Special Ops

  • Von Philippe Reynier
  • Managing director
  • Sheffield Haworth

Der COO – eine Schlüsselfunktion für die Entwicklung der UVV

Um sich auf die FIDleg/FINIG-Anforderungen einzustellen, haben die EAM heute keine andere Wahl, als ihre Struktur zu stärken. Eine unvermeidliche Entwicklung, die es immer relevanter macht, einen Chief Operating Officer in das Organisationsmodell zu integrieren.

Seit Jahresbeginn müssen UVV für die Ausübung ihrer Tätigkeit eine Bewilligung bei der FINMA beantragen. Die Einholung dieser gemäss FIDLEG/FINIG vorgeschriebenen Bewilligung ist mit einigem Handlungsbedarf verbunden:

  • Erstellung detaillierter Dokumente über die Anlageprodukte;
  • Ergreifung zusätzlicher Massnahmen, die sicherstellen, dass Kunden angemessen informiert und ihnen nur Produkte angeboten werden, die unter anderem für ihr Risikoprofil und ihre finanzielle Situation geeignet sind;
  • Weiterbildungsmassnahmen;
  • Verstärkung der Kapitalstruktur mit einem Mindestkapital (absolut) von über 100.000 Franken sowie über 25% der Fixkosten des Vermögensverwalters.

UVV müssen zudem ihre Organisation stärken und geeignete interne Abläufe und Kontrollen für die Einhaltung der nachstehend genannten regulatorischen Anforderungen implementieren.

Als unmittelbare Folge dieser regulatorischen Entwicklung wird eine ausgeprägte Konzentration in der Branche der UVV erwartet. Zahlreiche Vermögensverwalter haben sich daher für den Verkauf oder die Aufgabe ihres Geschäfts entschlossen. Diejenigen, die ihre Aktivität weiter ausüben wollen, müssen eine kritische Grösse erreichen, damit sie in diesem neuen Rechtsrahmen eine akzeptable Rentabilität erreichen – es sei denn, sie spezialisieren sich auf bestimmte Kundensegmente.

Auch das Management muss sich neu aufstellen und die Zuständigkeiten klar abgrenzen. Im Einzelnen zeichnen sich folgende Entwicklungen ab:

  • Schaffung einer oder mehrerer leitender Positionen mit ausschliesslicher Zuständigkeit für die Bereiche operatives Geschäft, Risikomanagement sowie andere Support-Funktionen;
  • Bildung eines Aufsichtsrates, den die FINMA UVV ab einer bestimmten Grösse vorschreiben kann.

Dies ist mit grundlegenden Veränderungen verbunden, die UVV jedoch als Chance für die Modernisierung ihrer Organisationsstrukturen und ihrer operativen Abläufe begreifen sollten. Dies wirft zwei wesentliche Fragen auf: Welche organisatorischen Modelle kommen für UVV in Frage? Wie können geeignete Managerteams zur Flankierung dieser Veränderungen aufgebaut werden?

Zur Beantwortung der ersten Frage können bestehende Organisationsstrukturen von UVV in Ländern, in denen ähnliche gesetzliche Rahmenbedingungen bereits seit mehreren Jahren gelten, als Muster dienen. Nehmen wir als Beispiel die typische Rechtsform von unabhängigen Vermögensverwaltern im Vereinigten Königreich:

  • Viele Vermögensverwalter sind hier als Limited Liability Partnerships (LLPs) organisiert.
  • Die Privatbankiers berichten direkt an den CEO, der in der Regel überwiegend für die operative Leitung des UVV und auch für die Pflege der wichtigen Kundenbeziehungen verantwortlich zeichnet.
  • Der COO überwacht generell alle Support-Funktionen wie Finanzen, operatives Geschäft, Technologie, Personalwesen, Marketing usw. Risikomanagement und Compliance gelten als Funktionen, die unter die Zuständigkeit des COO fallen. Es kann hierfür aber auch ein CRO ernannt werden, der dann direkt an den CEO zu berichten hat.
  • Ein weiteres Mitglied des Managements ist der CIO.
  • Zahlreiche UVV verfügen ferner über einen Verwaltungsrat.

Wir wollen damit nicht sagen, dass alle Schweizer UVV früher oder später genauso aufgestellt sein werden, doch könnte diese Praxislösung einen relativ zuverlässigen Hinweis dafür liefern, wie die Zukunft der Branche aussehen könnte.

