Fülle
Jürg Furrer
Aquila
«Wir haben uns von einem klassischen Dienstleister zu einer vollständig integrierten Plattform entwickelt.»
Das FINIG schreibt unabhängigen Vermögensverwaltern ab einem bestimmten Risikoniveau ein unabhängiges Risikomanagement und eine unabhängige Compliance vor. Diese Anforderung, die bei der Genehmigung strikt durchgesetzt wurde, führte zu zahlreichen Auslagerungen. In ihrem Risikomonitor 2023 und ihrer Mitteilung 2024 zu operationellen Risiken drängt die FINMA auf höhere Anforderungen an solche Auslagerungen.
Fokus auf operationelle Risiken
Die Mitteilung 2024 ist zwar formell an die Verwalter von Kollektivvermögen gerichtet, erwähnt aber die individuelle Vermögensverwaltung im Hinblick auf Rechts- und Compliance-Risiken. Nach Ansicht der Behörde wurde dem Wissen und der Erfahrung der Anbieter im Umgang mit operationellen Risiken zu wenig Bedeutung beigemessen. Insbesondere würden ausgelagerte Aktivitäten beim Management dieser Risiken nicht ausreichend berücksichtigt.
Diese Sorge spiegelt sich im Risikomonitor 2023 wider, in dem das Outsourcing als zusätzliches Risiko dargestellt wird. Die FINMA überwacht diese Risiken durch Vor-Ort-Kontrollen und die Analyse von Aufsichts- und Prüfdaten.
Diese Sorge spiegelt sich im Risikomonitor 2023 wider, in dem das Outsourcing als zusätzliches Risiko dargestellt wird. Die FINMA überwacht diese Risiken durch Vor-Ort-Kontrollen und die Analyse von Aufsichts- und Prüfdaten.
Fehlende Richtlinien
Weder das Rundschreiben zu den Risiken 2017 vom 17. Januar noch das am 23. Januar veröffentlichte, auf operationelle Risiken beschränkte Rundschreiben 2023 zielen direkt auf die UVVs ab. Dasselbe gilt für die Mitteilung über die Risiken der Geldwäsche vom Mai 2023. Von den Dienstleistern, die die unabhängigen Vermögensverwalter betreuen, wird in der Regel ein Konzept für das Risikomanagement erwartet. Auch neu ist, dass die FINMA offenbar systematisch einen Ansatz für Cyberrisiken anstrebt.
Vorteile und Risiken des Outsourcings
Die FINMA hat die Vorteile des Outsourcings erkannt. Flexibilität, Innovation und bessere operative Widerstandsfähigkeit werden unter anderem genannt. Sie ist jedoch der Ansicht, dass Ausfälle von wichtigen Dienstleistern untrennbar mit erheblichen Risiken verbunden sind. Sie führte weiter aus, dass die Überwachung der Dienstleister und der Risiken, die sie darstellen, für einen reibungslosen operativen Ablauf unerlässlich sind.
Für unabhängige Vermögensverwalter ist es zweifellos schwierig, diese enge Überwachung umzusetzen, es sei denn, sie ernennen einen COO, der für die Auslagerungen verantwortlich ist.
Nach wie vor wird die Internalisierung von Funktionen bei der UVV bevorzugt. In dieser Hinsicht ist die operative Widerstandsfähigkeit alles andere als gegeben, sobald sie den Unwägbarkeiten des Arbeitsrechts unterworfen ist. Ein vergleichender Ansatz zwischen der Internalisierung und des Outsourcings von Compliance- und Risikomanagementfunktionen für vergleichbare UVVs fehlt. Die Forderung nach Unabhängigkeit von ertragserzielenden Tätigkeiten ist hier ebenso wichtig.
Welcher Risikoansatz für UVVs?
Bei den Prüfungen konzentrieren sich die Aufsichtsbehörden auf die Risiken im Bereich GwG, FIDLEG und FINIG und verfolgen einen regulatorischen Ansatz gegenüber den UVVs. Einige Faktoren, die Risiken verschärfen oder abschwächen, werden noch analysiert.
Die UVVs müssen vor der Genehmigung eine Risikomatrix vorlegen, die oft als Grundlage für Kontrollpläne dient. Da diese Matrizen zu standardisiert sind, stimmen sie oft nicht mit den Aktivitäten des UVV überein. Sie sind zu spezifisch, um die Punkte zu erfassen, die bei der Prüfung der GwG-, FIDLEG- und FINIG-Risiken erwartet werden. Sie umfassen oftmals regulatorische, betriebliche und finanzielle Risiken in gleichem Masse.
Eine Fokussierung auf operationelle Risiken und die damit verbundenen regulatorischen und Cyberrisiken würde die Erwartungen an das Management dieser Risiken verbessern. Die FINMA bringt dies in ihrer Mitteilung 2024 klar zum Ausdruck: «[Es wurde] zu wenig Wert auf die Kenntnisse und Erfahrungen der betreffenden Dienstleister im Bereich des Managements operationeller Risiken gelegt».
So wurde beispielsweise kritisiert, dass einige Einrichtungen nicht erkannt hätten, dass sie Cyberangriffe auf ihr Unternehmen melden müssten. Auch ein falsches Verständnis und eine fehlende Kontrolle der Crossborder-Problematik werden genannt. All dies sind Elemente, die zu den operationellen Risiken gehören.
