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Licia Napoléon Bonaparte
Phoenix Global Services
Handhabung des aufsichtsrechtlichen Haftungsrisikos
Laurent Pellet
Partner, Global Head of EAM
Lombard Odier Gruppe
Philippe Reynier
Sheffield Haworth
Der COO – eine Schlüsselfunktion für die Entwicklung der UVV
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Im Nachgang zum diesjährigen Global Summit in Berlin steht fest, dass Investitionen in Infrastruktur gerade von einer sehr günstigen Dynamik profitieren. Es eröffnen sich neue Horizonte – immer mehr Anlagestrategien zeigen, dass sie damit Wert generieren können.
Auf dem diesjährigen Infrastructure Investor Global Summit, der letzte Woche in Berlin stattfand und einen Grossteil der weltweit führenden Infrastrukturinvestoren zusammenbrachte, konnten Experten Informationen über Kernthemen austauschen, mit denen sich die Branche in den kommenden Jahren beschäftigen wird. Infrastrukturinvestitionen verzeichnen seit einem Jahrzehnt ein beschleunigtes Wachstum, und sie haben auch während der Covid-Pandemie ihre Widerstandsfähigkeit und ihre wichtige Rolle in der Wirtschaft unterstreichen können. Aufgrund neuer Trends wird die Definition von ‚Infrastruktur‘ erweitert, was wiederum mit neuen Anlagechancen verbunden ist.
Durchsetzen werden sich diejenigen Teams, die einen soliden Investment Case vorzeigen können, der im Vorfeld des Investitionsprozesses feststehen muss, und die über ein effizientes Netzwerk verfügen, um die «Perlen» zu identifizieren, die Wert für ihre Kunden generieren. Zu den Gewinnern werden ebenfalls diejenigen Teams gehören, die in der Lage sind, die Risiken der Assets in ihren Portfolios zu minimieren und gleichzeitig die Ertragsquellen zu diversifizieren. Diese Teams sind am besten aufgestellt, um von den tektonischen Bewegungen in der Makroökonomie zu profitieren, von denen diese Anlageklasse geprägt sein wird.
Jonathan Aiach
CapMan
Jonathan Aiach ist für die Produkteentwicklung bei CapMan zuständig. CapMan ist einer der führenden nordischen Asset Manager für den Bereich Private Markets. Schwerpunkte bilden die Bereiche Private Equity, Infrastruktur und Immobilien. Aiach war zuvor für die Entwicklung der Infrastrukturplattform von DWS in Europa verantwortlich. Er begann seine Karriere im Investmentbanking in London, wechselte dann ins Asset Management. Bei Blackrock entwickelte er von Genf aus Produkte und Strategien im Bereich Alternatives für institutionelle und private Kunden. Jonathan besitzt einen Abschluss in Wirtschaft und Finanzen von Sciences Po in Paris und der Bocconi-Universität in Mailand.
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Für unabhängige Vermögensverwalter muss die ordnungsgemässe Anwendung der neuen Gesetze bei ihrer Aktivität an erster Stelle stehen, weshalb das regulatorische Monitoring für die Überwachung des aufsichtsrechtlichen Haftungsrisikos unumgänglich ist.
Angesichts der vielen Gesetzesänderungen – und im Jahr 2023 stehen einige an – steigt das Risiko, dass Finanzintermediäre gegen zahlreiche gesetzliche Vorschriften und schlimmstenfalls sogar gegen aufsichtsrechtliche Regeln verstossen.
Dabei ist die Einhaltung dieser Anforderungen eine absolute Priorität – jegliche Nichtbeachtung kann gravierende Folgen haben und sogar die FINMA-Zulassung für die Ausübung der Geschäftstätigkeit kosten.
Während die Banken inzwischen mit organisatorischen Anpassungen und beträchtlichem Mittelaufwand Vorkehrungen für die Überwachung der ordnungsgemässen Einhaltung der neuen Vorschriften oder deren Änderungen getroffen haben, besteht bei vielen Vermögensverwaltern noch Handlungsbedarf, denn ihre Compliance-Funktion ist personell unterbesetzt und die Mitarbeiter mitunter nicht wirklich darauf spezialisiert. Dieser Mangel an Ressourcen hat zwangsläufig Folgen für die Beachtung der Gesetze. Und zwischen einem Verstoss gegen ein Gesetz und einer Sanktion der FINMA liegt nur ein schmaler Grat.