Kommen wir nun zur zweiten Frage in Bezug auf den Aufbau eines geeigneten Managerteams. Diesbezüglich betrachten wir insbesondere die Rolle des COO, der in viele Führungsriegen von UVV Einzug halten wird. Auf welche Eigenschaften/Kompetenzen müssen Schweizer UVV bei der Wahl ihres künftigen COO achten? Diese Frage ist von kritischer Bedeutung, denn der COO hat die schwierige Aufgabe, massgeblich die Transformation des operativen Modells des Vermögensverwalters durchzuführen, damit seine Konformität gewährleistet ist. Hierbei müssen mehrere Elemente berücksichtigt werden, wobei wir nachstehend nur auf die wichtigsten eingehen können:

  • Operative Erfahrung in möglichst vielen Unterfunktionen, für die der Kandidat verantwortlich zeichnen wird. Diese Erfahrung sollte nicht nur eine „run“ Komponente, sondern auch ein „change“-Element für die Transformation der betroffenen Unterfunktionen umfassen.
  • Nachweisliche kommunikative Eigenschaften und Fähigkeit zur Interaktion mit den verschiedenen Ebenen einer Organisation, denen der COO im Idealfall bereits angehört hat, und mit externen Ansprechpartnern wie den Vertretern der Aufsichtsbehörden.
  • Solide Kenntnisse der Schweizer Vermögensverwaltungsbranche und Fähigkeit zur Leitung bzw. Mitwirkung bei der Formulierung der strategischen Roadmap und Sicherstellung ihrer Umsetzung.

 

Philippe Reynier

Sheffield Haworth

Philippe Reynier ist Managing Director der Schweizer Niederlassung der internationalen Unternehmensberatung Sheffield Haworth. Darüber hinaus ist Reynier Global Head of Fintech und arbeitet mit internationalen Finanzinstituten zusammen, die er bei ihrer digitalen Transformation unterstützt. Reynier wird die Entwicklung des Geschäfts von Sheffield Haworth im Schweizer Markt von Genf aus leiten. Davor zeichnete Reynier fünf Jahre lang bei der UBS für die digitale Strategie sowie für Partnerschaften und Investitionen in Fintechs verantwortlich. Davor war Philippe als Berater bei der Boston Consulting Group Schweiz in den Bereichen Financial Services und Technology tätig. Philippe Reynier ist Absolvent der INSEAD (MBA).

 

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    SPHERE ist die wichtigste B2B-Medien- & Marketingplattform für Finanzfachleute in der Schweiz. Ihr Magazin und ihre Website widmen sich den Entscheidungsträger im Bereich Wealth Management sowie institutionelle Anleger. SPHERE organisiert auch mehrere Veranstaltungen für dasselbe Publikum, die sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren.

    Regulierung

    • Interview Michel Tröhler
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    „Das neue Regime hat weniger Veränderungen gebracht, als viele befürchtet haben“

    Die FINMA-Mitteilung über den Stand der Bewilligungen bei Vermögenverwaltern und Trustee’s von Anfang Jahr hat unterschiedliche Echos ausgelöst. Rund 1’000 Gesuche sind noch bei der FINMA pendent. Für den Regulierungsexperten Michel Tröhler ist das kein Alarmzeichen. In der Umsetzung der Regulierung sind erste Tendenzen ersichtlich, die für die ganze Branche gelten.

    Herr Tröhler, Ende Januar wurde bekannt, dass 1’000 Bewilligungsgesuche von Vermögensverwaltern noch bei der FINMA pendent sind, hat Sie diese Zahl überrascht?

    Nein, keineswegs. Wir haben mit der FINMA-Aufsichtsmitteilung 02/2023 verlässliche Zahlen: bis zum Jahresende 2022 hat die FINMA insgesamt 1’534 Gesuche von Vermögensverwaltern erhalten. Per Ende 2022 waren insgesamt 642 Vermogensverwalter bewilligt, davon allerdings etwas über 80 als sogenannte inländische Gruppengesellschaften nach FINIG. Wichtig und das muss wiederholt werden: Institute, die ihr Gesuch fristgerecht bis zum 31.12.2022 eingereicht haben, können ihre Geschäftstätigkeit fortführen, bis ein endgültiger Entscheid der FINMA vorliegt. Nur wer diese Frist verpasst hat, darf seine Tätigkeit nicht mehr fortführen und das sind gemäss der FINMA-Mitteilung nur wenige Firmen (rund 20). Sehr hoch ist hingegen die Anzahl Firmen (über 1’000), die auf ein Gesuch verzichtet haben. Hier sind bei Weitem nicht nur Betriebsaufgaben infolge von Frühpensionierungen oder Zusammenschlüssen zu verzeichnen, sondern es haben sehr viele Marktteilnehmer ihr Geschäftsmodell bewusst angepasst und in sind in bewilligungsfreie Bereiche wie z.B. die reine Anlageberatung gegangen. Bei den uVV’s reden wir also über eine regelrechte Flurbereinigung.

