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  • Marianne Bourgoz Gorgé
  • Mitglied der Geschäftsleitung, Leiterin der Abteilung Asset Management

  • FINMA

Bewilligungsphase für Vermögensverwalter und Trustees auf der Zielgeraden

Mit über 86% abgeschlossener Gesuche per Ende Juli 2024 neigt sich der Bewilligungsprozess für Vermögensverwalterinnen, Vermögensverwalter und Trustees dem Ende zu. Nun stützt sich die FINMA auf Aufsichtsorganisationen, um die laufende Aufsicht sicherzustellen.

Der Bewilligungsprozess für Institute, die vor dem Inkrafttreten des FINIG aktiv waren und von der Übergangsfrist profitieren, steht vor dem Abschluss. Bis Ende Juli 2024 konnten bereits mehr als 86% der Bewilligungsgesuche bearbeitet werden. Mit diesem Prozess hat die FINMA die Organisation der auf dem Schweizer Markt tätigen Vermögensverwalter und Trustees gestärkt, indem sie insbesondere für neue oder formalisierte Kontrollen und Prozesse sorgt. Die von der FINMA erteilten Bewilligungen für Vermögensverwalter und Trustees sind ein Qualitätsmerkmal. Der Bewilligungsprozess hat damit zur Bereinigung des Schweizer Finanzmarktes beigetragen. Einige Akteure waren dabei nicht in der Lage, die gesetzlichen Bewilligungsvoraussetzungen zu erfüllen. Sie mussten sich neu organisieren, indem sie z.B. alle bewilligungspflichtigen Vermögensverwaltungsaktivitäten einstellten.

Aktueller Stand zu Bewilligungs- und Änderungsgesuche

Der FINMA lagen bis zum 31. Dezember 2022 1699 Bewilligungsgesuche vor. Ende Juli 2024 waren 86,5% der Bewilligungsgesuche, die vor Ablauf der Übergangsfrist eingereicht worden waren, entweder genehmigt, abgelehnt oder vom Institut zurückgezogen worden. Die Bewilligungsgesuche der verbleibenden Institute wurden bereits 2023 beschleunigt bearbeitet. Die Bearbeitungszeit für die verbleibenden Bewilligungsgesuche verlängert sich aufgrund der Komplexität der Geschäftsmodelle und der Qualität der Unterlagen, die den Gesuchen beigefügt wurden. Verzögerungen bei Antworten aufseiten der verbleibenden Institute führen ebenfalls zu einer längeren Bearbeitungszeit, obwohl die FINMA ein standardisiertes Mahnverfahren zwecks Überwachung der ausstehenden Antworten eingeführt hat.

Bei der FINMA sind zudem seit dem 1. Januar 2023 mehr als 100 neue Bewilligungsgesuche eingegangen. Zusätzlich reichen bereits zugelassene Vermögensverwalter und Trustees monatlich rund 100 Änderungsgesuche ein. Sie müssen jede als wesentlich eingestufte Änderung der Bewilligungsvoraussetzungen der Aufsichtsorganisation und der FINMA melden. Die Änderungen erfordern eine vorherige Genehmigung durch die FINMA. Sie betreffen sowohl die Organisation der Institute als auch ihre Governance. Die Bearbeitung der Änderungen beansprucht die Ressourcen zwar stark, ist jedoch notwendig, da die gesetzlich vorgeschriebenen Bewilligungsvoraussetzungen eingehalten werden müssen.

Die FINMA bevorzugt einen risikobasierten Ansatz in ihrem Bewilligungsprozess

Zusammen mit den Bewilligungsgesuchen beurteilt die FINMA die Geschäftsmodelle mit Hilfe eines risikobasierten Ansatzes nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Je mehr Risiken das Geschäftsmodell birgt, desto vertiefter erfolgt die Prüfung. Zum Teil identifizierte die FINMA auch bestimmte erhöhte Risiken, die in der Regel eine Trennung der Kontrollfunktionen (Risk Compliance) und der ertragsgenerierenden Aktivitäten erfordern. Zu diesen erhöhten Risiken gehören unter anderem die Verwaltung von Vermögenswerten von mehr als einer Milliarde Schweizer Franken und die De-minimis-Verwaltung von kollektiven Kapitalanlagen oder von Vorsorgeeinrichtungen.

Besondere Risiken bestehen auch im Zusammenhang mit den Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Ebenso bestehen sie im Zusammenhang mit der Einhaltung von Sanktionen, insbesondere bei Geschäftsmodellen mit einem grossen Kundenstamm im Ausland, die ausländische Depotbanken nutzen. Darüber hinaus müssen Finanzdienstleister den Risiken von Interessenkonflikten und der Verwendung unbegrenzter Vollmachten besondere Aufmerksamkeit schenken.

Derzeit weist die Mehrheit der zugelassenen Institute eines oder mehrere dieser erhöhten Risiken auf. Im Rahmen des Bewilligungsprozesses können die Institute in Zusammenarbeit mit ihren Aufsichtsorganisationen und der FINMA Massnahmen formalisieren, um die identifizierten Risiken durch geeignete organisatorische Massnahmen zu mindern.

