• Von Licia Napoléon Bonaparte
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  • Phoenix Global Services

Handhabung des aufsichtsrechtlichen Haftungsrisikos

Für unabhängige Vermögensverwalter muss die ordnungsgemässe Anwendung der neuen Gesetze bei ihrer Aktivität an erster Stelle stehen, weshalb das regulatorische Monitoring für die Überwachung des aufsichtsrechtlichen Haftungsrisikos unumgänglich ist.

Angesichts der vielen Gesetzesänderungen – und im Jahr 2023 stehen einige an – steigt das Risiko, dass Finanzintermediäre gegen zahlreiche gesetzliche Vorschriften und schlimmstenfalls sogar gegen aufsichtsrechtliche Regeln verstossen.

Dabei ist die Einhaltung dieser Anforderungen eine absolute Priorität – jegliche Nichtbeachtung kann gravierende Folgen haben und sogar die FINMA-Zulassung für die Ausübung der Geschäftstätigkeit kosten.

Während die Banken inzwischen mit organisatorischen Anpassungen und beträchtlichem Mittelaufwand Vorkehrungen für die Überwachung der ordnungsgemässen Einhaltung der neuen Vorschriften oder deren Änderungen getroffen haben, besteht bei vielen Vermögensverwaltern noch Handlungsbedarf, denn ihre Compliance-Funktion ist personell unterbesetzt und die Mitarbeiter mitunter nicht wirklich darauf spezialisiert. Dieser Mangel an Ressourcen hat zwangsläufig Folgen für die Beachtung der Gesetze. Und zwischen einem Verstoss gegen ein Gesetz und einer Sanktion der FINMA liegt nur ein schmaler Grat.

Nachstehend werden einige Herausforderungen erläutert, die 2023 auf die Branche zukommen.

Am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Revision des Aktienrechts (Änderung des Obligationenrechts)

Diese Revision hat eine Anpassung der Statuten zur Folge. Obwohl der Gesetzgeber eine Übergangsfrist von zwei Jahren bis zum 31. Dezember 2024 gewährt, verlangt die FINMA, dass die Statuten aller Finanzintermediäre, deren Bewilligung anhängig ist, ab sofort geändert werden, da die Handelsregister sie sonst nicht mehr akzeptieren. Einige vorzunehmende Änderungen: künftig kann das Aktienkapital auf Fremdwährungen lauten, neu sind ausserdem Kapitalbänder für eine künftige Veränderung des Kapitals und die geänderte Organisation der Hauptversammlung.

Alle Aktiengesellschaften und alle unabhängigen Vermögensverwalter, die im Jahr 2022 die Bewilligung der FINMA erhalten haben, müssen ihre Statuten innerhalb der Übergangsfrist ändern.

Am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Änderung des Geldwäschereigesetzes

Zur Einhaltung der neuen gesetzlichen Anforderungen müssen Finanzintermediäre ihre interne GwG-Weisung mit Wirkung vom 1. Januar 2023 ändern. Wichtigste Änderungen: Überprüfung der Identität der wirtschaftlich berechtigten Person, Aktualisierung der Kundendaten, Kodifizierung der Rechtsprechung in Bezug auf den Begriff des begründeten Verdachts,Abschaffung der Frist für die Bearbeitung der Meldungen durch die MROS, möglicher Abbruch der Geschäftsbeziehung nach 40 Tagen ab der Meldung bei Ausbleiben einer Antwort der MROS.

Am 1. September 2023 in Kraft getretene Revision des Datenschutzgesetzes

Die Totalrevision des Datenschutzgesetzes erfordert Änderungen vertraglicher Natur einerseits und der internen Regeln andererseits. Während die Nichteinhaltung der Bestimmungen zum Datenschutz bisher de facto keinerlei Folgen hatte, sieht das neue Gesetz ein Sanktionssystem vor. Künftig drohen den Verantwortlichen bei Verstössen strafrechtliche Sanktionen. Des Weiteren sieht das neue Gesetz eine umfassende Informations- und Dokumentationspflicht vor.

Nachfolgend eine Klarstellungen und wichtige Punkte, die darüber hinaus zu beachten sind.

Am 1. Januar 2023 in Kraft getretenes Finanzinstitutsgesetz

Müssen Vermögensverwalter, deren Bewilligung durch die FINMA anhängig ist, dieses Gesetz einhalten?

Wir erhielten von der FINMA folgende Antwort: Die FINMA stellt klar, dass die internen Weisungen, die im Rahmen des Bewilligungsverfahrens übermittelt wurden und in denen die von der FINMA geforderten Änderungen berücksichtigt sind, innerhalb von drei Monaten nach der Zustellung des Bewilligungsentscheids in Kraft treten. Aus der Antwort der FINMA lässt sich folglich nach vernünftigem Ermessen schliessen, dass das FINIG erst ab dem Zeitpunkt, ab dem die Bewilligung wirksam wird, anwendbar ist.

Darf das Logo der FINMA nach der Bewilligung der FINMA auf der Internetseite verwendet werden?

Die Verwendung und die Wiedergabe des Logos (inkl. Schriftzug) der FINMA sind nicht erlaubt.

Licia Napoléon Bonaparte

Phoenix Global Services

Im Jahr 2009 gehörte Licia Napoléon Bonaparte zu den Gründern von Phoenix Global Services, eine auf Bank- und Finanzrecht sowie Risikomanagement und Compliance spezialisierte Unternehmensberatung. Das Unternehmen betreut Vermögensverwalter bei der Beantragung einer Bewilligung bei der FINMA und übernimmt das Outsourcing der Risikomanagement- und Compliance-Funktion. Darüber hinaus bietet es Unterstützung in regulatorischen Fragen an.

Licia Napoléon Bonaparte besitzt über 25 Jahre Erfahrung in den Bereichen Finanzen, Risikomanagement und Compliance. Ihr beruflicher Werdegang umfasst die Gründung und Leitung einer Bank sowie verschiedene Führungspositionen in bekannten Kreditinstituten.

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