Regulierung

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  • Marianne Bourgoz Gorgé
  • Mitglied der Geschäftsleitung, Leiterin der Abteilung Asset Management

  • FINMA

Bewilligungsphase für Vermögensverwalter und Trustees auf der Zielgeraden

Mit über 86% abgeschlossener Gesuche per Ende Juli 2024 neigt sich der Bewilligungsprozess für Vermögensverwalterinnen, Vermögensverwalter und Trustees dem Ende zu. Nun stützt sich die FINMA auf Aufsichtsorganisationen, um die laufende Aufsicht sicherzustellen.

Der Bewilligungsprozess für Institute, die vor dem Inkrafttreten des FINIG aktiv waren und von der Übergangsfrist profitieren, steht vor dem Abschluss. Bis Ende Juli 2024 konnten bereits mehr als 86% der Bewilligungsgesuche bearbeitet werden. Mit diesem Prozess hat die FINMA die Organisation der auf dem Schweizer Markt tätigen Vermögensverwalter und Trustees gestärkt, indem sie insbesondere für neue oder formalisierte Kontrollen und Prozesse sorgt. Die von der FINMA erteilten Bewilligungen für Vermögensverwalter und Trustees sind ein Qualitätsmerkmal. Der Bewilligungsprozess hat damit zur Bereinigung des Schweizer Finanzmarktes beigetragen. Einige Akteure waren dabei nicht in der Lage, die gesetzlichen Bewilligungsvoraussetzungen zu erfüllen. Sie mussten sich neu organisieren, indem sie z.B. alle bewilligungspflichtigen Vermögensverwaltungsaktivitäten einstellten.

Aktueller Stand zu Bewilligungs- und Änderungsgesuche

Der FINMA lagen bis zum 31. Dezember 2022 1699 Bewilligungsgesuche vor. Ende Juli 2024 waren 86,5% der Bewilligungsgesuche, die vor Ablauf der Übergangsfrist eingereicht worden waren, entweder genehmigt, abgelehnt oder vom Institut zurückgezogen worden. Die Bewilligungsgesuche der verbleibenden Institute wurden bereits 2023 beschleunigt bearbeitet. Die Bearbeitungszeit für die verbleibenden Bewilligungsgesuche verlängert sich aufgrund der Komplexität der Geschäftsmodelle und der Qualität der Unterlagen, die den Gesuchen beigefügt wurden. Verzögerungen bei Antworten aufseiten der verbleibenden Institute führen ebenfalls zu einer längeren Bearbeitungszeit, obwohl die FINMA ein standardisiertes Mahnverfahren zwecks Überwachung der ausstehenden Antworten eingeführt hat.

Bei der FINMA sind zudem seit dem 1. Januar 2023 mehr als 100 neue Bewilligungsgesuche eingegangen. Zusätzlich reichen bereits zugelassene Vermögensverwalter und Trustees monatlich rund 100 Änderungsgesuche ein. Sie müssen jede als wesentlich eingestufte Änderung der Bewilligungsvoraussetzungen der Aufsichtsorganisation und der FINMA melden. Die Änderungen erfordern eine vorherige Genehmigung durch die FINMA. Sie betreffen sowohl die Organisation der Institute als auch ihre Governance. Die Bearbeitung der Änderungen beansprucht die Ressourcen zwar stark, ist jedoch notwendig, da die gesetzlich vorgeschriebenen Bewilligungsvoraussetzungen eingehalten werden müssen.

Die FINMA bevorzugt einen risikobasierten Ansatz in ihrem Bewilligungsprozess

Zusammen mit den Bewilligungsgesuchen beurteilt die FINMA die Geschäftsmodelle mit Hilfe eines risikobasierten Ansatzes nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Je mehr Risiken das Geschäftsmodell birgt, desto vertiefter erfolgt die Prüfung. Zum Teil identifizierte die FINMA auch bestimmte erhöhte Risiken, die in der Regel eine Trennung der Kontrollfunktionen (Risk Compliance) und der ertragsgenerierenden Aktivitäten erfordern. Zu diesen erhöhten Risiken gehören unter anderem die Verwaltung von Vermögenswerten von mehr als einer Milliarde Schweizer Franken und die De-minimis-Verwaltung von kollektiven Kapitalanlagen oder von Vorsorgeeinrichtungen.

