EAM-Lösungen
- Interview mit Viktor Fischer
- Managing Partner
- Reuss Private Access
“Der Standort Liechtenstein bietet für EAMs viele Vorteile”
Mit dem Ausbau des Standorts Liechtenstein und einer MiFID-Lizenz wird unabhängigen Vermögensverwaltern aus der Schweiz den Cross-Border Vertrieb von Wertpapierdienstleitung in die EU ermöglicht. Viktor Fischer erläutert die Strategie dahinter.
Sie haben kürzlich von der liechtensteinischen Finanzmarkt Aufsicht FMA die MiFID- Bewilligung erhalten, die die Cross-Border Erbringung von Wertpapierdienstleitung in der EU ermöglicht. Was beinhaltet dieser Entscheid und was sind die Folgen?
Zunächst sehen wir neue Möglichkeiten auf Schweizer Vermögensverwalter zukommen. Mit dem Einsatz unserer Bewilligung und der besonderen Ausrichtung unseres Geschäftsmodels können wir Vermögensverwaltern und Asset Managern gerade aus der Schweiz dedizierte Lösungen für den europäischen Markteintritt gestalten, und dadurch den grenzüberschreitenden Fondsvertrieb in der EU ermöglichen. Grundsätzlich ist der EU-Markteintritt, insbesondere für Personen aus der Schweiz mit hohen administrativen und finanziellen Hürden – etwa dem Aufbau einer regulierten Tochtergesellschaft im entsprechenden Land – verbunden. Diese Herausforderung haben wir erkannt und knüpfen mit unseren Lösungen daran an. Als inhabergeführte MiFID-Gesellschaft mit Sitz in Liechtenstein beinhalten alle unsere Dienstleistungen einen unternehmerischen Ansatz, mit dem Ziel, Wachstum unseren Kunden zu ermöglichen.
Ein Thema bleiben die Kosten und natürlich auch die mit dem Vertrieb verbundenen Haftungsrisiken. Macht ein Haftungsdach für einen Schweizer Asset Manager beim Vertrieb seiner Fonds in der EU Sinn?
Tatsächlich ist der Schritt in die EU mit zusätzlichen Risiken verbunden. Das sieht auch die FINMA so und ist auch bei unabhängigen Vermögensverwaltern entsprechend aufmerksam. Vor diesem Hintergrund könnte ein Haftungsdachmodell eine interessante Lösung darstellen. Im Wesentlichen kann ein Haftungsdach es einer juristischen oder natürlichen Person ermöglichen, sich als sogenannter vertraglich gebundener Vermittler an ein MiFID-Bewilligtes Unternehmen anzubinden und dadurch gewisse Finanzdienstleistungen auch in mehreren EU-Ländern zu erbringen – wie beispielsweise der Vertrieb von Fonds oder die Vermittlung von Vermögensverwaltung.
Wichtig ist hierbei zu beachten, dass im Falle einer juristischen Person zumindest eine unregulierte EU-Niederlassung vorausgesetzt wird, die als vertraglich gebundener Vermittler agieren kann. Liechtenstein bietet sich hierzu durch ihre kurzen Amtswege und überschaubaren Kosten ideal an. Ein Haftungsdach ist also eine der zeit- und kosteneffizienten Methode für den schnellen Zugang in den EU-Markt, ohne dass eine vollständige europäische MiFID-Bewilligung beantragt werden muss.
Sie kennen beide Seiten – sowohl die der Schweiz als auch die der EU. Ab welchem Zeitpunkt macht es als Vermögensverwalter Sinn eine, Niederlassung zu gründen?
Das hängt von den Ambitionen und der Grösse des Engagements ab, ob eine vollständige MIFID-Bewilligung mit einer Niederlassung die beste Lösung darstellt. Auch hier können wir unsere Unterstützung im Bereich der Erfüllung der meisten administrativen und regulatorischen Aufgaben, sowie bei der Einrichtung und laufenden Betreuung anbieten.
Das Thema des EU-Markteintritts ist komplex und die geeignete Lösung hängt immer vom Einzelfall ab. Darum führen wir viele Gespräche mit Gesellschaften, die grenzüberschreitende Tätigkeiten erbringen wollen und erarbeiten gemeinsam eine Strategie.
Wieso haben Sie als Reuss Private Access Liechtenstein als Standort ausgewählt?
Der Standort Liechtenstein bietet viele Vorteile. Es ist ein sehr dynamisches Land und geniesst die vollständige EU-Regulierung im Bereich der Banken und Asset Management. Kommt hinzu, dass sich Liechtenstein zu einem wichtigen Player in der Fondsindustrie entwickelt hat. Was uns in Liechtenstein gefällt, ist insbesondere die Geschwindigkeit der Entscheide. Während Fondsinitiatoren sich in Luxembourg noch nach 6 Monaten mit der CSSF immer noch herumschlagen und versuchen ihren Fonds aufzusetzen, hat die FMA in Liechtenstein innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen 10 Arbeitstage bereits das Produkt aufgesetzt und sie können loslegen. Nicht nur das Time to market ist ein entscheidender Faktor – sondern auch der Zugang zur FMA.
Viktor Fischer
Reuss Private Access
Viktor Fischer, Attorney at Law, verfügt über mehr als 20 Jahre Erfahrung im regulatorischen Cross-Border-Bereich. Nach verschiedenen Management-Funktionen bei der UBS war Viktor Fischer zwischen 2014 und 2021 in der ACOLIN Gruppe als Mitglied der Konzernleitung, als qualifizierter Geschäftsleiter bei der FINMA registriert, sowie Alleinvorstand des europäischen MiFID-Geschäftes unter Aufsicht der BaFin und Bundesbank tätig. Dabei war Fischer federführend im strategischen Ausbau und der Leitung des operativen Geschäfts in Europa.
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