Die Entwicklung der Auslagerung von Aufgaben im Bereich Risk Compliance

Im Rahmen des Bewilligungsprozesses hat die FINMA festgestellt, dass mehr als die Hälfte der bewilligten Institute ihre Kontrollfunktionen (Risk Compliance) an externe Dienstleister auslagern. Folglich stehen diese Anbieter unter besonderer Beobachtung der FINMA, insbesondere da sie für die Institute eine zweite Verteidigungslinie darstellen. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass es keine gesetzliche Grundlage für eine Anerkennung oder Zertifizierung von im Finanzbereich tätigen Dienstleistern durch die FINMA gibt.

Unter Berücksichtigung der Auslagerungen, die von den bereits bewilligten Instituten vorgenommen wurden, zeichnet sich ein Trend hin zu einer Konzentration der Mandate auf etwa zwanzig Dienstleister ab. Dabei bleiben die Institute für die Auswahl der für die Kontrollfunktionen Mandatierten und für die Qualität und Relevanz der von den Dienstleistern durchgeführten Kontrollen verantwortlich. Da viele Vermögensverwalter und Trustees auf diese Dienstleister zurückgreifen, ist es unerlässlich, dass sie über die notwendigen Kompetenzen und Ressourcen, insbesondere im Hinblick auf das Risikomanagement, verfügen, um ihre Aufgaben angemessen zu erfüllen. Dadurch werden die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und die gewünschte Unabhängigkeit der oben genannten Kontrollfunktionen ist gewährleistet.

Die laufende Aufsicht durch die Aufsichtsorganisationen

Im Rahmen ihrer laufenden Aufsicht (einschliesslich der Prüftätigkeit) werden die zugelassenen Vermögensverwalter und Trustees von den Aufsichtsorganisationen entsprechend den in ihrem Geschäftsmodell identifizierten Risiken beaufsichtigt. Für jedes beaufsichtigte Institut wenden sie die Aufsichtsmassnahmen an, die im Verhältnis zum ermittelten Risiko stehen. Dabei verwenden sie ein individuelles Rating, das auf der Analyse von Prüfberichten und anderen ihnen zur Verfügung stehenden Instrumenten der laufenden Aufsicht beruht. Diese Risikobewertung ist dynamisch, d.h. es ist den Aufsichtsorganisationen möglich, sie bei Bedarf jederzeit und individuell anzupassen.

Die FINMA greift als letztes Mittel dann ein, wenn es der Aufsichtsorganisation nicht gelingt, den ordnungsgemässen Zustand wiederherzustellen, nachdem sie alle ihr zur Verfügung stehenden Aufsichtsinstrumente eingesetzt hat oder schwere Verletzungen der Finanzmarktgesetze oder andere Missstände zu beheben sind. In einem solchen Fall wird der Beaufsichtigte unter die Intensivüberwachung der FINMA gestellt, die als ultima ratio auch Enforcement-Massnahmen und Sanktionen gegen den Beaufsichtigten verhängen kann, um den ordnungsgemässen Zustand wiederherzustellen. Die FINMA ist auch zuständig für die Genehmigung von Änderungen der Bewilligungsbedingungen nach der Erteilung der Bewilligung (wie oben erwähnt) sowie für die Erteilung von Bewilligungen an Aufsichtsorganisationen und deren Überwachung.

Dieses zweistufige Aufsichtsmodell erfordert eine enge Koordination zwischen der FINMA und den fünf Aufsichtsorganisationen. Der Informationsaustausch ermöglicht es den Aufsichtsorganisationen, ihre laufende Aufsicht auszuüben und die Vorgaben der FINMA für die Beaufsichtigung von Vermögensverwaltern und Trustees umzusetzen. Die FINMA gibt den Aufsichtsorganisationen bei der Durchführung ihrer Aufsichtstätigkeit einheitliche Richtlinien vor, um eine Aufsichtsarbitrage zwischen den fünf Aufsichtsorganisationen zu vermeiden.

So neigt sich die Übergangsphase und die Überführung in die gesetzlichen Verhältnisse der vor dem Inkrafttreten bereits tätigen Institute dem Ende zu und macht dem zweistufigen Aufsichtsmodell Platz. Die Branche zählt nunmehr auf die Aufsichtsorganisationen, um sicherzustellen, dass die organisatorische, finanzielle und personelle Stärkung von Vermögensverwaltern und Trustees gemäss den rechtlichen Rahmenbedingungen durch eine angemessene laufende Aufsicht aufrechterhalten wird. Die Aufsichtsorganisationen spielen damit eine zentrale Rolle im dualen Aufsichtsmodell, da sie die erste Anlaufstelle für Vermögensverwalter und Trustees sind.

Marianne Bourgoz Gorgé

FINMA.

Marianne Bourgoz Gorgé hat einen Masterabschluss in Mathematik der ETH Lausanne. Sie begann ihre Karriere 1999 in der Abteilung Risk Management der Credit Suisse First Boston in Zürich. 2002 wechselte sie zur UBS in Zürich, wo sie nach zwei Jahren im Team Group Issuer Risk während mehreren Jahren als Executive Director und Teamleiterin für die Risikokontrolle der UBS Group Treasury verantwortlich war. Anschliessend war sie acht Jahre als Group Chief Risk Officer bei der Genfer Kantonalbank tätig. Marianne Bourgoz Gorgé ist seit September 2022 Leiterin des Geschäftsbereichs Asset Management und Mitglied der Geschäftsleitung der FINMA.

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