Das GwG als Grundlage für Compliance und Risikomanagement
Bei der Genehmigung ist eine Analyse der Risiken der Geldwäsche erforderlich. In ihrer Mitteilung 2023 erwartet die FINMA quantifizierte Indikatoren, die sich auf Kennzahlen beschränken. Laut dem Rundschreiben zu den Risiken von 2017 setzt die Begrenzung des Geldwäscherisikos eine angemessene Definition der Risikotoleranz durch die Einrichtung voraus. Angesichts der strafrechtlichen Normen ist es kaum vorstellbar, dass diese Schwelle anders als niedrig sein könnte. Zuletzt weist die FINMA darauf hin, dass die Beobachtungen und Erfahrungen aus der Mitteilung von 2023 analog für die UVVs verwendet werden können.
Verhaltensregeln des FIDLEG
Der Entwurf des Rundschreibens vom Mai 2024 befasst sich mit bestimmten Finanz- und Marktrisiken, wie z. B. die Konzentration. Interessenkonflikte und Retrozessionen sind jedoch in erster Linie eine Frage der operationellen und regulatorischen Risiken.
Der Vermögensverwalter kann die Kontrolle der operationellen Risiken nicht mit einem quantitativen oder gar statistischen Ansatz für die Risiken, insbesondere die finanziellen Risiken, nach dem Vorbild einer Bank gleichsetzen. Die Trennung von Risiken und Compliance ist manchmal kompliziert umzusetzen. Letztendlich sind zu hohe und vor allem zu weitreichende Erwartungen an das Risikomanagement untrennbar mit einem schlechten Ergebnis verbunden. Es ist daher auch das relativ ausgefallene Konzept des Risikomanagements des UVV, das zu Fehlern führen kann. Dies gilt unabhängig davon, ob die Compliance und das Risikomanagement getrennt oder einheitlich, ausgelagert oder nicht ausgelagert sind.
Die Erwartungen an das Risikomanagement von unabhängigen Vermögensverwaltern müssen realistisch und angemessen sein, um ein effektives Ergebnis zu gewährleisten. Daher ist ein legitimes und auf die Vermögensverwalter zugeschnittenes Konzept für das Risikomanagement erforderlich.
Eine Lockerung der Anforderungen in Bezug auf die Unabhängigkeit des Risikomanagements und der Compliance würde eine Gesetzesänderung voraussetzen. In dieser Form wird das Outsourcing dieser Funktionen für viele Vermögensverwalter unumgänglich bleiben, unabhängig davon, ob sie als Risiko eingestuft werden oder nicht.
Henri Corboz
PBM Avocats
Henri Corboz ist Rechtsanwalt und Leiter der Abteilung für Regulierung und Compliance bei PBM Avocats. Er ist für regulatorische und Compliance-Themen und die damit verbundenen Rechtsstreitigkeiten zuständig. Ferner befasst er sich mit der Strukturierung von Investmentfonds und Trusts.
Corboz war in der wichtigsten Bewilligungsphase von 2021 bis 2023 Leiter der OS-AOOS in der französischen Schweiz. Vor seinem Wechsel in die Kapitalmarktabteilung von Crédit Agricole (Suisse) im Jahr 2011 war er als Anwalt tätig. Im Jahr 2014 wurde er Head of Legal & Compliance bei einem Fondsmanager und wechselte 2015 zu einer Kanzlei mit Niederlassungen in Genf, Paris und Luxemburg. Im Jahr 2017 kehrte er zu CA Indosuez (Switzerland) zurück, wo er den AIA (automatischer Informationsaustausch), die FATCA-Amtshilfe und die QI-Compliance implementierte.
Dr. Tatiana Agnesens
Prof. Dr. Manfred Stüttgen
« Eine präzise Bestandsaufnahme des KI-Einsatzes bei unabhängigen Vermögensverwaltern. »
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Hohe Renditen, baldige Zinssenkungen und solide Fundamentaldaten sorgen für gute Aussichten für Anleihen, insbesondere Multi-Sektor-Anleihen. Gregory Peters, Co-Chief Investment Officer bei PGIM Fixed Income, erklärt, wie aktive Manager im heutigen wirtschaftlichen Umfeld Mehrwert schaffen können.
Die Weltwirtschaft: Am Scheideweg
Die Weltwirtschaft bleibt trotz hemmender Einflüsse widerstandsfähig. In den USA, Europa, China und den Schwellenländern rechnet PGIM Fixed Income mit einem anhaltenden Wachstum im nächsten Jahr, v.a. aufgrund der erwarteten Zinssenkungen der Zentralbanken und der anhaltenden fiskalischen Unterstützung. Dieser Optimismus wird jedoch durch potenzielle Risiken wie politische Umwälzungen, erneute Bedenken hinsichtlich der Schuldentragfähigkeit und die ungewisse wirtschaftliche Entwicklung Chinas überschattet. Diese Faktoren tragen zu einem Klima potenzieller Volatilität bei, das jedoch das anhaltende Wirtschaftswachstum nicht beeinträchtigen dürfte.
Anleihen nach Achterbahnfahrt stabiler
Aufgrund schwankender Wirtschaftsdaten glich der Anleihenmarkt bisher im Jahr 2024 einer Achterbahnfahrt zwischen Wellen von Optimismus und Pessimismus. Auch die Zinssätze stiegen zu Beginn des Jahres, als die Inflation noch hartnäckig war, und gingen anschliessend zurück, als sich die Inflation abkühlte. Da sich die Renditen stabilisierten, blieben die Renditen hochwertiger Anleihen im ersten Halbjahr unverändert, während die Sektoren mit höheren Renditen weiterhin Gewinne verzeichneten, wenn auch langsamer als im Jahr 2023.
Die Anleihenmärkte scheinen eine Phase angemessener Sicherheit und ein recht optimistisches Risikoumfeld einzupreisen. Der Hintergrund hoher und stabiler langfristiger Zinsen bietet eine Fülle an Chancen für Anleihenanleger. Die langfristigen Renditen dürften stabil bleiben, da bereits mehrere Zinssenkungen eingepreist sind. Auch ein hohes Emissionsvolumen bei Staatsanleihen kann einen deutlichen, nachhaltigen Rückgang der langfristigen Zinsen verhindern.
