung.

Welche strategische Bedeutung hatte die Übernahme von Finstoy für Pleion?

Eine Übernahme muss immer in eine strategische Vision eingebettet sein. Vor zwei Jahren konnten wir durch die Fusion mit Probus unser verwaltetes Vermögen deutlich erhöhen und unsere Kompetenzen, insbesondere im Bereich der Vermögensverwaltung, erweitern. Bei Finstoy ist das strategische Interesse ein anderes. Es geht uns darum, vom technologischen Fortschritt einer jungen, innovativen und dynamischen Vermögensverwaltungsgesellschaft zu profitieren und so unserer Gruppe einen neuen Impuls zu verleihen. Sobald die Fusion von der FINMA genehmigt ist, werden zwei der jungen Gründer von Finstroy dem Verwaltungsrat der Pleion Probus-Gruppe beitreten und so für eine Auffrischung sorgen.

Inwiefern war das Profil von Finstoy für Sie besonders interessant?

Finstoy wurde vor etwa zehn Jahren von jungen Leuten in den Dreissigern gegründet. Sie ist das einzige Unternehmen in der Westschweiz, das von Swissquote für die White-Label-Nutzung des Robo-Advisors der Bank zertifiziert wurde.  Dies ist eine einzigartige Kompetenz, die es uns ermöglicht, den neuen Kundenerwartungen besser gerecht zu werden.

Inwiefern wird sich diese Transaktion auf Ihre Entwicklungen auswirken?

Für das Team von Finstoy wird diese Übernahme den administrativen Druck, dem sie ausgesetzt waren, stark reduzieren, wodurch mehr Zeit für Kundenbeziehungen, technologische Entwicklung und Produktinnovation zur Verfügung steht. Für Pleion machen wir mit dieser Übernahme einen weiteren grossen Schritt in Richtung der notwendigen Digitalisierung des Berufes des Vermögensverwalters. Digitalisierung bedeutet jedoch nicht, dass die menschliche Beziehung verschwindet. Wir bleiben auch geografisch nahe bei unseren: So werden wir  das Finstoy-Büro in Lausanne beibehalten, wodurch wir unsere Präsenz in der Schweiz zusätzlich zu den bereits bestehenden Büros in Genf, Nyon, Bern, Sion, Verbier und Zürich weiter ausbauen können.

Mit welchen Arten von neuen Dienstleistungen oder Produkten werden Sie künftig arbeiten können?

Unser Kundenangebot wird um eine mögliche quantitative Verwaltung durch den Robo-Advisor erweitert. Das Team von Finstoy wird uns dabei helfen, dieses aussergewöhnliche Tool bei unseren Kunden, die dies wünschen, einzusetzen. Finstoy hat auch ein Anlagevehikel für kotierte Schweizer Immobilien entwickelt, das mit Unterstützung von Algorithmen verwaltet wird und eine gute Performance aufweist.

Werden Sie Ihre Akquisitionspolitik fortsetzen? Was wären dann Ihre möglichen Ziele?

Das externe Wachstum ist eine wichtige Strategie für unsere Gruppe. Die regulatorischen Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Genehmigungsverfahren und den aufsichtsrechtlichen Prüfungen, mit denen insbesondere kleine Vermögensverwalter konfrontiert sind, erscheinen uns als Chance. Wir können sie in der Tat davon überzeugen, sich einer etablierten Gruppe wie Pleion anzuschliessen, die bereits über die FINMA-Lizenz und solide Investitionsressourcen verfügt und gleichzeitig einen attraktiven unternehmerischen Ansatz für Vermögensverwalter bietet. 

 

Patrick Heritier

Pleion

Patrick Héritier ist seit 2017 CEO von Pleion. Seit 2018 ist er auch Mitglied des Verwaltungsrats. Patrick Héritier begann seine Bankkarriere 1997 bei SBS/UBS in Positionen als Vermögensverwalter oder in der Geschäftsleitung. Ab 2007 setzte er seine Karriere bei Julius Bär als Direktor fort. Zunächst eröffnete und entwickelte er für die Gruppe die Niederlassung in Verbier und wurde 2013 zum Mitglied des Exekutivkomitees für die Schweiz befördert. Daraufhin wurde ihm die Verantwortung und der Ausbau der Niederlassung in Bern und später der Region Zentral- und Ostschweiz von Bern bis St. Moritz übertragen. Ausserhalb seines Berufslebens war Patrick 30 Jahre lang Kampfpilot bei der Armee.