Besondere Risiken bestehen auch im Zusammenhang mit den Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Ebenso bestehen sie im Zusammenhang mit der Einhaltung von Sanktionen, insbesondere bei Geschäftsmodellen mit einem grossen Kundenstamm im Ausland, die ausländische Depotbanken nutzen. Darüber hinaus müssen Finanzdienstleister den Risiken von Interessenkonflikten und der Verwendung unbegrenzter Vollmachten besondere Aufmerksamkeit schenken.

Derzeit weist die Mehrheit der zugelassenen Institute eines oder mehrere dieser erhöhten Risiken auf. Im Rahmen des Bewilligungsprozesses können die Institute in Zusammenarbeit mit ihren Aufsichtsorganisationen und der FINMA Massnahmen formalisieren, um die identifizierten Risiken durch geeignete organisatorische Massnahmen zu mindern.

Die Entwicklung der Auslagerung von Aufgaben im Bereich Risk Compliance

Im Rahmen des Bewilligungsprozesses hat die FINMA festgestellt, dass mehr als die Hälfte der bewilligten Institute ihre Kontrollfunktionen (Risk Compliance) an externe Dienstleister auslagern. Folglich stehen diese Anbieter unter besonderer Beobachtung der FINMA, insbesondere da sie für die Institute eine zweite Verteidigungslinie darstellen. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass es keine gesetzliche Grundlage für eine Anerkennung oder Zertifizierung von im Finanzbereich tätigen Dienstleistern durch die FINMA gibt.

Unter Berücksichtigung der Auslagerungen, die von den bereits bewilligten Instituten vorgenommen wurden, zeichnet sich ein Trend hin zu einer Konzentration der Mandate auf etwa zwanzig Dienstleister ab. Dabei bleiben die Institute für die Auswahl der für die Kontrollfunktionen Mandatierten und für die Qualität und Relevanz der von den Dienstleistern durchgeführten Kontrollen verantwortlich. Da viele Vermögensverwalter und Trustees auf diese Dienstleister zurückgreifen, ist es unerlässlich, dass sie über die notwendigen Kompetenzen und Ressourcen, insbesondere im Hinblick auf das Risikomanagement, verfügen, um ihre Aufgaben angemessen zu erfüllen. Dadurch werden die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und die gewünschte Unabhängigkeit der oben genannten Kontrollfunktionen ist gewährleistet.

Die laufende Aufsicht durch die Aufsichtsorganisationen

Im Rahmen ihrer laufenden Aufsicht (einschliesslich der Prüftätigkeit) werden die zugelassenen Vermögensverwalter und Trustees von den Aufsichtsorganisationen entsprechend den in ihrem Geschäftsmodell identifizierten Risiken beaufsichtigt. Für jedes beaufsichtigte Institut wenden sie die Aufsichtsmassnahmen an, die im Verhältnis zum ermittelten Risiko stehen. Dabei verwenden sie ein individuelles Rating, das auf der Analyse von Prüfberichten und anderen ihnen zur Verfügung stehenden Instrumenten der laufenden Aufsicht beruht. Diese Risikobewertung ist dynamisch, d.h. es ist den Aufsichtsorganisationen möglich, sie bei Bedarf jederzeit und individuell anzupassen.

Die FINMA greift als letztes Mittel dann ein, wenn es der Aufsichtsorganisation nicht gelingt, den ordnungsgemässen Zustand wiederherzustellen, nachdem sie alle ihr zur Verfügung stehenden Aufsichtsinstrumente eingesetzt hat oder schwere Verletzungen der Finanzmarktgesetze oder andere Missstände zu beheben sind. In einem solchen Fall wird der Beaufsichtigte unter die Intensivüberwachung der FINMA gestellt, die als ultima ratio auch Enforcement-Massnahmen und Sanktionen gegen den Beaufsichtigten verhängen kann, um den ordnungsgemässen Zustand wiederherzustellen. Die FINMA ist auch zuständig für die Genehmigung von Änderungen der Bewilligungsbedingungen nach der Erteilung der Bewilligung (wie oben erwähnt) sowie für die Erteilung von Bewilligungen an Aufsichtsorganisationen und deren Überwachung.