Allmähliche Normalisierung der US-Renditekurve im Gange
Umfeld für Anleihen besser als für Aktien
Mit dem Übergang zu einem eher konventionellen Zinsumfeld erwiesen sich die aktuellen Anleihenrenditen als historisch attraktiv. Angesichts der hohen Renditen und rekordhohen Aktienmärkte könnten Anleger versucht sein, in Barmitteln investiert zu bleiben oder den Aktienanteil zu erhöhen. Der jetzige Zeitpunkt ist jedoch ideal für verstärkte Investitionen in Anleihen.
Bargeld ist ein endlicher Vermögenswert, der bei gleichbleibenden oder sinkenden Zinsen schlechter abschneiden dürfte. Die relativen Werte haben sich unterdessen verschoben, und Anleihen sind jetzt viel–„billiger“ als Aktien und können somit wettbewerbsfähige risikobereinigte Renditen erzielen. Zudem sind die defensiven Qualitäten von Anleihen im gegenwärtigen Klima besonders markant. Sollten die Aktienmärkte einbrechen, sind Anleihen wirksame „Stossdämpfer“ für das Portfolio und bieten bei Turbulenzen Stabilität.
Performance in Abhängigkeit vom Federal Reserve System, wenn die Aktien um mindestens 5% gefallen sind
Suche nach sektorübergreifenden Chancen
Bei PGIM Fixed Income stellen wir unsere stark diversifizierten, sektorübergreifenden Anleiheportfolios mit Bedacht zusammen und passen sie an das aktuelle Wirtschaftsumfeld an. Unsere Strategie basiert auf einer sorgfältigen Risikoabwägung, wobei wir uns auf hochwertige Anlagen konzentrieren. Im Investment-Grade-Sektor bevorzugen wir strukturierte Produkte wie Collateralised Loan Obligations mit AAA-Rating, die eine solide Absicherung und Diversifizierung, einen guten Spread und ein minimales reales Ausfallrisiko bieten. Darüber hinaus zeigt unsere Analyse, dass bestimmte kurzfristige Segmente in diesem Sektor attraktive Renditen bieten.
Bei den Hochzinsanleihen konzentrieren wir uns angesichts der derzeit unattraktiven Lage im oberen Marktsegment auf hochwertige strukturierte Anleihen. Die Unterschiede am Hochzinsmarkt haben den höchsten Stand seit mehreren Jahrzehnten erreicht. Als aktiver Manager sieht PGIM Fixed Income angesichts der starken Unterschiede attraktive Anlagechancen in diesem Sektor.
Durch unseren starken Fokus auf die Analyse der Branchen und der Emittentenbonität und unseren kollaborativen, researchbasierten Prozess der Bottom-up-Titelauswahl können wir aktiv und flexibel mehrere Alpha-Quellen über verschiedene Sektoren, Branchen und Emissionen hinweg erschliessen. Auf der Suche nach Werten verfolgen wir eine benchmarkunabhängige Anlagestrategie für Anleihen, die uns die Flexibilität gibt, uns an veränderte Marktrisiken anzupassen und ein breites Spektrum an Chancen zu nutzen.
Mit unseren sektorübergreifenden Portfolios stellen wir Portfolios mit stark diversifizierten Quellen für risikobereinigte Gesamtrenditen zusammen.
Fixed Income Foundation – erfahrungsgestützt
Mit 150 Jahren Erfahrung und 355 Anlagespezialisten ist PGIM Fixed Income einer der grössten und erfahrensten Vermögensverwalter für Anleihen weltweit mit einem verwalteten Vermögen von 805 Mrd. USD, davon 241 Mrd. USD in Multi-Sektor-Anlagen¹. Unsere umfassenden Ressourcen unterscheiden uns von unseren Mitbewerbern. Wir verfügen über ein breites Spektrum an Portfoliomanagern, Kreditresearch-Analysten sowie Experten für quantitatives und Risikomanagement, die zusammenarbeiten, um aktive Fixed-Income-Lösungen für Anleger zu optimieren. Diese Struktur erfordert eine ausgewogene Kontrolle der drei Hauptkomponenten von Investitionen:
Da sich die Anleihenmärkte weiterentwickeln, ist es von entscheidender Bedeutung, die Weltwirtschaft, die Entwicklung der Zinssätze und das breite Spektrum der Anleihenmarktsektoren zu verstehen. Mit strategischen Allokationen in sektorübergreifende Anleihen ist PGIM Fixed Income ein aktiver Manager, der im heutigen Umfeld durch strategische Positionierung, die Anpassung an sich ändernde makroökonomische Bedingungen und die Nutzung der uneinheitlichen Entwicklung der Anleihenmärkte einen Mehrwert schaffen kann.
Finden Sie im “Fixed Income Hub” von PGIM Investments Lösungen, die Anlegern helfen können, das richtige Gleichgewicht bei Anleihen zu finden.
Nur für die Medien. Anlagen sind grundsätzlich mit Risiken verbunden, darunter das Risiko eines eventuellen Kapitalverlusts.
Verweise auf bestimmte Wertpapiere und deren Emittenten dienen lediglich der Veranschaulichung, sind nicht als Empfehlungen zum Kauf oder Verkauf dieser Wertpapiere bestimmt und dürfen nicht als solche ausgelegt werden. Die in diesem Dokument genannten Wertpapiere werden zum Zeitpunkt der Veröffentlichung möglicherweise nicht im Portfolio gehalten. Falls sie Bestandteil des Portfolios sind, wird nicht zugesichert, dass sie auch weiterhin gehalten werden.