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Zwischen den Zeilen

  • EAM-Lösungen
  • Henri Corboz
  • Leiter Legal und Compliance
  • PBM Avocats

UVV und Trustees: die Grauzonen des risikoorientierten Ansatzes

Die UVV und Trustees, die einen Bewilligungsantrag gestellt haben, wurden wiederholt auf die Bedeutung eines risikoorientierten Aufsichtsansatzes hingewiesen, ohne dass sie zwingend wussten, was das bedeutet. Diejenigen, die einen aufsichtsrechtlichen Prüfungsbericht übermittelt haben, wurden ebenfalls auf diesen Aufsichtsansatz hingewiesen, jedoch ohne weitere Hinweise. Im Rahmen der laufenden Überwachung werden Umfang und Kosten der Audits künftig jedoch vom Risikoniveau bestimmt.

Je nach Risikoniveau musste der UVV über ein von den ertragserzielenden Funktionen unabhängiges Risikomanagement- und Compliance-System verfügen. Andernfalls wurde ihm von der FINMA im Rahmen des Bewilligungsverfahrens eine Reorganisation dieser Funktionen vorgeschrieben. Konkret bedeutete dies die Delegierung dieser Funktionen an einen Dienstleister, die Abstellung eines Mitarbeiters oder sogar die Einstellung eines Risk & Compliance Officers. Im Bewilligungsentscheid ist jedoch nirgends das mit dem UVV verbundene Risikoniveau angegeben.

Der Aufsichtsansatz wirkt sich in erster Linie auf die Kontrollfunktionen aus. Die Ausführungsverordnung des FINIG sieht vor, dass UVV mit mehr als fünf Vollzeitstellen oder einem jährlichen Bruttoertrag von über zwei Millionen über ein unabhängiges Risiko- und Compliance-Management verfügen müssen. Diesen grossen UVV werden diejenigen gleichgestellt, deren Geschäftsmodell „hohe Risiken“ aufweist. Was genau unter diesem Begriff zu verstehen ist, wird nicht näher erläutert.

Nach der Höhe der Risiken richten sich auch die Zusammensetzung des Verwaltungsrats und die Kosten für den UVV. Die FINMA kann einen mehrheitlich aus unabhängigen Mitgliedern bestehenden Verwaltungsrat verlangen, wenn der UVV mindestens zehn Vollzeitstellen umfasst oder einen jährlichen Bruttoertrag von mehr als 5 Millionen erzielt. Sie kann dies auch verlangen, wenn „Art und Umfang der Geschäftstätigkeit“ dies erfordern. Zusätzlich zu den grossen UVV bezieht sich diese Regel auch auf das dem Vermögensverwalter zugeordnete Risikoniveau.

Kein “one size fits all”.

Eines der Ziele des risikoorientierten Aufsichtsansatzes bestand darin, kleineren UVV keine schwerfällige Struktur, keine unabhängigen Risiko- und Compliance-Funktionen oder gar einen Verwaltungsrat vorzuschreiben, getreu dem FINMA-Grundsatz: „not one size fits all“. Die Grösse und das verwaltete Vermögen stellen jedoch nur einen von vielen Parametern des risikoorientierten Aufsichtsansatzes dar.

Nach Erhalt der FINMA-Bewilligung richtet sich die Häufigkeit der Audits nach dem Risikoniveau. Das bei der Erteilung der Bewilligung zugewiesene Niveau stimmt nicht unbedingt mit dem Niveau nach einem oder mehreren Geschäftsjahren überein, denn nach der Bewilligung kommen Faktoren zum Tragen, die das Risiko minimieren oder erhöhen, wobei diese Faktoren sich nicht auf zu einem späteren Zeitpunkt festgestellte Abweichungen beschränken, die bei der Erteilung der Bewilligung nicht vorhersehbar waren.