    Sie hatten Einblick bei verschiedenen Vermögensverwaltern, die sich regulieren liessen. Was waren ihre ersten Eindrücke und wie schätzen Sie den weiteren Verlauf des Regulierungsverfahrens ab?

    Zunächst hat dieses Bewilligungsverfahren viel Zeit und bei manchen auch Nerven gekostet. Gleichzeitig ist klar geworden, dass sich das neue Regime in mancher Hinsicht nicht grundlegend von den Standesregeln der früheren SRO’s unterscheidet. Für die meisten Vermögensverwalter haben sich also weniger ihre Aufgabenbereiche, als ihre Organisationsstruktur und die Art der Dokumentation ihrer Aktivitäten verändert. Unklar bleibt teilweise die genaue Aufgabenverteilung zwischen der AO und der FINMA und welche Änderungen, man wann, wem, wie genau zu melden hat. Meines Erachtens sollten punktuelle Änderungen am Weisungswesen, z.B. die Änderung einzelner Kontrollaktivitäten in der IKS-Risk-Matrix keine komplette Eingabe über die EHP nach sich ziehen; hierfür sollen nun von der Aufsicht pragmatische Lösungen gefunden werden.

    Die meisten kleineren Vermögensverwalter können sich kaum einen hundertprozentig angestellten Compliance-Officer leisten?

    Das ist so. Vielfach gilt es aufgrund der Risiken in den Geschäftsmodellen organisatorische Vorkehrungen wie die funktionale Trennung der ertragsorientierten Aktivitäten von den Kontrolltätigkeiten zu treffen. Danach muss aber das Zusammenspiel in Bezug auf Compliance & Risk im Unternehmen «geübt» werden, da diese Funktionen bei einer Trennung wirklich unabhängig von den anderen Einheiten im Betrieb agieren und das ist für manche Neuland. Hier gibt es externe Möglichkeiten über Auslagerungen und dann sind diese Funktionen wirklich völlig unabhängig. Der Bedarf nach Compliance- und Risk-Expertise wird bei den uVV’s plötzlich sehr gross sein: auch das ist ein weiteres Resultat. Es gibt kaum genügend Compliance-Officer und Risk-Manager in der Schweiz. Hier braucht es neue Angebote aus dem Bereich «Regtech», wobei auch gesagt werden muss, dass die Kontrollen für Compliance & Risk nur bedingt automatisiert werden können.

    Auch welche weiteren Veränderungen gegenüber dem vorherigen Regime müssen sich die Vermögensverwalter weiter einstellen?

    Kommen wir doch zum Verwaltungsrat. Hier ist bei einer bestimmten Grösse eine Mehrheit von Unabhängigen gefragt. Bei grösseren uVV wird eine gute Ausgestaltung der Corporate Governance zunehmend eine Rolle spielen. Es geht dann plötzlich nicht mehr, dass ein Geschäftsführer auch noch VRP ist. Bislang haben kleinere uVV, wo der Geschäftsführer auch Inhaber (Alleinaktionär) war, nicht einmal die jährliche GV ihrer eigenen AG abgehalten geschweige denn Protokolle ihrer Verwaltungsratssitzungen geführt. Hierauf werden insbesondere die Revisoren ein Auge halten müssen. Das gleiche gilt auch bei der Kontrolle der Eigenmittelanforderungen, die eine wichtige Aufgabe des Risk Managers darstellt. Eine klare Dokumentation ist zentral. Sie sehen: es gibt viele Änderungen in den einzelnen Abläufen und das hat auch Folgen bei den Kosten für die erforderlichen Kontrolltätigkeiten.