Dieses zweistufige Aufsichtsmodell erfordert eine enge Koordination zwischen der FINMA und den fünf Aufsichtsorganisationen. Der Informationsaustausch ermöglicht es den Aufsichtsorganisationen, ihre laufende Aufsicht auszuüben und die Vorgaben der FINMA für die Beaufsichtigung von Vermögensverwaltern und Trustees umzusetzen. Die FINMA gibt den Aufsichtsorganisationen bei der Durchführung ihrer Aufsichtstätigkeit einheitliche Richtlinien vor, um eine Aufsichtsarbitrage zwischen den fünf Aufsichtsorganisationen zu vermeiden.

So neigt sich die Übergangsphase und die Überführung in die gesetzlichen Verhältnisse der vor dem Inkrafttreten bereits tätigen Institute dem Ende zu und macht dem zweistufigen Aufsichtsmodell Platz. Die Branche zählt nunmehr auf die Aufsichtsorganisationen, um sicherzustellen, dass die organisatorische, finanzielle und personelle Stärkung von Vermögensverwaltern und Trustees gemäss den rechtlichen Rahmenbedingungen durch eine angemessene laufende Aufsicht aufrechterhalten wird. Die Aufsichtsorganisationen spielen damit eine zentrale Rolle im dualen Aufsichtsmodell, da sie die erste Anlaufstelle für Vermögensverwalter und Trustees sind.

Marianne Bourgoz Gorgé

FINMA.

Marianne Bourgoz Gorgé hat einen Masterabschluss in Mathematik der ETH Lausanne. Sie begann ihre Karriere 1999 in der Abteilung Risk Management der Credit Suisse First Boston in Zürich. 2002 wechselte sie zur UBS in Zürich, wo sie nach zwei Jahren im Team Group Issuer Risk während mehreren Jahren als Executive Director und Teamleiterin für die Risikokontrolle der UBS Group Treasury verantwortlich war. Anschliessend war sie acht Jahre als Group Chief Risk Officer bei der Genfer Kantonalbank tätig. Marianne Bourgoz Gorgé ist seit September 2022 Leiterin des Geschäftsbereichs Asset Management und Mitglied der Geschäftsleitung der FINMA.

Sphere

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Seit der Gründung im Jahr 2016 unterstützt und vernetzt SPHERE die Community der Schweizer Finanzbranche. SPHERE ermöglicht den Austausch, sei es mit dem vierteljährlich erscheinenden Magazin, den beiden Sonderausgaben für institutionelle Anleger, der Website, den Newsletter und den Veranstaltungen, die das ganze Jahr hindurch durchgeführt werden. Toutes les parties prenantes de la finance, l’un des plus importants secteurs économiques de Suisse, ont ainsi à leur disposition une plateforme où il leur est possible d’échanger, de s’informer et de progresser.

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  • FINMA -Bewilligungen
  • Von andreas Schaffner
  • SPHERE

1254 Bewilligungen an Vermögensverwalter und Trustees erteilt.

1699 Bewilligungsgesuche sind Ende 2022 eingereicht worden, 2023 kamen 78 Gesuche hinzu. Per Ende Februar wurden 1254 Bewilligungen erteilt, 1246 sind gingen an reine Vermögensverwalter, 76 Trustees, 8 sind sowohl als Vermögensverwalter als auch Trustees.

Die jüngsten Zahlen zum Bewilligungsverfahren für Vermögensverwalter und Trustees erlauben eine neue Bilanz. Per Ende 2022 waren die entsprechenden Institute gemäss Fidleg und Finig verpflichtet, sich registrieren zu lassen. Ende 2022 wurden 1699 Bewilligungsgesuchen für Vermögensverwalter und Trustees eingereicht. 2023 sind weitere 78 Gesuche hinzugekommen. Per Ende 2023 wurden gemäss Finma 1149 Institute bewilligt. Laut neusten Zahlen waren es Ende Februar 1254 – darunter 1246 Vermögensverwalter, 76 Trustees und 7 Institute, die sowohl als Vermögensverwalter als auch als Trustees tätig sind. Per 31. Dezember 2023 wurden von den bis Ende 2022 eingegangenen 1699 Bewilligungsgesuchen 63 zurückgezogen.