Die hierin zum Ausdruck gebrachten Ansichten sind die der Anlageexperten von PGIM Investment zu dem Zeitpunkt, als die Kommentare getätigt wurden, spiegeln ihre aktuellen Meinungen möglicherweise nicht wider und können sich jederzeit ohne Ankündigung ändern. Weder die hierin enthaltenen Informationen noch die ausgedrückten Meinungen verstehen sich als Anlageberatung, Angebot zum Verkauf oder Aufforderung zum Kauf hierin erwähnter Wertpapiere. Weder PFI noch ihre verbundenen Unternehmen oder deren lizenzierte Vertriebsexperten erbringen eine Steuer- oder Rechtsberatung. Kunden sollten sich bezüglich ihrer besonderen Situation von ihrem Rechtsanwalt, Buchhalter und/oder Steuerexperten beraten lassen. Bestimmte Informationen in diesem Kommentar stammen aus Quellen, die zum Zeitpunkt der Veröffentlichung als zuverlässig angesehen werden; für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Informationen übernehmen wir jedoch keine Garantie und sichern auch nicht zu, dass sie nicht geändert werden. Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen entsprechen dem Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung (oder einem früheren Datum, das hierin angegeben ist) und können sich jederzeit ohne Ankündigung ändern. Der Manager ist nicht verpflichtet, solche Informationen vollständig oder teilweise zu aktualisieren; wir übernehmen auch keine ausdrückliche oder stillschweigende Gewähr oder Garantie für ihre Vollständigkeit oder Richtigkeit.
Etwaige hierin wiedergegebene Projektionen oder Prognosen können sich jederzeit ohne Ankündigung ändern. Die tatsächlichen Daten können davon abweichen und spiegeln sich in diesem Dokument möglicherweise nicht wider. Projektionen und Prognosen sind mit einem hohen Maß an Unsicherheit behaftet. Daher sollten Projektionen oder Prognosen lediglich als repräsentative Beispiele für ein breites Spektrum möglicher Ergebnisse angesehen werden. Projektionen oder Prognosen werden auf der Grundlage von Annahmen geschätzt, könnten umfassend korrigiert werden und können sich erheblich ändern, wenn sich die wirtschaftlichen und Marktbedingungen verändern.
Im Vereinigten Königreich werden diese Informationen herausgegeben von PGIM Limited mit eingetragenem Firmensitz in: Grand Buildings, 1-3 Strand, Trafalgar Square, London, WC2N 5HR, Vereinigtes Königreich. Vereinigtes Königreich. PGIM Limited ist eine von der britischen Financial Conduct Authority („FCA“) zugelassene und beaufsichtigte Gesellschaft (Firm Reference Number 193418). Die Herausgabe von Informationen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) erfolgt durch PGIM Netherlands B.V. mit Sitz in Eduard van Beinumstraat 6 1077CZ, Amsterdam, Niederlande. PGIM Netherlands B.V. wurde in den Niederlanden von der niederländischen Finanzmarktaufsicht (Autoriteit Financiële Markten, „AFM“) zugelassen (Registrierungsnummer 15003620) und ist auf der Grundlage eines europäischen Passes tätig. In bestimmten EWR-Ländern werden die Informationen, soweit zulässig, von PGIM Limited auf der Grundlage von Bestimmungen, Ausnahmeregelungen oder Lizenzen herausgegeben, über die PGIM Limited nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union entsprechend vorübergehenden Genehmigungsregelungen verfügt. Diese Unterlagen werden von PGIM Limited und/oder PGIM Netherlands B.V. an Personen, die professionelle Kunden im Sinne der Vorschriften der FCA sind, und/oder an Personen, die professionelle Kunden im Sinne der jeweiligen lokalen Umsetzung der Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II) sind, ausgegeben. In bestimmten EWR-Ländern werden die Informationen, soweit zulässig, von PGIM Limited auf der Grundlage von Bestimmungen, Ausnahmeregelungen oder Lizenzen herausgegeben, über die PGIM Limited nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union entsprechend vorübergehenden Genehmigungsregelungen verfügt. Diese Unterlagen werden von PGIM Limited und/oder PGIM Netherlands B.V. an Personen, die professionelle Kunden im Sinne der Vorschriften der FCA sind, und/oder an Personen, die professionelle Kunden im Sinne der jeweiligen lokalen Umsetzung der Richtlinie 2014/65/EU (MiFID II) sind, ausgegeben.
In der Schweiz werden die Informationen von PGIM Limited über ihren Sitz in Zürich: Kappelergasse 14, CH-8001 Zürich-CH herausgegeben. PGIM Limited Zürich, ist von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht FINMA zugelassen und reguliert. Diese Unterlagen werden an professionelle oder institutionelle Kunden (im Sinne von Art. 4 Abs. 3 und 4 FIDLEG in der Schweiz) herausgegeben.
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Mitglied der Geschäftsleitung, Leiterin der Abteilung Asset Management
Mit über 86% abgeschlossener Gesuche per Ende Juli 2024 neigt sich der Bewilligungsprozess für Vermögensverwalterinnen, Vermögensverwalter und Trustees dem Ende zu. Nun stützt sich die FINMA auf Aufsichtsorganisationen, um die laufende Aufsicht sicherzustellen.