Bei der Durchführung der Prüfung bestimmt der Risikoansatz den Umfang der Prüftätigkeiten und die Kosten der Prüfung. Kleine UVV kommen in dieser Hinsicht schlechter weg, wenn sie sich keine Massnahmen zur Risikoreduzierung leisten können. Dazu gehört ein PMS oder ein CRM zur Überprüfung der Übereinstimmung des Portfolios mit der Anlagestrategie oder die Identifikation von Beziehungen mit erhöhtem Risiko.

Grenzen des risikoorientierten Aufsichtsansatzes

Die Aufsichtsorganisation kann die Häufigkeit der Audits in Abhängigkeit vom beaufsichtigten UVV und den damit verbundenen Risiken auf höchstens einmal alle vier Jahre senken. Eine Prüfung im Vierjahres-Turnus mag überraschen, da die Prüfzyklen der SRO in der Regel zwei Jahre nicht überschritten hatten.

Die Prüfberichte nehmen die Struktur eines Triptychons an, das das GwG, die Verhaltensregeln des FIDLEG und die Corporate Governance-Grundsätze des FINIG umfasst. Bei Trustees, die keine Vermögen verwalten, kann der FIDLEG-Teil beiseite gelassen werden, allerdings wird der Aktivität ein Anfangsrisiko zugewiesen. Jeder Teil des Triptychons ist mit einem Risikoniveau verbunden, das als Teilrating bezeichnet wird. Ein konservativer Ansatz weist dem UVV ein Gesamtrating zu, wobei das ungünstigste Teilrating zugrunde gelegt wird. Nur bei einem günstigen Gesamtrating kann der UVV einen mehrjährigen Zyklus in Anspruch nehmen. Für einen Audit alle vier Jahre muss der UVV also sowohl im Einklang mit dem GwG als auch dem FIDLEG und FINIG ein geringes Risiko aufweisen. Es wird sich zeigen, ob die drei- oder gar vierjährigen Zyklen in der Praxis tatsächlich zur Anwendung kommen.

Bleibt die Frage nach der Relevanz der Teilratings. Gemäss den GwG- und FIDLEG-Abschnitten der Prüfberichte ist eine Stichprobenkontrolle erforderlich. Der Umfang der Stichprobe hängt von der Höhe des Risikos ab, das dem jeweiligen Abschnitt des Berichts entspricht. Hier gibt es für kleine UVV möglicherweise Schwellenwerte (Mindeststichprobe), die unter Umständen nicht erreicht werden.

Die erwartete Häufigkeit der vom UVV durchzuführenden Kontrollen richtet sich letztendlich auch nach dem Risiko des Unternehmens. Wenn der UVV sich über dem ihm zugewiesene Risikoniveau nicht im Klaren ist, kann die Bestimmung der Häufigkeit jeder Prüftätigkeit in der internen Organisation ein heikles Unterfangen sein.

Zugängliche Risikokriterien oder sogar eine widersprüchliche Klassifizierung

Die bisher mitgeteilten Risikokriterien sind beispielhaft oder auf dem Umweg über ein Formular. Man denkt an die Inanspruchnahme von Depotbanken, an Offshore-Gerichtsbarkeiten für das GwG, an „hauseigene“ Produkte gemäss FIDLEG, oder an gesetzlich geregelte Mandate im Sinne des FINIG. Ein systematischer Risikoansatz, segmentiert nach GwG, FIDLEG oder FINIG, ist nicht offen zugänglich. Eine derartige Segmentierung existiert jedoch, wie die Anwendung von Teilratings zeigt. Die Offenlegung der wesentlichen Elemente würde die Aufsichtsbehörden nicht an ihrer Weiterentwicklung hindern. Einige Akteure könnten versucht sein, diese Parameter zu modifizieren. Wenn dies dazu führt, die dem UVV zugewiesenen Risiken zu senken, wäre ein Teilziel des Anlegerschutzes erreicht.