    Sichtwort Kosten. Kommen wir noch zur Technologie. Hier gab es in den vergangenen Jahren klare Signale, dass ein PMS/CRM-Tool unerlässlich ist. Die Zeiten, in denen man mit Excel-Dateien hantiert hat, seien vorbei. Was haben Sie hier für Erfahrungen gemacht.

    Es gibt hier aus meiner Sicht keinen Zwang. Die uVV kennen ihre Kunden sehr gut und wenn deren Zahl überschaubar ist, dann ist eine teure Anschaffung eines Tools nicht notwendig. Ein solcher uVV hat seine Kundendokumentation – wenn auch auf Papier und/oder Excel – sicherlich im Griff. Bei grösseren Organisationen, wir sprechen hier wohl von über 75-100 Kundinnen und Kunden, wird es sich sicher lohnen, in Technologie zu investieren, zumal sich wegen des Überangebots in diesem «Fintech»-Markt die Preise in den letzten Jahren für die uVV’s sehr günstig entwickelt haben, d.h. stark gesunken sind. Ob es ein voll-ausgereiftes PMS/CRM-Tool sein soll oder eine Stand-Alone-Lösung nur für gewisse Bedürfnisse wie Compliance & Risk, muss jeder für sich selbst entscheiden.

     

    Michael Tröhler

    Alithis AG

    Michael Tröhler ist Jurist und Regulierungsspezialist. Er arbeitet bei zwei Beratungsunternehmen, einerseits bei der Alithis AG, wo er neben dem Geschäftsführer Marc Blumenfled, welcher auf Truststrukturen spezialisiert ist, 2022 bei etwas über 10 uVV’s die FINIG-Gesuche an die FINMA betreut hat und andererseits bei der BS Consulting GmbH, wo er neben den Tax Services unter der Leitung von Stefan Bouclainville ein neues Geschäftsfeld Compliance Services aufbaut und bereits mehrere Kunden gewonnen hat. Michel Tröhler ist zudem mit Teilzeitpensen bei verschiedenen uVV’s entweder als Funktionsträger oder als Stellvertreter in der Compliance und im Riskmanagement direkt angestellt. Bevor er in die Praxis zurückkehrte, war Michel Tröhler bis Ende 2021 in der Geschäftsleitung beim Verband Schweizerischer Vermögensverwalter (VSV) für die rund 400 Mitglieder in der Deutschschweiz (Aktiv- und Partnermitglieder) zuständigund zuvor war er jahrelang in der Fondsindustire tätig.

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    Peer-to-peer

    • Julien Duniague
    • Managing partner
    • Atlantic Financial Group

    Ressourcenpooling: ein Megatrend für EAMs

    Im Zeitalter von FINLEG und FINIG müssen unabhängige Vermögensverwalter neue Wege der Arbeit und natürlich auch der Kundenbetreuung beschreiten. Die gemeinsame Nutzung von Ressourcen unter Gleichgesinnten eröffnet ihnen in diesem Bereich sehr interessante Perspektiven.

    Am 1. Januar 2023 hat eine neue Ära für die Schweizer Vermögensverwaltung begonnen. Wenn es nach der FINMA ginge, dürften unabhängige Vermögensverwalter, die keinen Bewilligungsantrag für eine Lizenz eingereicht haben, ihren Beruf im Prinzip nicht mehr ausüben.

    Dies ist ein Paradigmenwechsel und ein weiterer Schritt in Richtung Harmonisierung mit unseren europäischen Nachbarn, wo UVV bereits seit Jahren stark reguliert sind. Wie auch immer: Der Schweizer Finanzplatz hat sich stets mit eigener Kraft neu erfunden, um zu überleben – egal, wie gross die Schwierigkeiten waren. Die Aufgabe des Bankgeheimnisses war nur ein Beispiel.

    Heute beginnt ein neues Kapital der FINIG/FIDLEG-Ära, und unabhängige Vermögensverwalter in der Schweiz müssen sich mit zwei Megatrends beschäftigen, mit denen sich langfristig Wert generieren lässt: Diversifikation von Serviceleistungen und Zusammenlegung von Ressourcen. Ihr Wertschöpfungspotenzial ist so hoch, dass UVV sogar mit Privatbanken am Finanzplatz und zahlreichen spezialisierten Dienstleistern konkurrieren können.