Der Bewilligungsprozess für Institute, die vor dem Inkrafttreten des FINIG aktiv waren und von der Übergangsfrist profitieren, steht vor dem Abschluss. Bis Ende Juli 2024 konnten bereits mehr als 86% der Bewilligungsgesuche bearbeitet werden. Mit diesem Prozess hat die FINMA die Organisation der auf dem Schweizer Markt tätigen Vermögensverwalter und Trustees gestärkt, indem sie insbesondere für neue oder formalisierte Kontrollen und Prozesse sorgt. Die von der FINMA erteilten Bewilligungen für Vermögensverwalter und Trustees sind ein Qualitätsmerkmal. Der Bewilligungsprozess hat damit zur Bereinigung des Schweizer Finanzmarktes beigetragen. Einige Akteure waren dabei nicht in der Lage, die gesetzlichen Bewilligungsvoraussetzungen zu erfüllen. Sie mussten sich neu organisieren, indem sie z.B. alle bewilligungspflichtigen Vermögensverwaltungsaktivitäten einstellten.
Aktueller Stand zu Bewilligungs- und Änderungsgesuche
Der FINMA lagen bis zum 31. Dezember 2022 1699 Bewilligungsgesuche vor. Ende Juli 2024 waren 86,5% der Bewilligungsgesuche, die vor Ablauf der Übergangsfrist eingereicht worden waren, entweder genehmigt, abgelehnt oder vom Institut zurückgezogen worden. Die Bewilligungsgesuche der verbleibenden Institute wurden bereits 2023 beschleunigt bearbeitet. Die Bearbeitungszeit für die verbleibenden Bewilligungsgesuche verlängert sich aufgrund der Komplexität der Geschäftsmodelle und der Qualität der Unterlagen, die den Gesuchen beigefügt wurden. Verzögerungen bei Antworten aufseiten der verbleibenden Institute führen ebenfalls zu einer längeren Bearbeitungszeit, obwohl die FINMA ein standardisiertes Mahnverfahren zwecks Überwachung der ausstehenden Antworten eingeführt hat.
Bei der FINMA sind zudem seit dem 1. Januar 2023 mehr als 100 neue Bewilligungsgesuche eingegangen. Zusätzlich reichen bereits zugelassene Vermögensverwalter und Trustees monatlich rund 100 Änderungsgesuche ein. Sie müssen jede als wesentlich eingestufte Änderung der Bewilligungsvoraussetzungen der Aufsichtsorganisation und der FINMA melden. Die Änderungen erfordern eine vorherige Genehmigung durch die FINMA. Sie betreffen sowohl die Organisation der Institute als auch ihre Governance. Die Bearbeitung der Änderungen beansprucht die Ressourcen zwar stark, ist jedoch notwendig, da die gesetzlich vorgeschriebenen Bewilligungsvoraussetzungen eingehalten werden müssen.
Die FINMA bevorzugt einen risikobasierten Ansatz in ihrem Bewilligungsprozess
Zusammen mit den Bewilligungsgesuchen beurteilt die FINMA die Geschäftsmodelle mit Hilfe eines risikobasierten Ansatzes nach dem Grundsatz der Verhältnismässigkeit. Je mehr Risiken das Geschäftsmodell birgt, desto vertiefter erfolgt die Prüfung. Zum Teil identifizierte die FINMA auch bestimmte erhöhte Risiken, die in der Regel eine Trennung der Kontrollfunktionen (Risk Compliance) und der ertragsgenerierenden Aktivitäten erfordern. Zu diesen erhöhten Risiken gehören unter anderem die Verwaltung von Vermögenswerten von mehr als einer Milliarde Schweizer Franken und die De-minimis-Verwaltung von kollektiven Kapitalanlagen oder von Vorsorgeeinrichtungen.
Besondere Risiken bestehen auch im Zusammenhang mit den Vorschriften zur Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung. Ebenso bestehen sie im Zusammenhang mit der Einhaltung von Sanktionen, insbesondere bei Geschäftsmodellen mit einem grossen Kundenstamm im Ausland, die ausländische Depotbanken nutzen. Darüber hinaus müssen Finanzdienstleister den Risiken von Interessenkonflikten und der Verwendung unbegrenzter Vollmachten besondere Aufmerksamkeit schenken.
Derzeit weist die Mehrheit der zugelassenen Institute eines oder mehrere dieser erhöhten Risiken auf. Im Rahmen des Bewilligungsprozesses können die Institute in Zusammenarbeit mit ihren Aufsichtsorganisationen und der FINMA Massnahmen formalisieren, um die identifizierten Risiken durch geeignete organisatorische Massnahmen zu mindern.
Die Entwicklung der Auslagerung von Aufgaben im Bereich Risk Compliance
Im Rahmen des Bewilligungsprozesses hat die FINMA festgestellt, dass mehr als die Hälfte der bewilligten Institute ihre Kontrollfunktionen (Risk Compliance) an externe Dienstleister auslagern. Folglich stehen diese Anbieter unter besonderer Beobachtung der FINMA, insbesondere da sie für die Institute eine zweite Verteidigungslinie darstellen. Es muss jedoch darauf hingewiesen werden, dass es keine gesetzliche Grundlage für eine Anerkennung oder Zertifizierung von im Finanzbereich tätigen Dienstleistern durch die FINMA gibt.
Unter Berücksichtigung der Auslagerungen, die von den bereits bewilligten Instituten vorgenommen wurden, zeichnet sich ein Trend hin zu einer Konzentration der Mandate auf etwa zwanzig Dienstleister ab. Dabei bleiben die Institute für die Auswahl der für die Kontrollfunktionen Mandatierten und für die Qualität und Relevanz der von den Dienstleistern durchgeführten Kontrollen verantwortlich. Da viele Vermögensverwalter und Trustees auf diese Dienstleister zurückgreifen, ist es unerlässlich, dass sie über die notwendigen Kompetenzen und Ressourcen, insbesondere im Hinblick auf das Risikomanagement, verfügen, um ihre Aufgaben angemessen zu erfüllen. Dadurch werden die gesetzlichen Anforderungen erfüllt und die gewünschte Unabhängigkeit der oben genannten Kontrollfunktionen ist gewährleistet.