Interessant sind die Ausführung der Finma in ihrer Aufsichtsmitteilung 01/2024 von Anfang Februar in Bezug auf die Grösse der bewilligten Unternehmen und deren Struktur: Bei der Mehrheit der bewilligten Vermögensverwalter und Trustees handelt es sich um Kleinstunternehmen in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft mit weniger als drei Vollzeitstellen. Insgesamt verwalteten die Institute einen Gesamtbetrag von 216 Milliarden Franken. Zudem haben mehr als die Hälfte der Vermögensverwalter und Trustees Compliance- und Riskmanagement-Funktionen ausgelagert. Die Finma weist darauf hin, dass die entsprechenden Outsourcing-Partner nicht direkt überwacht werden. Sie sieht es jedoch als ihre Aufgabe an, die Organisation der bewilligungspflichtigen Institute zu beurteilen. Und dies umfasse auch die Auslagerung und die Delegation an externe Partner.

Auf zu den Kosten des Verfahrens, welche durch die Institute getragen werden müssen, gibt es Zahlen: Durchschnittlich stellte die FINMA pro Bewilligungsverfahren Gebühren von 6’411 Franken in Rechnung.

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Crossover

  • EAM-Lösungen
  • Cédric Roland-Gosselin
  • Mitbegründer
  • Arode

„Die Fähigkeit, sehr unterschiedliche Profile zusammenarbeiten zu lassen“

Cédric Roland-Gosselin hat seinen Banker-Anzug, den er bei Degroof Petercam trug, an den Nagel gehängt und mit demjenigen des unabhängigen Vermögensverwalters zu tauschen. Gemeinsam mit seinen Partnern Carine Arieh und Jasper de Raadt entschied er sich für diesen Weg, um seinen Kunden besser gerecht zu werden.

Was bedauern Sie an Ihren Jahren als Banker?

Ich bin nicht von Natur aus nostalgisch. „Früher war alles besser“ ist kein Ausdruck, den ich ich oft gebrauche. Ich würde einfach sagen, dass es eine Zeit gab, in der in unserer Branche die Dinge anders waren, weniger normiert und weniger eng kalkuliert. Heute zwingen uns Faktoren, wie Regulierung, Wettbewerb oder auch die Technologie dazu, agiler auf immer anspruchsvollere Realitäten zu reagieren.

Wenn Sie sich nicht anpassen, sehen Sie den Zug an sich vorbeifahren. Aber das ist nicht unbedingt nur in unserem Beruf so. Die Kunden denken in kürzeren Iterationen, sie sind besser informiert und vergleichen die verschiedenen Angebote mehr. Sie erwarten von uns auf der anderen Seite einen konsequenteren Austausch, höhere Leistungen und mehr Transparenz. Wir sind dazu da, ihre Erwartungen zu erfüllen und dabei den Inhalt über die Form hinaus zu bewahren. Wir müssen das Menschliche bewahren. Das ist die Essenz unseres Berufs.

Was waren Ihre Prioritäten beim Start von Arode?

Wir wollten eine Organisation aufbauen, die den von einigen unserer Kunden geäusserten Bedürfnissen entsprach. Die Kunden, aber auch wir konnten von dem Team profitieren, das bei der Einführung von Arode gebildet wurde. Carine Arieh, Jasper de Raadt und ich haben zuvor schon gemeinsam bei Degroof Petercam in der Schweiz gearbeitet. Wir kennen uns sehr gut und unsere Komplementaritäten sind für Arode eine echte Stärke. Ich habe zwei sportliche Leidenschaften: Segeln und Rugby. Das sind zwei Sportarten, bei denen es weniger darauf ankommt, Spitzensportler zusammenzubringen, als vielmehr darauf, sehr unterschiedliche Profile zusammenzubringen, Vorschoter und Dreiviertelstürmer oder Skipper und Wincher.

Es geht auch um die Zeit, die Dauer und die Langfristigkeit, auf die wir uns einstellen wollen, um harmonisch zu wachsen. Das Wort Harmonie schliesst für mich die Begriffe Kohärenz, Vertrauen und Teamgeist ein. Ich gebe Ihnen ein Beispiel: Wir haben uns mehrere Dossiers für mögliche Übernahmen oder Zusammenschlüsse angesehen, weil sich der Markt konsolidiert, aber wir haben uns nicht weiter darum gekümmert, weil wir nicht dazu berufen sind, eine Plattform für Vermögensverwalter zu werden.

