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    • Interview mit Elias Wittlin
    • Pension Solution Specialist
    • Bank Julius Bär

Vorsorgelösungen: Möglichkeiten für EAM

Durch die Ergänzung ihres Dienstleistungsangebots um Vorsorgelösungen können unabhängige Vermögensverwalter ihren Kunden eine umfassendere und ganzheitlichere Betreuung bieten, wie Elias Wittlin, ein Spezialist auf diesem Gebiet, hier erläutert.

Elias Wittlin, was sind derzeit die grössten Herausforderungen für Pensionskassen und wie lassen sie sich bewältigen?

Der demografische Wandel und das anhaltende Niedrigzinsumfeld stellen erhebliche Herausforderungen für Vorsorgeeinrichtungen dar. Die BVG-Reform wurde in der Volksabstimmung vom September 2024 abgelehnt. Ein zentrales Element dieser Reform war die viel diskutierte Senkung des Umwandlungssatzes im obligatorischen Teil von 6,8% auf 6,0%. Trotz der Dringlichkeit bleiben die Pensionskassen aufgrund der Ablehnung der Reform durch das Schweizer Volk weiterhin mit unveränderten Rahmenbedingungen konfrontiert.

Der Reformstau hält indessen an, und der gesetzlich festgelegte Umwandlungssatz von 6,8% entspricht weiterhin nicht der Realität; er impliziert bei der heutigen Lebenserwartung eine Zinsgarantie von rund 5%. Es ist jedoch anzumerken, dass Pensionskassen im überobligatorischen Bereich freier in der Gestaltung der Leistungen sind, unter anderem können sie die Umwandlungssätze tiefer ansetzen. Der durchschnittliche Umwandlungssatz im Jahr 2023 lag bei rund 5,3%, was zeigt, dass die Pensionskassen von dieser Möglichkeit Gebrauch machen. Dennoch stellen die gesetzlich verankerten Umwandlungssätze die Pensionskassen vor grosse Herausforderungen. Sie müssen Rückstellungen für künftige Pensionierungsverluste bilden, die wiederum die Verzinsung der Guthaben der aktiven Versicherten belasten. Die jüngeren, noch erwerbstätigen Versicherten tragen diese Belastung, indem sie eine geringere Verzinsung ihrer überobligatorischen Altersguthaben in Kauf nehmen müssen.

Eine Möglichkeit, diese systemfremde Umverteilung zu vermeiden, bietet sich im überobligatorischen Bereich der beruflichen Vorsorge. So können Unternehmen beispielsweise Angestellte mit Löhnen über CHF 136 080 (ab 2025) vor der Umverteilung schützen, indem sie ihnen eine 1e-Vorsorgelösung anbieten. Dies ermöglicht es den Versicherten, ihr Altersguthaben entsprechend ihrem individuellen Risikoprofil anzulegen. Die erzielte Rendite, ob positiv oder negativ, wird direkt dem individuellen Vorsorgeguthaben gutgeschrieben oder belastet.

Welche Vorteile bietet eine 1e-Vorsorgelösung für den Arbeitgeber?

Eine 1e-Vorsorgelösung kann ein wichtiger Bestandteil eines wettbewerbsfähigen Vergütungspakets sein, um sich als attraktiver Arbeitgeber positionieren zu können. Bei einem Stellenwechsel achten Arbeitnehmende immer mehr auf die Ausgestaltung der Pensionskasse des Arbeitgebers. Eine 1e-Vorsorgelösung kanndazu beitragen, die besten Talente zu gewinnen. Ein weiterer Vorteil einer 1e-Vorsorgelösung besteht darin, dass sie keine Sanierungsrisiken für den Arbeitgeber birgt, da eine Unterdeckung nicht möglich ist. Nicht zuletzt sind die Kosten für die Risikoleistungen bei solchen Lösungen oft geringer.

Was bietet Julius Bär externen Vermögensverwaltern (EAMs) in diesem Bereich an?

Julius Bär arbeitet mit verschiedenen Vorsorge- und Freizügigkeitsstiftungen zusammen, die es den externen Vermögensverwaltern erlauben, Vorsorgevermögen ihrer Kundinnen und Kunden zu verwalten. Wir fungieren als Depotbank, während unsere Partner den vorsorgerechtlichen Teil abdecken.

Was sind die Vorteile für EAMs?

Die Erweiterung ihres Dienstleistungsangebots um Vorsorgelösungen ermöglicht es EAMs, ihre Kundschaft gesamtheitlich zu beraten. Des Weiteren kann die Anlagestrategie im Vorsorgebereich auf die im Privatvermögen abgestimmt werden. Der Kundschaft kann dadurch eine umfassende Lösung aus einer Hand geboten werden. Ein Beispiel aus der Praxis: Aus steuerlicher Sicht kann es sinnvoll sein, dividendenstarke Aktien innerhalb der Vorsorge zu halten, während Anlagevehikel mit Kapitalgewinnpotenzial im Privatvermögen gehalten werden sollten. Bei unseren Lösungen kann der EAM die Anlagestrategie individuell anpassen, und es besteht auch die Möglichkeit, direkt in Aktien und Anleihen zu investieren.

Gibt es spezielle Anlagerichtlinien, die bei der Verwaltung von Vorsorgegeldern beachtet werden müssen?

Für die Verwaltung von Vorsorgegeldern gelten die Anlagevorschriften der Verordnung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVV 2). Auf Basis dieser Anlagevorschriften erstellt der Stiftungsrat der Vorsorge- oder Freizügigkeitsstiftung ein Anlagereglement, das bei der Anlage der Vorsorgegelder eingehalten werden muss. Die Verordnung BVV 2 sieht zwar Kategorienbegrenzungen vor, wie zum Beispiel eine maximale Aktienquote von 50%. Vorsorge- oder Freizügigkeitsstiftungen können jedoch in ihren Reglementen davon abweichen und höhere Aktienquoten zulassen, solange der Grundsatz der angemessenen Risikoverteilung gewahrt bleibt. Tatsächlich bieten viele 1e-Vorsorge- und Freizügigkeitsstiftungen den Versicherten heute die Möglichkeit, bis zu 85% oder mehr ihres Vorsorgekapitals in Aktien zu investieren.

Elias Wittlin

Bank Julius Bär

Elias Wittlin ist ein erfahrener Spezialist für Vorsorgelösungen bei Julius Bär. Er entwirft personalisierte Vorsorgestrategien, die auf die individuellen finanziellen Ziele der jeweiligen Kundin oder des jeweiligen Kunden abgestimmt sind. Als Finanzplaner mit eidgenössischem Fachausweis kennt er sich bestens mit komplexen Vorsorgesystemen und Anlagemöglichkeiten aus. Elias Wittlin unterstützt unsere Kundinnen und Kunden bei der Optimierung ihrer Vorsorge mit innovativen Lösungen wie 1e-Vorsorgeplänen zur Verbesserung ihrer finanziellen Absicherung. Er ist bestrebt, in der sich ständig verändernden Vorsorgelandschaft zukunftsweisende Strategien zu entwickeln und für seine Kundinnen und Kunden langfristige Werte zu schaffen.

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