Die laufende Aufsicht durch die Aufsichtsorganisationen
Im Rahmen ihrer laufenden Aufsicht (einschliesslich der Prüftätigkeit) werden die zugelassenen Vermögensverwalter und Trustees von den Aufsichtsorganisationen entsprechend den in ihrem Geschäftsmodell identifizierten Risiken beaufsichtigt. Für jedes beaufsichtigte Institut wenden sie die Aufsichtsmassnahmen an, die im Verhältnis zum ermittelten Risiko stehen. Dabei verwenden sie ein individuelles Rating, das auf der Analyse von Prüfberichten und anderen ihnen zur Verfügung stehenden Instrumenten der laufenden Aufsicht beruht. Diese Risikobewertung ist dynamisch, d.h. es ist den Aufsichtsorganisationen möglich, sie bei Bedarf jederzeit und individuell anzupassen.
Die FINMA greift als letztes Mittel dann ein, wenn es der Aufsichtsorganisation nicht gelingt, den ordnungsgemässen Zustand wiederherzustellen, nachdem sie alle ihr zur Verfügung stehenden Aufsichtsinstrumente eingesetzt hat oder schwere Verletzungen der Finanzmarktgesetze oder andere Missstände zu beheben sind. In einem solchen Fall wird der Beaufsichtigte unter die Intensivüberwachung der FINMA gestellt, die als ultima ratio auch Enforcement-Massnahmen und Sanktionen gegen den Beaufsichtigten verhängen kann, um den ordnungsgemässen Zustand wiederherzustellen. Die FINMA ist auch zuständig für die Genehmigung von Änderungen der Bewilligungsbedingungen nach der Erteilung der Bewilligung (wie oben erwähnt) sowie für die Erteilung von Bewilligungen an Aufsichtsorganisationen und deren Überwachung.
Dieses zweistufige Aufsichtsmodell erfordert eine enge Koordination zwischen der FINMA und den fünf Aufsichtsorganisationen. Der Informationsaustausch ermöglicht es den Aufsichtsorganisationen, ihre laufende Aufsicht auszuüben und die Vorgaben der FINMA für die Beaufsichtigung von Vermögensverwaltern und Trustees umzusetzen. Die FINMA gibt den Aufsichtsorganisationen bei der Durchführung ihrer Aufsichtstätigkeit einheitliche Richtlinien vor, um eine Aufsichtsarbitrage zwischen den fünf Aufsichtsorganisationen zu vermeiden.
So neigt sich die Übergangsphase und die Überführung in die gesetzlichen Verhältnisse der vor dem Inkrafttreten bereits tätigen Institute dem Ende zu und macht dem zweistufigen Aufsichtsmodell Platz. Die Branche zählt nunmehr auf die Aufsichtsorganisationen, um sicherzustellen, dass die organisatorische, finanzielle und personelle Stärkung von Vermögensverwaltern und Trustees gemäss den rechtlichen Rahmenbedingungen durch eine angemessene laufende Aufsicht aufrechterhalten wird. Die Aufsichtsorganisationen spielen damit eine zentrale Rolle im dualen Aufsichtsmodell, da sie die erste Anlaufstelle für Vermögensverwalter und Trustees sind.
Marianne Bourgoz Gorgé
FINMA.
Marianne Bourgoz Gorgé hat einen Masterabschluss in Mathematik der ETH Lausanne. Sie begann ihre Karriere 1999 in der Abteilung Risk Management der Credit Suisse First Boston in Zürich. 2002 wechselte sie zur UBS in Zürich, wo sie nach zwei Jahren im Team Group Issuer Risk während mehreren Jahren als Executive Director und Teamleiterin für die Risikokontrolle der UBS Group Treasury verantwortlich war. Anschliessend war sie acht Jahre als Group Chief Risk Officer bei der Genfer Kantonalbank tätig. Marianne Bourgoz Gorgé ist seit September 2022 Leiterin des Geschäftsbereichs Asset Management und Mitglied der Geschäftsleitung der FINMA.
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Die allererste Konfrontation zwischen Kamala Harris und Donald Trump, den beiden Kandidaten für die US-Präsidentschaftswahlen, fand Anfang der Woche statt. Ein guter Zeitpunkt, um ihre jeweiligen Programme und ihre möglichen Auswirkungen auf die Finanzmärkte zu analysieren.
Während das Rennen um die amerikanische Präsidentschaft in die Zielgerade einbiegt, trafen die beiden Kandidaten am Dienstag, den 10. September, in einer harten Debatte aufeinander. Nach einer Welle des Optimismus seit der Mitteilung des Rückzugs von Joe Biden und ihrer Nominierung durch die Demokraten lag Kamala Harris in den Umfragen schliesslich mit 47 % gegenüber 44 % für Donald Trump vorn. Der republikanische Kandidat hatte seinerseits versucht, die Führung zurückzuerobern, da ihm der Sieg sicher schien, solange Joe Biden im Rennen war.
Diese erste Auseinandersetzung bot auch die Gelegenheit, die Programme der beiden Kandidaten und vor allem deren Auswirkungen auf die Wirtschaft – und damit auch auf die Finanzmärkte – zu analysieren.
