• EAM-Lösungen
  • Eliane Gmünder
  • Partnerin, LCR Services
  • Mitgründerin, IFINITY

«Compliance bleibt immer in der Verantwortung des Vermögensverwalters»

Aufgrund der neuen Regulierung der unabhängigen Vermögensverwalter haben sich die Anforderungen an die Organisation und das Riskmanagement der Institute verschärft. Für die Expertin Eliane Gmünder werden sich vermehrt hybride Compliance-Modelle durchsetzen, wobei die Verantwortung für die Einhaltung der Regeln nicht ausgelagert werden kann.

Seit Anfang Jahr greift die neue Regulierung und die Vermögensverwalter werden nun von den Aufsichtsorganisationen überwacht. Welche Erfahrungen haben Sie in den letzten Monaten gemacht?

Die Aufsicht gegenüber den Vermögensverwaltern hat sich ganz klar verschärft. Nicht nur der Prüfrhythmus wurde verkürzt, sondern auch die Anforderungen an die Organisation (qualitativ und finanziell) sowie an die Fähigkeiten der Gewährspersonen und Mitarbeitenden wurden massiv erhöht. Insgesamt will der Regulator eine robuste Governance und ein funktionierendes Risikomanagement – und dies wird auch überwacht.

Sie haben einige Vermögensverwalter bei ihrer ersten aufsichtsrechtlichen Prüfung / Audit begleitet. Was sind da die Erfahrungen?

Ja, das ist richtig. Die aufsichtsrechtlichen Prüfprogramme der AOs sind sehr umfassend und aufwändig. Je nach Prüfer und AO kann die Prüftiefe variieren, was auch Konsequenzen auf die Kosten hat. Es ist zu hoffen, dass bald mehrjährige Prüfzyklen für nicht als risikoreich eingestufte Vermögensverwalter gewährt werden.

Welche organisatorischen Herausforderungen – insbesondere im Bereich Compliance und Risk Management – müssen aufgrund der neuen Regulierung gelöst werden?

Die FINMA verlangt vermehrt eine von den geschäftsverantwortlichen Einheiten unabhängige Risk- und Compliance-Funktion. Die Grösse der Gesellschaft kann hierfür ein Kriterium darstellen; aber auch die Art der Kunden, die eingesetzten Produkte sowie die Aktivitäten des Vermögensverwalters. Dies stellt insbesondere kleinere Organisationen vor eine grosse Herausforderung, da in der Regel sämtliche Mitarbeitenden entweder mit dem Portfoliomanagement oder der Kundenberatung betraut und somit geschäftsverantwortlich sind. Ausserdem sind die Anforderungen an die Ausbildung sowie die Berufserfahrung der Risk- und Compliance-Verantwortlichen deutlich gestiegen und entsprechende Nachweise müssen erbracht werden.

Viele Vermögensverwalter scheuen sich davor, einen eigenen Compliance-Officer einzustellen – nicht zuletzt auch aus einer Kostenüberlegung. Outsourcing ist die andere Möglichkeit. Wie sehen Sie das?

Zunächst möchte ich klarstellen, dass ein «Outsourcing der Compliance», wie dies in der Branche oft proklamiert wird, gar nicht möglich ist. Compliance ist Chefsache und bleibt immer in der Verantwortung des Vermögensverwalters selbst. Dies heisst allerdings nicht, dass nicht gewisse Tätigkeiten in den Bereichen Compliance und Risk Management ausgelagert werden können. Alle Tätigkeiten, für welche Spezialwissen gefragt ist und die nicht direkt mit den Endkunden des Vermögensverwalters und damit mit dem Daily Business zu tun haben, bieten sich für ein Outsourcing, respektive auch ein Insourcing an. Dazu gehören beispielsweise das Erstellen und Aktualisieren von Weisungen, die Beratung zu High Risk Kunden und Fällen, die regelmässige Schulung der Mitarbeitenden sowie die Bewirtschaftung des internen Kontrollsystems.

Die Auslagerung gewisser Tätigkeiten ist für den Vermögensverwalter nicht nur aus einer Kostenüberlegung attraktiv, sondern gleichzeitig wird auch die verlangte Stellvertreterregelung gewährleistet. Bei grösseren Vermögensverwaltern sollte ein starker COO, die operationellen sowie Risikothemen bei sich vereinen. Die Zukunft wird zweifellos noch mehr solche hybriden Modelle bringen, wo spezifisches Fachwissen gepaart mit einem digitalen Knowledge-Management nahtlos in die bestehenden Compliance-Prozesse integriert werden.

Das Thema Verantwortlichkeit des Verwaltungsrats wird immer zentraler. Was sind hier Ihre Erfahrungen?

Den Verwaltungsräten, insbesondere den externen, ist ihre Verantwortung sehr wohl bewusst. In jüngerer Zeit gab es auch vermehrt Medienberichte in Bezug auf die dramatischen Konsequenzen für Vermögensverwaltungsgesellschaften, welche sich etwa im Bereich der Russlandsanktionen exponiert hatten. Ein solcher Vorfall betrifft den Verwaltungsrat unmittelbar und kann nicht zuletzt einen Reputationsschaden nach sich ziehen. Deshalb sollte jedes Verwaltungsratsmandat wohl überlegt sein, auch die Anzahl Verpflichtungen und Mandate.

Eliane Gmünder

LCR Services, IFINITY

Eliane Gmünder hat 15 Jahre Berufserfahrung an der Schnittstelle von Finanzmarktregulierung, Governance, Compliance und Risk Management. Die studierte Juristin unterstützt seit 2011 Unternehmen der Finanzindustrie als Beraterin. Davor war sie mehrere Jahre als Compliance-Officerin und Leiterin des AML Monitorings bei UBS AG tätig. Als Unternehmerin und Mitgründerin von LCR Services AG und IFINITY AG arbeitet sie gemeinsam mit ihrem Team an der digitalen Skalierung von Compliance Know-how und Prozessen.

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