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  • FINMA -Bewilligungen
  • Von andreas Schaffner
  • SPHERE

1254 Bewilligungen an Vermögensverwalter und Trustees erteilt.

1699 Bewilligungsgesuche sind Ende 2022 eingereicht worden, 2023 kamen 78 Gesuche hinzu. Per Ende Februar wurden 1254 Bewilligungen erteilt, 1246 sind gingen an reine Vermögensverwalter, 76 Trustees, 8 sind sowohl als Vermögensverwalter als auch Trustees.

Die jüngsten Zahlen zum Bewilligungsverfahren für Vermögensverwalter und Trustees erlauben eine neue Bilanz. Per Ende 2022 waren die entsprechenden Institute gemäss Fidleg und Finig verpflichtet, sich registrieren zu lassen. Ende 2022 wurden 1699 Bewilligungsgesuchen für Vermögensverwalter und Trustees eingereicht. 2023 sind weitere 78 Gesuche hinzugekommen. Per Ende 2023 wurden gemäss Finma 1149 Institute bewilligt. Laut neusten Zahlen waren es Ende Februar 1254 – darunter 1246 Vermögensverwalter, 76 Trustees und 7 Institute, die sowohl als Vermögensverwalter als auch als Trustees tätig sind. Per 31. Dezember 2023 wurden von den bis Ende 2022 eingegangenen 1699 Bewilligungsgesuchen 63 zurückgezogen.

Interessant sind die Ausführung der Finma in ihrer Aufsichtsmitteilung 01/2024 von Anfang Februar in Bezug auf die Grösse der bewilligten Unternehmen und deren Struktur: Bei der Mehrheit der bewilligten Vermögensverwalter und Trustees handelt es sich um Kleinstunternehmen in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft mit weniger als drei Vollzeitstellen. Insgesamt verwalteten die Institute einen Gesamtbetrag von 216 Milliarden Franken. Zudem haben mehr als die Hälfte der Vermögensverwalter und Trustees Compliance- und Riskmanagement-Funktionen ausgelagert. Die Finma weist darauf hin, dass die entsprechenden Outsourcing-Partner nicht direkt überwacht werden. Sie sieht es jedoch als ihre Aufgabe an, die Organisation der bewilligungspflichtigen Institute zu beurteilen. Und dies umfasse auch die Auslagerung und die Delegation an externe Partner.

Auf zu den Kosten des Verfahrens, welche durch die Institute getragen werden müssen, gibt es Zahlen: Durchschnittlich stellte die FINMA pro Bewilligungsverfahren Gebühren von 6’411 Franken in Rechnung.

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