Mit dieser Analyse hat sich kürzlich die renommierte Wharton School of the University of Pennsylvania beschäftigt und einige bedeutende Erkenntnisse geliefert. Bezüglich der Auswirkungen auf das Wachstum kommen die Wissenschaftler zu dem Schluss, dass das Programm von Kamala Harris im Vergleich zur derzeitigen Gesetzgebung kurz-, mittel- und langfristig ausgesprochen negative Auswirkungen hätte. Das von Donald Trump würde sich hingegen auf kurze Sicht positiv auf das Wachstum auswirken und mittel- bis langfristig negativ, wobei diese negativen Auswirkungen jedoch deutlich geringer seien.
Andererseits wird das Programm von Ex-Präsident Trump als wesentlich kostspieliger für die amerikanischen Finanzen eingeschätzt als das der derzeitigen Vizepräsidentin. In der Studie wurde darauf hingewiesen, dass die von Donald Trump angekündigten Anhebungen der Zölle bei der Berechnung nicht berücksichtigt wurden, weil es an Einzelheiten zu den Modalitäten dieser Massnahmen mangelt. Zudem herrscht Ungewissheit in Bezug auf die möglichen Nebenwirkungen, insbesondere im Hinblick auf Vergeltungsmassnahmen, die die betroffenen Länder ergreifen könnten. Es ist allerdings eher unwahrscheinlich, dass diese Komponente von Trumps Programm den von der Wharton School geschätzten, bedeutenden Unterschied hinsichtlich der Höhe des Haushaltsdefizits ausgleichen kann: Für das Programm des Republikaners wird ein zusätzliches Defizit von 5,8 Billionen US-Dollar bis 2034 veranschlagt, gegenüber 1,2 Billionen US-Dollar für das Programm von Harris.
Letztendlich konkurrieren zwei Konzepte miteinander: mehr kurzfristiges Wachstum gegenüber einem langfristig tragfähigeren Haushalt. Während Ökonomen gewiss die zweite Lösung vorziehen, argumentieren die Finanzmärkte eher kurzfristig. Das gilt umso mehr, als das Programm von Kamala Harris zahlreiche Massnahmen enthält, die für Unternehmen kaum vorteilhaft sind. Hierzu zählen unter anderem eine Anhebung der Unternehmenssteuer von 21 auf 28 %, eine Erhöhung der Steuern auf im Ausland erzielte Gewinne um 10,5 auf 21 % und eine Vervierfachung der Steuern auf Aktienrückkäufe von 1 auf 4 %. Diese Initiativen dürften an den amerikanischen Finanzmärkten auf sehr wenig Gegenliebe stoßen.
Doch ein Sieg von Kamala Harris bei Präsidentschaftswahlen bedeutet nicht unbedingt eine schnelle und automatische Anwendung dieser verschiedenen Maßnahmen. Tatsächlich wird alles von der Zusammensetzung des künftigen Kongresses abhängen. Denn nur er kann gesetzgeberische Entwicklungen festschreiben, mit Ausnahme aussenpolitischer Massnahmen, zu denen die Zolltarife gehören und über die weiterhin der Präsident entscheidet. Ein von den Republikanern dominierter Kongress, wie es bei der Wiederwahl von Bill Clinton 1996 der Fall war, oder auch nur ein gespaltener Kongress würden den Handlungsspielraum von Kamala Harris im Falle ihrer Wahl stark einschränken. Dies gilt insbesondere für die Unternehmensbesteuerung, die für das republikanische Lager wahrscheinlich eine rote Linie wäre.
Alles in allem wird die erste TV-Debatte den Ausgang der Präsidentschaftswahl wahrscheinlich spürbar beeinflussen. Sie wird jedoch rein gar nichts über das Wirtschaftsprogramm aussagen, das in den USA in den ersten Monaten des Jahres 2025 tatsächlich umgesetzt werden wird. Dies gilt umso mehr, wenn sich die Wirtschaft und insbesondere die Beschäftigungslage weiter verschlechtern und wenn die USA eine markante Konjunkturabschwächung oder gar eine Rezession erleben. In diesem Fall ist davon auszugehen, dass die letztlich umgesetzten Maßnahmen nicht mehr viel mit dem zu tun haben werden, wofür sich die beiden Kandidaten für das Weiße Haus derzeit stark machen.
Olivier de Berranger
La Financière de l’Echiquier
Olivier de Berranger ist CEO und Co-CIO von La Financière de l’Echiquier. Er bekleidete seit 1990 Posten als Trader sowie als Trading Desk-Verantwortlicher für Zinsprodukte, Cash und Derivate beim Crédit Lyonnais und dann bei Calyon. Anschliessend war er für den Bereich Capital Markets bei First Finance verantwortlich. Im März 2007 kam er als Anleihenmanager zu La Financière de l’Echiquier. Nachdem er die Verantwortung für den Bereich Zins-, Kredit- und Diversifizierungsmanagement übernommen hatte, wurde er 2017 zum Direktor der Vermögensverwaltung ernannt und trat in den Vorstand ein. Im Dezember 2023 wird er zum Generaldirektor von LFDE ernannt. Olivier de Berranger ist HEC-Absolvent.
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Am Donnerstag, den 19. September, hält Igal Kasavi in Genf bei einem Treffen des Wirtschaftsverbands FER einen Vortrag über Fusionen und Übernahmen für unabhängige Vermögensverwalter. Ein aktuelles Thema, in dem die zentralen Herausforderungen, denen sich das UVV-Segment stellen muss, deutlich werden.
Sehen Sie heute mehr Annäherungen – oder Annäherungsversuche – zwischen unabhängigen Vermögensverwaltern?