Auf der Kostenseite (Prüfungen, Dienstleister, usw.) scheinen die Auswirkungen dieses risikoorientierten Aufsichtsansatzes auszureichen, dass es auf mittlere Sicht zu mehr Widersprüchen gegen die Einstufung der UVV kommt. Im Falle einer Anfechtung, beispielsweise nach einer abgelehnten Bewilligung, ist das Verwaltungsverfahren des Bundes in Bezug auf die mögliche Sperrung des Zugangs zu bestimmten Elementen eines Antrags restriktiv. Im Rahmen der laufenden Überwachung durch die Aufsichtsorganisationen (AO) könnten zugängliche Risikokriterien eine mögliche Haftung im Falle fehlerhafter Ratings mindern. Wenn ein UVV oder sein Abschlussprüfer nicht an der für ihn angewandten Behandlung interessiert ist, obwohl er Zugang dazu hat, würde er zum Entstehen eines Schadens beitragen, der im Übrigen schwer zu beziffern sein dürfte.

 

Henri Corboz

PBM Avocats

Henri Corboz ist Rechtsanwalt und Leiter der Abteilung für Regulierung und Compliance bei PBM Avocats. Er ist für regulatorische und Compliance-Themen und die damit verbundenen Rechtsstreitigkeiten zuständig. Ferner befasst er sich mit der Strukturierung von Investmentfonds und Trusts.

Corboz war in der wichtigsten Bewilligungsphase von 2021 bis 2023 Leiter der OS-AOOS in der französischen Schweiz. Vor seinem Wechsel in die Kapitalmarktabteilung von Crédit Agricole (Suisse) im Jahr 2011 war er als Anwalt tätig. Im Jahr 2014 wurde er Head of Legal & Compliance bei einem Fondsmanager und wechselte 2015 zu einer Kanzlei mit Niederlassungen in Genf, Paris und Luxemburg. Im Jahr 2017 kehrte er zu CA Indosuez (Switzerland) zurück, wo er den AIA (automatischer Informationsaustausch), die FATCA-Amtshilfe und die QI-Compliance implementierte.

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Timeline

  • EAM-Lösungen
  • Daniel Ioannis Zürcher
  • Global Head, Independent Asset Managers
  • EFG

“Es ist zentral, dass wir den UVV helfen, Zeit zu sparen”.

Für EFG sind die unabhängigen Vermögensverwalter ein wichtiger Wachstumshebel, und zwar auf globaler Ebene. Mit der Schweiz als Lokomotive. Daniel Ioannis Zürcher ist von der Dynamik der Branche trotz der laufenden Konsolidierung beeindruckt. Es gebe Manager mit besonders klugen Geschäftsmodellen.

Sie begleiten die Branche der Unabhängigen Vermögensverwaltern seit über 20 Jahren. Wie haben sich die UVVs entwickelt und wie würden Sie den heutigen Zustand beschreiben?

Daniel Ioannis Zürcher. Seitdem ich in dieser Branche tätig bin, spricht man ständig von der Konsolidierung und dass die Branche nicht lange überleben wird. Tatsache ist, dass die Branche in den letzten Jahren trotzdem stark gewachsen ist und ich glaube, dass es so weitergeht. Das gilt nicht nur in der Schweiz, sondern auch ausserhalb. Das ist einer der Gründe, wieso wir bei EFG diesen Bereich ganz klar als strategisch wichtigen Bereich definiert haben.

Mit der Einführung des neuen Regulierungsregimes – FIDLEG und FINIG – war in der Industrie hierzulande viel Nervosität zu spüren. Ist das alles nun verflogen?

Ganz so weit würde ich nicht gehen. Die neuen Regeln haben eine gewisse Welle der Konsolidierung ausgelöst, aber in den meisten Fällen handelt es sich um kleine unabhängige Vermögensverwalter am Ende ihres Lebenszyklus. Das verwaltete Vermögen in der Branche ist gemäss unseren Beobachtungen nicht signifikant zurückgegangen. Das hat man jüngst an den Meldungen der Finma klar sehen können. Es dürfte sicher noch den einen oder anderen Vermögensverwalter geben, der sich aufgrund der Regulierung vom Geschäft verabschiedet. Es zeigt sich aber auch, dass die unabhängigen Vermögensverwalter ihre starke Rolle im globalen Wealth-Management behalten. Und sie spielen ihre Vorteile weiterhin aus: Dank Ihrer Unabhängigkeit können sie die besten Lösungen für ihre Kunden finden und – was noch viel wichtiger ist – sie sind diejenigen, die die Kundenbeziehungen intensiv pflegen können. Zudem sind sie agil und nicht in rigide Corporate-Strukturen eingebunden. In einem Markt, der sich sehr schnell bewegt, kann das ein entscheidender Vorteil sein.