Nachstehend werden einige Herausforderungen erläutert, die 2023 auf die Branche zukommen.
Am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Revision des Aktienrechts (Änderung des Obligationenrechts)
Diese Revision hat eine Anpassung der Statuten zur Folge. Obwohl der Gesetzgeber eine Übergangsfrist von zwei Jahren bis zum 31. Dezember 2024 gewährt, verlangt die FINMA, dass die Statuten aller Finanzintermediäre, deren Bewilligung anhängig ist, ab sofort geändert werden, da die Handelsregister sie sonst nicht mehr akzeptieren. Einige vorzunehmende Änderungen: künftig kann das Aktienkapital auf Fremdwährungen lauten, neu sind ausserdem Kapitalbänder für eine künftige Veränderung des Kapitals und die geänderte Organisation der Hauptversammlung.
Alle Aktiengesellschaften und alle unabhängigen Vermögensverwalter, die im Jahr 2022 die Bewilligung der FINMA erhalten haben, müssen ihre Statuten innerhalb der Übergangsfrist ändern.
Am 1. Januar 2023 in Kraft getretene Änderung des Geldwäschereigesetzes
Zur Einhaltung der neuen gesetzlichen Anforderungen müssen Finanzintermediäre ihre interne GwG-Weisung mit Wirkung vom 1. Januar 2023 ändern. Wichtigste Änderungen: Überprüfung der Identität der wirtschaftlich berechtigten Person, Aktualisierung der Kundendaten, Kodifizierung der Rechtsprechung in Bezug auf den Begriff des begründeten Verdachts,Abschaffung der Frist für die Bearbeitung der Meldungen durch die MROS, möglicher Abbruch der Geschäftsbeziehung nach 40 Tagen ab der Meldung bei Ausbleiben einer Antwort der MROS.
Am 1. September 2023 in Kraft getretene Revision des Datenschutzgesetzes
Die Totalrevision des Datenschutzgesetzes erfordert Änderungen vertraglicher Natur einerseits und der internen Regeln andererseits. Während die Nichteinhaltung der Bestimmungen zum Datenschutz bisher de facto keinerlei Folgen hatte, sieht das neue Gesetz ein Sanktionssystem vor. Künftig drohen den Verantwortlichen bei Verstössen strafrechtliche Sanktionen. Des Weiteren sieht das neue Gesetz eine umfassende Informations- und Dokumentationspflicht vor.
Nachfolgend eine Klarstellungen und wichtige Punkte, die darüber hinaus zu beachten sind.
Am 1. Januar 2023 in Kraft getretenes Finanzinstitutsgesetz
Müssen Vermögensverwalter, deren Bewilligung durch die FINMA anhängig ist, dieses Gesetz einhalten?
Wir erhielten von der FINMA folgende Antwort: Die FINMA stellt klar, dass die internen Weisungen, die im Rahmen des Bewilligungsverfahrens übermittelt wurden und in denen die von der FINMA geforderten Änderungen berücksichtigt sind, innerhalb von drei Monaten nach der Zustellung des Bewilligungsentscheids in Kraft treten. Aus der Antwort der FINMA lässt sich folglich nach vernünftigem Ermessen schliessen, dass das FINIG erst ab dem Zeitpunkt, ab dem die Bewilligung wirksam wird, anwendbar ist.
Darf das Logo der FINMA nach der Bewilligung der FINMA auf der Internetseite verwendet werden?
Die Verwendung und die Wiedergabe des Logos (inkl. Schriftzug) der FINMA sind nicht erlaubt.
Licia Napoléon Bonaparte
Phoenix Global Services
Im Jahr 2009 gehörte Licia Napoléon Bonaparte zu den Gründern von Phoenix Global Services, eine auf Bank- und Finanzrecht sowie Risikomanagement und Compliance spezialisierte Unternehmensberatung. Das Unternehmen betreut Vermögensverwalter bei der Beantragung einer Bewilligung bei der FINMA und übernimmt das Outsourcing der Risikomanagement- und Compliance-Funktion. Darüber hinaus bietet es Unterstützung in regulatorischen Fragen an.
Licia Napoléon Bonaparte besitzt über 25 Jahre Erfahrung in den Bereichen Finanzen, Risikomanagement und Compliance. Ihr beruflicher Werdegang umfasst die Gründung und Leitung einer Bank sowie verschiedene Führungspositionen in bekannten Kreditinstituten.