    Schweizer Messer

    Diversifizierte Dienstleistungen werden künftig kein Privileg grosser Banken mehr sein. Unabhängige Vermögensverwalter können sich so strukturieren, dass sie ein breites Dienstleistungsspektrum anbieten können. Einige UVV bieten ihren Kunden und Partnern bereits Dienstleistungen wie Vermögensverwaltung, Asset Management, strategische Beratung für Unternehmer, Verwaltung strukturierter Produkte und Risikokapital an – alles aus einer Hand. Und über eine spezielle Kontaktstelle bieten einige UVV anderen UVV zusätzliche Serviceleistungen an, die auf die besonderen Anforderungen ihrer Kunden zugeschnitten sind.

    Ressourcenpooling

    Die Zusammenlegung von Ressourcen ist für das grundsätzlich sehr auf Diskretion und Sicherheit bedachte Gremium der Vermögensverwalter wohl kaum ein natürlicher Reflex, sie kann jedoch eine effiziente und pragmatische Lösung angesichts der neuen Vorschriften darstellen. Heute müssen unabhängige Vermögensverwalter eine Vielzahl spezialisierter Dienstleistungen sicherstellen, die sich nicht immer mit ihren ursprünglichen Kompetenzen decken. Dazu gehören insbesondere Compliance, IT-Sicherheit, aber auch Strukturierung, Regulierung und Verwaltung komplexer Finanzprodukte.

    Vermögensverwalter, die auch in Zukunft profitabel sein oder zumindest überleben wollen, müssen sich anders aufstellen und neue Wege finden. Sie müssen ein Angebot entwickeln, mit dem sie ihre unternehmerischen Ziele erreichen.

    Eine Plattform im Dienste der EAMs

    Die Lösung kann ein kollaboratives Ökosystem sein – hierbei können alle Teilnehmer die notwendigen Ressourcen gemeinsam auf einer Plattform (eine Art ‚Expertenclub‘) nutzen. So können sie überragende Dienstleistungen anbieten, die den neuen Typ unabhängiger Vermögensverwalter an die Spitze bringen.

    Hierzu müssen Vermögensverwalter als Zentrum dieses neuen Paradigmas in die Entwicklung einer robusten Plattform investieren, die auf hochmodernen Technologien und bewährten Talenten aufbaut. Die Vermögensverwalter können diese Plattform einerseits für die Entwicklung ihrer eigenen Kundenbasis nutzen, andererseits soll sie auch anderen professionellen Experten der Vermögensverwaltung angeboten werden können. Die Plattform soll die Vertriebsentwicklung im Bereich Privatkunden fördern, denn sie unterstützt Vermögensverwalter sowohl bei regulatorischen Belangen als auch bei Investments und der Digitalisierung.

    In puncto Investments können die Teilnehmer über ein CIO Office-Angebot von den Analysen eines erfahrenen Expertenteams profitieren, dessen Research offen, pragmatisch und unabhängig von der Vermögensverwaltung ist. In einem derart komplexen wirtschaftlichen Umfeld müssen gewaltige Mittel eingesetzt werden, um relevante Investments und eine kontinuierliche Wertschöpfung zu sichern. Dank dieses „CIO Office“ können beim Aufbau der Portfolios alternative wertsteigernde Anlagelösungen identifiziert werden. Der Schlüssel liegt vor allem in der Auswahl von Lösungen im Bereich Sachwerte (Immobilien, Private Equity, Infrastruktur), aber auch im Angebot massgeschneiderter Anlagelösungen, die direkt mit den Investmentbanken ausgearbeitet werden.

    Folglich müssen sich unabhängige Vermögensverwalter künftig für Investitionen zugunsten ihrer UVV-Partner entscheiden, damit ein wettbewerbsfähiges Ökosystem entstehen kann, das Chancen bietet und als Plattform für Expertenwissen dient. Von diesem neuen regulatorischen Umfeld werden jene Vermögensverwalter profitieren, die anderen Vermögensverwaltern den Zugang zu den erforderlichen Ressourcen, die Auslagerung bestimmter Kostenpunkte und die Optimierung ihres Zeitmanagements ermöglichen, damit sie sich auf die autonome und unabhängige Entwicklung der eigenen Geschäftsaktivitäten konzentrieren können. Dabei stehen stets die Anforderungen jedes einzelnen im Vordergrund!