Wie sehen Sie das künftige Zusammenspiel zwischen einer Depotbank, wie der EFG, und einem Vermögensverwalter?

Als Depotbank betreiben wir ein sogenanntes «Plattform-Business». Für uns ist zentral, dass unsere Kundschaft Zeit gewinnt. Wir schauen, dass wir unsere Plattform für unsere Kunden möglichst effizient und einfach gestalten, so dass die unabhängigen Vermögensverwalter die Kernprozesse wie zum Beispiel Trading möglichst effizient abwickeln können. Wir nehmen den Vermögensverwaltern damit einen grossen Teil des administrativen Aufwandes ab. Immer mit dem Ziel, dass diese Zeit gewinnen, um sich dem eigentlichen Kerngeschäft zu widmen: ihre Kunden zu beraten. Wir dürfen nicht vergessen: Mit der Regulierung, mit der technologischen Entwicklung, aber auch mit der zunehmenden Konkurrenz wird der Druck auf einen Vermögensverwalter nicht geringer. Wenn dieser nun mit seinen im Schnitt sechs Depotbanken immer wieder Herausforderungen hat, wenn das Portfolio Management-System (PMS) nicht einwandfrei funktioniert, wenn die Interfaces zu den Banken nicht alle Daten in einem entsprechenden Format schicken, wenn die Daten noch manuell abgeglichen werden, dann verliert er sehr viel Zeit. Da verstehe ich dann Jeden, der am liebsten bei seinen Excel-Tabellen bleibt.

Was heisst das alles aus Sicht der EFG?

Wir investieren stark, und zwar auf zwei Ebenen: «People and Plattform». Zum einen bauen wir unsere Teams «inhouse» aus, zum anderen stärken wir unsere Plattform. Wir sind im Vergleich zu vielen Konkurrenten noch sehr jung. Deshalb können wir ganz neue Wege gehen. Wir haben strategische Kooperationen mit PMS-Systemanbietern, eine offene Produkt-Architektur, wir können Vermögensverwaltern bei der Erstellung von Produkten wie AMCs unkompliziert behilflich sein. Mit anderen Worten: Wir bieten ein einzigartiges Ökosystem an und das über die drei Standorte Zürich, Genf und Lugano in der Schweiz, sowie Booking Center an weltweit wichtigen Finanzplätzen wie Monaco, Luxembourg, Singapur oder Hong Kong.

Was ist aus Ihrer Sicht das Erfolgsrezept für einen unabhängigen Vermögensverwalter heute?

Wir sehen, dass es diejenigen, die sich klar auf ein bestimmtes Thema oder Segment fokussieren, oftmals einfacher haben. Das kann Tech sein, das kann Health Care sein. So gibt es zum Beispiel auch Vermögensverwalter, die sich erfolgreich auf das Kundensegment Sportler fokussiert haben. Grösse ist nur entscheidend, wenn man alles anbieten möchte. Wenn man seine Nische gefunden hat, kann man klein bleiben und trotzdem Erfolg haben. .

Daniel Ioannis Zürcher

EFG

Daniel Ioannis Zürcher ist seit Januar 2022 Global Head Independent Asset Managers bei der Privatbank EFG Bank, für die er seit vier Jahren arbeitet. Zuvor war er 14 Jahre bei der Credit Suisse für die External Asset Managers (EAM) tätig, zuletzt als Head of EAM Business Development. Seine Karriere begann der Manager bei PwC nach einem Lizenziat in Banking and Finance and der Universität St. Gallen. Daniel Ioannis Zürcher hält einen Executive MBA der London Business School sowie Columbia Business School.

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