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Die Biotech-Industrie steht vor neuen Herausforderungen. Für Anleger bieten sich Chancen, ist Daniel Koller, Head Investment Management Team bei BB Biotech, überzeugt. Grosse Hoffnungen sieht er bei RNA-basierte Wirkstoffen.
Herr Koller, welche Herausforderungen sehen Sie aktuell im Biotech-Sektor?
Es dauert oft viele Jahre, bis das Produkt eines Biotechunternehmens erfolgreich ist. Das fängt mit Forschung und Entwicklung an und endet mit der Lancierung und Etablierung am Markt. Für Biotechs bedeutet das schon in normalen Zeiten eine lange finanzielle Durststrecke. Aktuell kommen erschwerend die heftigen Zinserhöhungen und das unsichere Kapitalmarktumfeld hinzu. Das schränkt die Handlungsfreiheit vieler Biotechunternehmen stark ein.
Wie reagieren die Unternehmen auf diese Situation?
Viele führende F&E- und Technologieunternehmen besinnen sich wieder auf die Gründung von Partnerschaften mit grösseren, rentablen und gut kapitalisierten Biotechnologie- und Pharmafirmen. Ausserdem greifen zahlreiche Unternehmen auf hybride Modelle zurück, wobei sie Partnerschaften für einige Produkte eingehen, aber andere Produkte in Eigenregie entwickeln und vermarkten.
Sind damit auch verstärkt Übernahmen zu erwarten?
Durchaus ja. Nach dem deutlichen Rückgang der M&A-Aktivitäten im Vergleich zum Spitzenjahr 2019 sind viele Pharmaunternehmen und Biotechriesen weiterhin in der Lage, kleinere und mittelgrosse Biotechfirmen zu übernehmen. Einigen Grossunternehmen stehen sogar Milliardenbeträge für M&A zur Verfügung. Wenn kleine und mittelgrosse Unternehmen nach wie vor vielversprechende Medikamente und Technologien entwickeln und die derzeit attraktive Bewertung beibehalten wird, dürften wir sogar eine Zunahme der M&A-Aktivitäten sehen.
Welche Neuentwicklungen stehen in den Startlöchern?
MRNA-Impfstoffe haben sich schon in der Pandemie bewährt. Jetzt sollen sie auch für Grippeimpfstoffe genutzt werden. Das dürfte für die Hersteller zu beachtlichen Marktanteilgewinnen führen. Weitere RNA-basierte Wirkstoffe wie siRNA oder Antisense, die bislang nur bei seltenen, häufig erblichen Krankheiten genutzt wurden, sollen nun auch bei weit verbreiteten Krankheiten wie kardiovaskuläre oder neurologische Indikationen zum Einsatz kommen. Wir erwarten beispielsweise auf diesem Gebiet von Alnylam oder Ionis beachtliche Fortschritte und Produktzulassungen in 2023. Beide Unternehmen sind in unserem Portfolio vertreten.
Wie sieht es in der Krebstherapie aus? Hier wurden ja bereits Fortschritte angekündigt.
Das stimmt. Hierbei handelt es sich um Antikörper-Wirkstoff Konjugate (ADC) im Bereich solider Tumore. Bei Brustkrebs spielen sei schon heute eine wichtige Rolle. Künftig sollen ADCs auch bei anderen Tumoren eingesetzt werden. Ihr Vorteil ist nicht nur die Wirksamkeit, sondern auch ihre bessere Verträglichkeit. Damit dürften sie zu einem äusserst attraktiven Geschäftsfeld avancieren. Macrogenics, Incyte und Exelixis sind Unternehmen im Portfolio von BB Biotech, die ADCs zur Behandlung unterschiedlicher solider Tumore entwickeln.
Daniel Koller
BB Biotech
Dr. Daniel Koller kam 2004 zu Bellevue Asset Management und ist seit 2010 Head Investment Management Team der BB Biotech. Davor war er als Investment Manager bei equity4life Asset Management AG und als Aktienanalyst bei UBS Warburg tätig. Er absolvierte ein Studium in Biochemie an der Eidgenössischen Technischen Hochschule (ETH) Zürich und promovierte in Biotechnologie an der ETH und bei Cytos Biotechnology, Zürich.
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