     

    Julien Duniague

    Atlantic Financial Group

    Julien Duniague verfügt über mehr als 15 Jahre Erfahrung im Finanzsektor, insbesondere im Bereich der strukturierten Produkte in Luxemburg und der Schweiz mit internationaler Abdeckung. Bevor er sich in das Abenteuer Atlantic stürzte, war er weltweiter Leiter des Angebots an strukturierten Produkten für die Privatbank der Société Générale Gruppe. Darüber hinaus war er als kaufmännischer Leiter und Mitglied des Exekutivkomitees für Société Générale Private Banking Schweiz tätig.

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      Die Agentur SPHERE ist auf Investor Relations spezialisiert. Sie gibt das Magazin SPHERE heraus, das den Fachleuten der Vermögensverwaltung und der Vermögensverwaltung in der Schweiz gewidmet ist, und organisiert Finanzveranstaltungen für dasselbe Publikum. Sie stützt sich auf die Kompetenzen und das solide Netzwerk ihrer Partner, die seit mehr als fünfzehn Jahren in der Banken- und Finanzindustrie tätig sind.

      Dura lex sed lex

      • Interview mit Simon Wälti
      • Chief Executive Officer
      • FINcontrol

      “Die Arbeit geht jetzt erst richtig los”

      Seit Anfang des Jahres gilt für Vermögensverwalter und alle Finanzintermediäre ein neues Aufsichtsregime. Seither dürfen nur noch diejenigen Vermögensverwalter aktive sein, die über eine Bewilligung der Finma verfügen. Simon Wälti von FINControl blickt auf den Endspurt im Dezember zurück und erklärt, welche Entwicklungen noch zu erwarten sind.

      Herr Wälti, auf der Skala von 1-10, wie streng war Ihr Dezember?
      Sie sprechen das Ende der Übergangsfrist für SRO-beaufsichtigte Finanzinstitute zur Einreichung eines Gesuchs bei der FINMA an.

      Ja. Genau
      Das war in der Tat für uns als Aufsichtsorgan eine unglaublich intensive Zeit. Um ihre vorherige Frage zu beantworten: Es war sicher sehr nahe an der 10. Aber wir haben’s geschafft – das letzte fristgebundene Gesuch konnten wir am 30. Dezember des letzten Jahres abschliessen. Jahres abschliessen. das letzte fristgebundene Gesuch konnten wir am 30. Dezember des letzten Jahres abschliessen.

      Was waren die Hauptgründe?
      Viele Vermögensverwalter haben sich im letzten Moment doch noch dazu entschieden, ein Finma-Gesuch einzureichen. Entsprechend konzentrierte sich alles auf das dritte und vierte Quartal. Wie gesagt können wir aber heute sagen, dass wir es dank einem Sondereffort geschafft, die alle Gesuche, die fristgebunden waren,auch fristgerecht abzuarbeiten.

      Haben Sie eine Übersicht über die Zahlen?
      Schweizweit dürften gut 1500 Gesuche bearbeitet worden sein. Im Moment sind davon rund zwei Drittel bei der Finma hängig, rund ein Drittel haben bereits eine Bewilligung erhalten.

      Schätzungsweise 1000 Institute wollten kein Gesuch einreichen. Haben Sie hier eine klare Sicht auf die Gründe?
      Die Gründe, kein Gesuch einzureichen, haben wir offiziell nicht erfahren. Sicher ist, dass wir eine Konsolidierung in der Branche sehen. Dies haben wir auch so erwartet. Zudem gab es sicherlich altersbedingt einige Geschäftsaufgaben. Unbestritten aber ist der Ausfall wesentlich höher, als dies von der Branche selber noch vor rund drei Jahren angenommen worden ist. Umgekehrt eröffnet dies Raum für neue Player im Markt.

      Wie würden Sie den Prozess rückblickend beurteilen?
      Wir konnten uns als Organisation relativ gut vorbereiten, uns war klar, dass das zweite Semester 2022 intensiv werden würde. Das gleiche gilt wohl auch für die Finma, welche jetzt in der Pflicht ist. Es gab und gibt aber selbstredend bis heute viele Auslegungsfragen, auch das Zusammenspiel zwischen FINMA und AO musste und muss sich etablieren. Von uns wie auch von der FINMA wurde früh genug signalisiert, dass wir mit einem Anschluss- und Bewilligungsprozess von mehreren Monaten rechnen. Dass viele trotzdem bis zuletzt gewartet haben, lag wohl am Marktumfeld, und es gab im Markt auch viele sich wiedersprechende Informationen. Der Prozess selbst ist für viele Institute oft positiver verlaufen, als zuvor möglicherweise befürchtet. Wir haben gesehen, dass die Finma einzelfallspezifisch durchaus Flexibilität gezeigt hat.