Arode besteht heute aus einem Team, das sich gut kennt und gut zusammenarbeiten kann. Wir haben ein kohärentes Management und eine klare Leitlinie.

Welchen Blick hatten Sie zu Zeiten von Degroof Petercam auf das Geschäft der UVVs?

Aufgrund der Art und Weise, wie wir unsere Kunden bereits damals bedienten, sah ich nicht unbedingt ihren Nutzen. Ich dachte nicht, dass dieser Beruf dauerhaft bestand haben würde. Das hatte sich übrigens schon seit zehn Jahren angekündigt, mit der Konsolidierung oder dem ersten Verschwinden der Unabhängigen.

Inwiefern hat sich dieser Blick heute verändert?

Wir haben gesehen, dass sich die Dinge sowohl auf der Seite der Vermögensverwalter als auch auf der Seite der Banken weiterentwickelt haben. Die UVV werden nun von der FINMA reguliert und gleichzeitig hat sich das Angebot der Banken verändert. Diese beiden Entwicklungen fanden zur gleichen Zeit statt und sie haben das Angebot für die Kunden verändert.

Aus Gründen, die ich verstehe, auch wenn ich sie bedauere, konzentrieren sich die Banken mehr auf ihre Produkte als auf ihre Dienstleistungen. Sie stehen unter dem Druck, Quartal für Quartal Ergebnisse zu erzielen, die Dinge übermässig zu vereinfachen und sorgfältig darauf zu achten, dass keine Abweichungen von den allgemeinen Rahmenbedingungen auftreten.

Diese Veränderungen haben auch in Frankreich und Belgien stattgefunden, zwei Märkten, in denen sich unabhängige Vermögensverwalter einen Platz erobert haben.

Letztendlich besteht unsere Rolle darin, der Beziehung zwischen dem Kunden und seinem Vermögen einen Sinn zu verleihen, sie bei der Verwaltung des Vermögens anzuleiten, sie bei Generationswechseln zu orientieren und sie bei der Veräusserung ihres Unternehmens zu beraten. Dies sind Aufgaben, die Banker in der Vergangenheit übernommen haben. Heute ist es für sie insofern weniger einfach, als ihre Tätigkeit stärker unterteilt und begrenzt geworden ist.

Als Vermögensverwalter hingegen können wir Lösungen finden, weil wir in einer offenen Architektur mit einer grösseren Anzahl von Anbietern arbeiten.

Worauf haben Sie bei der Einführung von Arode Ihr Augenmerk besonders gerichtet?

Die Einführung von Arode im Jahr 2020, die Corona-Krise begann gerade, und noch dazu nach 25 Jahren in internationalen Konzernen, war alles andere als einfach. Aber die Ereignisse wurden uns manchmal aufgezwungen und wir konnten damit umgehen. Wir konnten eine solide Organisation für unsere Kunden aufbauen, mit zuverlässigen und reaktionsschnellen Partnern, „so schnell wie möglich und so langsam wie nötig“, wie Alain Berset einmal gesagt hat!

Cédric Roland-Gosselin

Arode

Cédric Roland-Gosselin war von 2011 bis 2020 CEO der Banque Degroof Petercam Suisse sowie Mitglied des Verwaltungsrats der Banque Degroof Petercam France und der Banque Degroof Petercam España. Von 1998 bis 2010 erwarb er umfassendes Bankfachwissen bei der ING-Gruppe in Frankreich, Belgien und Luxemburg. Er besitzt einen Abschluss als Wirtschaftsingenieur der Katholischen Universität Löwen.

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Neue Regelungen

  • Kapseln
  • Laurent Pellet

  • Partner, Global Head of EAM

  • Lombard Odier Gruppe

„Der Preis für die Neuen Regelungen ist die Überarbeitung des Geschäftsmodells“.

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Wachstum

  • Kapseln
  • Frédéric de Poix
  • Mitglied des Exekutivausschusses
  • NS Partners

„Im Bereich Asset Management sehen wir das größte Wachstum“.

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