Schulungen zu Risiken und Regulierung dienen der Pflichterfüllung und stärken die Client Experience

  • Von Andrea Briganti
  • Head of e-Learning
  • Indigita

Die Schulung von Mitarbeitenden zu regulatorischen und finanziellen Themen dient der Erfüllung von Governance-Pflichten und stellt in vielen Fällen ein rechtliches Erfordernis dar, das sich direkt aus dem Vertragsverhältnis zwischen Vermögensverwalter und Kunde ergibt. Gleichzeitig gibt es auch gute geschäftliche Gründe, das Wissen und die Fähigkeiten der Mitarbeitenden auf dem neuesten Stand zu halten. Kundenberaterinnen und Kundenberater, die mit den geltenden Vorschriften vertraut sind, wissen genau, welche Fragen sie stellen müssen und wie sie Fallstricke vermeiden können. Das beschleunigt die Abläufe, spart Zeit und bildet die Basis für eine gute Client Experience. Ähnlich verhält es sich mit Mitarbeitenden, die in Bezug auf Cyber-Risiken geschult sind: Sie können betrügerische Anweisungen eher erkennen und so möglicherweise finanzielle Schäden vermeiden und den Ruf des Unternehmens schützen.

Jedes Finanzinstitut hat die Pflicht, Risiken zu steuern und zu mindern. Hierfür muss man sich der bestehenden Risiken zuerst bewusst sein, was wiederum das nötige Wissen voraussetzt. Es reicht nicht aus, wenn Risiken von den Kontrollorganen erkannt werden. Genauso wichtig ist es, dass potenzielle Verstösse wie Insiderhandel oder Marktmissbrauch direkt von den Mitarbeitenden im Front Office erkannt werden, bevor sie ausgeführt werden. Dies kann nur geschehen, wenn die betreffenden Mitarbeitenden entsprechend geschult sind.

Aus dem Vertragsverhältnis zwischen Vermögensverwalter und Kunde ergeben sich verschiedene rechtliche Verpflichtungen. Das Schweizerische Obligationenrecht gilt für Beratungs- und Discretionary-Mandate und verlangt, dass diese mit der gebotenen Sorgfalt ausgeübt werden. Die Schweizer Rechtsprechung besagt, dass sich Vermögensverwalter auf angemessen ausgebildete und kompetente Fachpersonen stützen müssen. Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA hat eine klare Haltung: Gute Organisation bedeutet, dass die Mitarbeitenden regelmässig geschult werden und ihre Pflichten und Verantwortlichkeiten sowie die damit verbundenen internen Prozesse genau kennen. Dazu gehört auch die Cross-Border-Compliance.

All dies bedeutet, dass der Aufsicht unterstellte Finanzinstitute, wie z.B. Vermögensverwalter, ihre Mitarbeitenden zu relevanten Themen schulen müssen, um die Einhaltung von Vorschriften zu gewährleisten und Risiken zu minimieren. Um bei der Erfüllung dieser Pflicht zu helfen, bietet Indigita einen umfangreichen Katalog von Online-Kursen an, die auf den branchenführenden Inhalten von BRP Bizzozero & Partners aufbauen und von denen die meisten von der Swiss Association for Quality SAQ anerkannt sind.

 

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