      Gibt es einen Punkt, mit dem wirklich viele Institute Mühe hatten?
      Generell kann man dies nicht sagen, dafür sind die Fälle viel zu unterschiedlich und die Branche zu heterogen. Wir haben gesehen, dass sich viele Institute sehr gewissenhaft vorbereitet und sehr gute Dossiers abgeliefert haben. Je nach Komplexität gab es aber auch da noch Diskussionspunkte. Sicher ist, dass die Frage nach der richtigen Organisation und angemessenen Struktur und namentlich auch die Diskussion hinsichtlich der Unabhängigkeit des Risikomanagement und der internen Kontrolle für viele Neuland bedeutete.

      Wie wird sich ihre Aufgabe als AO verändern?
      Die Phase der Vorprüfung der Bewilligungsgesuche aller von der Übergangsfrist betroffenen Finanzinstitute ist nun hinter uns; neue Gesuchseingänge gibt es erfreulicherweise aber weiterhin. Nun aber beginnt für die von der FINMA bewilligten Institute die laufende Aufsicht. Dabei geht es darum, im direkten Kontakt mit den Instituten zu stehen, Verstösse gegen Aufsichtsvorgaben zu ahnden und also Mängel und Fehler möglichst direkt zu klären. Wir als AOS erfahren dabei vieles aus erster Hand, da wir zuständig sind für die laufende Aufsicht über die angeschlossenen Institute. Im Vergleich zur Finma verfügen wir aber über keine Sanktionsmöglichkeiten. Auch hier wird das Zusammenspiel zwischen uns und der Finma sicher intensiver sein als im bisherigen SRO-Aufsichtsregime.

      Die Anpassung an die neuen Gegebenheiten wird sicher noch eine Weile dauern.
      Ja. Auf, das gilt für alle Beteiligten. Wenn wir den Regulierungsprozess mit demjenigen bei den Selbstregulierungsorganisationen oder auch bei den Kleinbanken vergleichen, so brauchte es da mehrere Jahre, bis sich eine umfassende Praxis eingestellt hat.

      Und was heisst dies für die Vermögensverwalter?
      Der grosse Run ist zwar vorbei, eine erste Konsolidierung hat stattgefunden. Das hat wie gesagt Raum für neue Player geschaffen, Es wird nun sicherlich vermehrt Neugesuche geben. Doch auch für die bereits bewilligten Vermögensverwalter gilt: Die Arbeit geht erst richtig los. Nun müssen sie belegen, dass sie den Anforderungen an die neuen Regularien auch im Tagesgeschäft genügen.

      Was gilt es zu beachten?
      In den ersten zwei Jahren nach Bewilligungserteilung wird bei den Vermögensverwaltern jährlich ein Audit durchgeführt. Das wird immer eine umfassende Prüfung sein. Ich würde sagen, dass ist sicher die grösste Herausforderung. Ich könnte mir vorstellen, dass dieser Prozess zu einer weiteren Konsolidierung führt. Viele Vermögensverwalter dürften sich erst dann richtig bewusst werden, welche Kostenfolgen die Regulierung haben kann. Danach wird man schauen müssen, ob und wie die Finma Schwerpunkte setzt bei der Aufsichtstätigkeit.

      Die Regulierung bleibt also ein Dauerthema.
      Ja, bestimmt. Das hat jetzt erst begonnen.

       

      Simon Wälti

      FINcontrol

      Simon Wälti ist seit dem Mai 2020 CEO von FINcontrol Suisse AG. Zuvor war der Anwalt beim Verein für Qualitätssicherung von Finanzdienstleistungen (VQF) ebenfalls als CEO tätig und hat bei Julius Bär als Legal Counsel gearbeitet. FINcontrol Suisse AG wurde im Hinblick auf die neue Aufsicht-Situation für Vermögensverwalter und Trustees als Tochtergesellschaft der VQF gegründet. Der Zweck der Firma ist es demnach, eine Aufsichtsorganisation (AO) nach FINMAG für Vermögensverwalter und Trustees zu betreiben. Die AOs sind im neuen Regulierungsumfeld unter FIDLEG und FINIG für die laufende Aufsicht verantwortlich.

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