Wir verfolgen diese Vorgänge seit 2016, zumindest jene, die öffentlich sind. Und die Tendenz ist steigend. Wir sahen einen Höhepunkt im Jahr 2022 mit etwas weniger als 30 Transaktionen, aber dieses Jahr werden es höchstwahrscheinlich weniger sein. Wir können nicht sagen, dass der Trend sprunghaft ansteigt, aber auch hier handelt es sich nur um öffentliche Transaktionen. Sie stellen nur die Spitze des Eisbergs dar. Obwohl die FINMA diese Transaktionen bewilligen sollte, bleiben sie grösstenteils vertraulich.
Was sind die Hauptgründe dafür, dass unabhängige Vermögensverwalter derzeit enger zusammenrücken?
Zum einen der Generationswechsel und zum anderen die kritische Grösse. Was den Generationswechsel betrifft, so sehen viele Vermögensverwaltungsgesellschaften ihre Gründer dem Rentenalter entgegengehen. Bei den UVVs fand der Gründungsboom in den achtziger und neunziger Jahren statt. Unseren Statistiken zufolge ist nahezu ein Drittel der von der FINMA zugelassenen Unternehmen seit über 25 Jahren aktiv – und die Mehrheit von ihnen hat keinen konkreten Geschäftsplan für die Zukunft. Deshalb denken viele Vermögensverwalter darüber nach, sich anderen Strukturen anzunähern oder jüngere Partner einzubeziehen. Sie wollen den Fortbestand ihre Unternehmens sichern.
Die Frage der kritischen Grösse betrifft die gesamte Vermögensverwaltungsbranche, einschliesslich der Privatbanken. Angesichts des starken Drucks auf die Gewinnspannen ist es inzwischen unerlässlich geworden, sich neu zu erfinden. Und um diese neuen Entwicklungen zu finanzieren, müssen alle Akteure am Markt ein grösseres Volumen aufnehmen. Externes Wachstum durch Übernahmen ist natürlich die bevorzugte Option.
Welche wesentlichen Vorteile erwarten sie von diesen Zusammenschlüssen?
Neben der Aufrechterhaltung der Gewinnspannen, um profitabel zu bleiben, gibt es auch die Notwendigkeit, die eigenen Kompetenzen zu erweitern. Ich denke zum Beispiel an die Kombination aus Wealth Management und Asset Management. Durch diese Erweiterung der Bereiche können neue Arten von Dienstleistungen ins Auge gefasst und neue Entwicklungsrichtungen erschlossen werden.
Welche gewinnbringenden Strategien sind bei diesen Transaktionen zu verfolgen?
Ganz gleich, um welches Projekt es sich handelt, der entscheidende Faktor ist immer der Mensch. Vermögensverwalter, die sich zusammenschliessen wollen, müssen einander tatsächlich verstehen und begreifen, dass sie die gleichen Werte teilen, um die gemeinsamen Ziele zu erfüllen. Also ist das eigentlich der Schlüssel zu all diesen Vorgängen. Natürlich muss man sich auf einen Preis, eine Zahlungsstruktur und einen Zeitplan einigen, aber die menschliche Komponente ist von grundlegender Bedeutung. Im Rahmen unserer MA-Beratung ist dies ein Aspekt, auf den wir sehr viel Wert legen. Wir sprechen nicht nur über Zahlen. Wir verbringen auch viel Zeit mit dem unternehmerischen Projekt, um die Diskussion zu öffnen und die menschliche Komponente ernsthaft testen zu können.
Welche Bewertungsgrundlagen gelten heute, um über den Wert einer Vermögensverwaltungsgesellschaft zu entscheiden?
Für eine Vermögensverwaltungsgesellschaft sind die wichtigsten zu berücksichtigenden Parameter das verwaltete Vermögen und der Umsatz, der unbedingt mit dem ROA, dem Return on Assets, in Verbindung gebracht werden muss. Sind wir bei 0,5 %, 1 %, 1,3 %? Man kann sehr schnell vom Einfachen zum Doppelten übergehen. Auch das Kundenportfolio sollte beachtet werden. Die Fusion mit einem Unternehmen, das hundert Kunden betreut, ist etwas einfacher als die Fusion mit einem Unternehmen, das mehrere hundert Kunden betreut. Die Integration der Kundschaft, je nach Grösse, muss im Preis zum Ausdruck kommen. Wir betrachten die Kundenkonzentration in Bezug auf den Umsatz – oftmals erwirtschaftet eine Minderheit von Kunden den Grossteil des Umsatzes.
Das EBITDA ist nach wie vor ein hervorragendes Messinstrument, aber wir achten auch sehr genau auf die «Earnings Before Principal Compensations». Häufig sind die Gewinne aufgrund der Vergütungen und Boni, die den Gesellschaftern gewährt werden, geringer. In der Regel werden in den meisten Fällen ein bis drei Jahresumsätze oder das ein- bis neunfache des EBITDA bewertet.
Ich möchte noch einen letzten Punkt zu diesen Bewertungen anmerken. Tatsächlich erleben wir bei den von uns betreuten Vorgängen nur sehr selten, dass Preise hart verhandelt werden. Wenn es sich um ein ernsthaftes Projekt handelt, haben der Verkäufer und der Käufer in der Regel recht ähnliche Bewertungen im Sinn. Und manchmal erhält ein Verkäufer ein Angebot, das höher ist als der Preis, den er fordert.
Igal Kasavi
Kasavi Advisory
Igal Kasavi war über 20 Jahre in der privaten Vermögensverwaltung tätig und arbeitete als Relationship Manager in Genf bei verschiedenen Instituten, darunter HSBC und Julius Bär. 2016 gründete er seine Firma Kasavi Advisory, um unabhängige Vermögensverwalter, Asset Manager und Privatbanken bei MA-Transaktionen sowie bei ihren Entwicklungsstrategien zu beraten. Igal Kasavi hat an der Universität Genf Wirtschafts- und Finanzwissenschaften studiert.
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